Kassenbon Kopie rechtskräftig?

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Habe vor meine Kassenbons (Saturn, Mediamarkt etc.) zu Digitalisieren und die Originale dann zu entsorgen. Da ich dies Einfacher finde dies in meine Cloud zu speichern als immer einen Ordner aufzubewahren.

1. Reichen diese dann als Beleg aus, um zu beweisen das ich dies dort gekauft habe?

-> Weil nach meiner Suche im Web, liegen die Meinungen sehr auseinander.

2. Wie Bewahrt Ihr die Kassenbons am besten auf ?
 
PingPi2k schrieb:
2. Wie Bewahrt Ihr die Kassenbons am besten auf ?
So richtig Oldschool mit einem Ordner, falls die jmd nicht mehr kennt. Sehen in etwa so aus: ;)
170px-Lever_arch_file.jpg
 
Ja zur Zeit bewahre ich die auch so auf und komme schon beim 2 an. Ich möchte aber halt alles digitalisieren.
 
Beim 2ten erst?
Da ist noch Luft nach oben! :D

Ne mal im Ernst, macht es Sinn die ganze Arbeit auf sich zu nehmen um alles zu digitalisieren?
Brauchst du die ganzen Rechnungen in deiner "Cloud" und von überall Zugriff drauf?
 
Orginal Bon braucht Media-Markt und Saturn bei der Gutschriftsabwickung, im Garantiefall/Gewährleistungfall(Reparatur/Ersatz) reicht eine Kopie....
 
... und nach 1/2 Jahr sind die auch schon so verblichen, dass man nichts mehr darauf erkennen kann.

Es sei denn - man lässt sich in der Fachabteilung eine Rechnung ausdrucken - die kann man dann wirklich beruhigt in Objekt 1 (Ordner) Abheften.

Mal im Ernst - wenn es sich um wertige, grössere Dinge handelt - Rechnung erstellen lassen und abheften - bei kleineren Beträgen (hängt natürlich ganz vom Betrachter ab) sollt man eh eine Kopie vom Kassenbon anfertigen - siehe oben...
 
Im Aldi habe ich neulich gehört wie die Kassiererin zu den Kunden vor mir sagte er solle sich eine Kopie machen wegen Thermopapier.

Ergo Kopie reicht aus.

PS ich fahre derzeit 2gleisig Sprich als *.jpg in einen Ordner und als Papier im anderen Ordner
 
das ergo habe ich geschrieben, da es irgendwo auch mal hies das ein anderer Nachweis, das du etwas am xx.xx.xxxx bei ... gekauft hast auch geht.

Zeuge Videoaