kaputte grafikkarte zurückgeschickt, trotzdem wertminderung 40€

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sayhi

Ensign
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Hi,
ich hab mir vor einer weile die Gainward GTX 560 ti Phantom von Gainward bei Caseking gekauft. Diese hatte eindeutig Spulenfiepen bzw Spulenpfeifen. Ich habe sie dann innerhalb von 14 Tagen nach kauf zurückgeschickt. Von Caseking aus ging sie dann an den Herrsteller.
Nach zweieinhalb Wochen wartezeit habe ich per email nachgefragt wo mein Geld bleibt und bekamm von Caseking als Antwort dass die Grafikkarte geprüft wurde und kein Fehler festgestellt werden konnte....
Ich hab den Fehler also das Spulenfiepen genau beschrieben und auch ein paar beispiel Spiele genannt wo es auftaucht. Es war eindeutig da und auch laut und nervend. Außerdem hätte ich auch Zeugen dafür.
Jetzt hat mir Caseking angeboten die Karte an mich zurücl zu schicken aber nochmal Versandkosten zu zahlen oder mein Geld minus fast 40 Euro Wertminderung..
Wütend hab ich dann per email geantwortet das ich mein Geld möchte.

Jetzt meine Frage, das kann doch so nicht rechtens sein oder? Kann ich noch was machen? Vielleicht Caseking auffordern die Graffikkarte nochmal an den Herrsteller zu schicken?
Der Telefon Support von Caseking ist leider unfähig und verweißt auf email support die dann aber nur mit Standard emails antworten..
 
Spulenfiepen ist weder ein Defekt noch ist die Grafikkarte kaputt. Das ist lediglich lästig. Ergo hast du einen Fehler gemacht und bei einer voll funktionsfähigen Karte ein RMA Verfahren eingeleitet was überhaupt nicht nötig ist. Also solltest du auch dafür die Kosten tragen.

Hättest du die Karte einfach ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt hättest du das Fernabsatzgesetz in Anspruch nehmen können (Bei dem man dir im Übrigen ebenfalls einen Nutzungsbetrag abziehen hätte können) und vermutlich hättest du den vollen Kaufbetrag zurückerstattet bekommen.

Edith:

Zu Caseking verschoben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab es ja als Widerruf und nicht als Reklamation zurückgeschickt. Nur halt zusätzlich einen Grund dafür angegeben.
 
Hallo sayhi,

den genauen Sachverhalt kenne ich natürlich nicht, es ist jedoch so, dass wenn wir einen Artikel nicht mehr als Neuware anbieten können (wegen Gebrauchsspuren, aufgebrochener Siegel usw.), wir uns das recht vorbehalten die Ware im Wert zu mindern. Dies ist alles im Fernabsatzgesetz so verankert.

Wenn die Karte als RMA anerkannt werden würde vom Hersteller, hätten wir unabhängig davon den gesamten Wert erstattet, da dies aber nicht geschehen ist, ist dies "nur" ein normaler Widerruf gewesen.

Gruß
Nils
 
ich bin zwar nicht jemand der ständig sachen zurück sendet, allerdings halte ich das auch nciht für kundenfreundlich . bei amazon bzw. großen shops ist mir das noch nie passiert.

auch bin ich kein rechtsexperte aber:

Daß (und wie) eine Ingebrauchnahme zu Prüfzwecken ohne Wertminderung möglich ist, auf eine solche Möglichkeit hat der Fernabsatz-Unternehmer klar und verständlich hinzuweisen.
Quelle: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=100172&ccheck=1

wenn es in den AGB stand, hast du sie wohl nur nicht gelesen - in dem fall leider pech gehabt

auch 40 EUR halte ich für relativ hoch gegriffen
 
Die Frage ist hier wohl was man bei einer Graffikkarte als Defekt ansieht.

Eine Graffikkarte die in der beschreibung mit:

Zitat Caseking "Die Phantom Karten sind kühler, leiser sowie OC-freudiger und damit die erste Wahl für Overclocker, Silent-Fans und Hardware-Enthusiasten."

beworben wird, dann aber ein lautes Spulenfiepen aufweist von dem man nach wenigen Minuten Kopfschmerzen kriegt könnte man schion als Defekt ansehen, oder seh nur ich das so?
 
Hast du nun von deinem 14-tägigem Rückgaberecht gebrauch gemacht oder die Karte als defekt reklamiert?
Falls du sie mit Verweis auf das 14-tägige Rückgaberecht zurpckgeschickt hast, und hast nichts anderes gemacht als die Karte in deinem Rechner laufen zu lassen, so hast du Anspruch auf die volle Erstattung des Kaufpreises. Es besteht keine Wertersatzpflicht bei normalem Gebrauch, siehe hier:

...Wer online Waren bestellt, darf sie nicht nur auspacken, sondern auch ausprobieren. Schließlich habe der Käufer die Ware vorher nicht testen können, daher müsse ihm das Recht zugestanden werden, dies nach Erhalt der Ware nachzuholen und anschließend von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, so auch das Argument der Richter am Bundesgerichtshof. Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Artikel nach einem solchen Test und der darauffolgenden Rücksendung nicht mehr als neuwertig weiterverkauft werden kann (Urteil 3.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09)....
und
...Die Wertersatzpflicht besteht jedoch nach § 357 Abs. 3 Satz 2 BGB dann nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist...
Zitat von heise.de
 
Hallo,

die Lieblingsargumentation von Caseking!

Die EU hat es vorgegeben und der BGH hat es letztes Jahr umgesetzt und in aller Deutlichkeit verlauten lassen.

Dass, muss selbst Caseking verstanden haben!


Und Tschüss


PS: keine Beschädigungen und keine Spuren die über eine bestimmungsgemäße Nutzung hinaus gehen. In Ordnung sind
 
Es liegt nicht unbedingt ein Sachmangel vor, wenn ein Gerät fiept. Eine Ausnahme stellt der Fall dar, in dem der Hersteller das Produkt als besonders leise bewirbt und das Spulenfiepen dem entgegensteht!
 
Ich muss nochmal karstellen, dass das Thema in eine falsche Richtung läuft.

Wir erstatten den Wert einer Grafikkarte in voller Höhe zurück bei einem Widerruf. Das gilt auch für bereits eingebaute Grafikkarten.

Wie es im konkreten Fall jetzt gelaufen ist, kann ich ohne jegliche Kundenangaben nicht sagen. Die Gründe warum der volle Wert nicht erstattet werden kann, wird aber in jedem Fall von uns begründet und erfolgt nicht kommentarlos. Der Oberbegriff Gebrauchsspuren beinhaltet, z.B. Kratzer am Kühlkörper, Fins, Heatpipes. Also dort wo bei einem normalen, sachgemäßen Einbau keine Gebrauchsspuren entstehen können.

Ich kann hier leider nur mutmaßen. Wenn der Fall noch unbearbeitet bei uns vorliegt, dann bitte ich jedoch um PN, damit ich mir in deinem konkreten Fall nocheinmal einen Überblick verschaffen kann und etwaige Unklarheiten auch von deiner Seite klären kann. Das ist kein Problem.

Gruß
Nils
 
Lange Rede kurzer Sinn, in diesen Fall entspricht das Produkt nicht den beworbenen. Wenn Caseking mit "besonders leise" wirbt, aber genau das Gegenteil ist der Fall, so entspricht das Produkt nicht den beworbenen. Ergo muss Caseking austauschen (bis man endlich Ware hat welche den Angepriesenen entsprechen) oder den VOLLEN Preis erstatten. (Der Kunde wählt ob Umtausch oder Rückerstattung, nicht der Händler).

Wenn es allerdings Probleme mit Caseking diesbezüglich geben sollte, so würde ich mir Rechtsmittel vorbehalten. In diesen geschilderten Fall, hätte Caseking äußerst schlechte Karten. Man bewirbt ein Produkt mit Eigenschaften welche nicht zutreffen.
 
So sehe ich das auch. Zudem finde ich es schade, dass Spulenfiepen nicht als Sachmangel angesehen wird. Man soll schon anständige Grafikkarten bauen und jetzt ist es Caseking's Aufgabe das den Mitarbeitern bei den Herstellern mit zu teilen. Beschwert sich der Kunde Aufgrund eines Spulenfiepen ist Caseking der Mittelmann und hat dementsprechend richtig zu handeln.

Was lernen wir also jetzt daraus? Nicht ehrlich sein und melden, dass man eine störende, fiepende Grafikkarte hat sondern so lange hin& her bestellen bis man eine ohne hat... :freak:
 
Hc-Yami schrieb:
So sehe ich das auch. Zudem finde ich es schade, dass Spulenfiepen nicht als Sachmangel angesehen wird. Man soll schon anständige Grafikkarten bauen und jetzt ist es Caseking's Aufgabe das den Mitarbeitern bei den Herstellern mit zu teilen. Beschwert sich der Kunde Aufgrund eines Spulenfiepen ist Caseking der Mittelmann und hat dementsprechend richtig zu handeln.

Was lernen wir also jetzt daraus? Nicht ehrlich sein und melden, dass man eine störende, fiepende Grafikkarte hat sondern so lange hin& her bestellen bis man eine ohne hat... :freak:
Jo so ist es? Eigentlich ist es eine Frechheit.
 
Wieso wird die Karten nicht einfach beim Händler getestet?

Wenn sie störend laut pfeift bei normale framerates und als silent angepriesen wird gehört diese anstandslos ausgetauscht.

Wenn die Ware jedoch beim Hersteller landet, und dieser keinen defekt erkennen mag, zahlt der Kunde die Bearbeitung. Das sollte aber nur mit Absprache des Kundens geschehen wenn der Händler keinen fehler feststellen kann. Kann passieren wenn der kunde vorbei kommt und sagt die karte wird zu heiß zb.
 
@salvo
Sofern es möglich ist testen wir die Grafikkarte auch immer und dann geht diese zum Hersteller

Die Karte selber haben wir aufgrund des Spulenfiepens ja auch zum Hersteller eingeschickt. Dieser hat die Karte jedoch geprüft und das Fiepen als nicht zu laut gewertet, bzw. dies war innerhalb der Toleranzen und daher ist dies kein dies kein Garantiefall gewesen.

Gru0
Nils
 
Moin Moin,

ob der Hersteller prüft und das Fiepen als nicht zu laut wertet, ist doch absolut Wumpe.
Auf alle Fälle existiert ein Fiepen und nur das zählt.

So eine fiepende Graka kocht dich sowas von weich, da drehst du durch. Und frag mal, wenn du hast, deinen Hund, wie der das empfindet.
Lüftergeräusche OK, aber fiepen, nein geht gar nicht.

Lern draus, scheiss auf die 40 Euronen und bestell da, wo es keine Probleme gibt.
Du weisst schon wo.
 
Jeder andere Händler wird auch einen Wertabzug an der Ware vornehmen, wenn z.B. die OVP fehlt, die Karte Gebrauchsspuren hat die nicht auf sachgemäße Nutzung zurückzuführen ist, das Zubehör unvollständig ist oder aus einen anderen Grund, der einen Weiterverkauf der Ware nicht ohne weiteres möglich macht. Und dann macht es eben doch einen Unterschied, ob der Hersteller sagt und feststellt, dass das Fiepen unter normalen Bedingungen im 3D Modus nicht störend und relevant ist.

Zudem möchte ich jeden nochmal in Erinnerung rufen, wie enttäuscht jeder wäre, wenn er einen gebrauchten Artikel erhält, den er als Neuware bestellt hat.

Natürlich ist es immer eine unangenehme Situation wenn ein Widerruf nur unter Wertabzug möglich ist. Aber manchmal lässt es der Zustand des Artikels nicht anders zu.

Gruß
Nils
 
Also soll der Kunde sich damit abfinden, das das fiepen da ist und ihn extrem stört. Gut zu wissen.

Natürlich hast du mit den Gebrauchsspuren Recht, das geht auch nicht. Da bin ich mit dir.

Aber das der Hersteller sagt, das fiepen sei noch i.O ist eine Schweinerei hoch 3. Das einzige was an einer Grafikkarte Geräusche machen darf, ist der Lüfter.
 
Für mich ist das auch unverständlich. Vorallem wenn dann die Sichtweise des Herstellers zwangsweise auf dem Rücken der Händler ausgetragen wird. Denn zurück bleibt ein unzufriedener Kunde, machen wir uns nichts vor.

Gruß
Nils

P.S. TE darf mir trotzdem noch eine PM schicken, damit ich mir Klarheit über den expliziten Sachverhalt machen kann.
 
Ich würde sagen, Nils. Dann ist es jetzt deine Aufgabe dem Hersteller unsere Unzufriedenheit mit dem Spulenfiepen mit zu teilen.
 
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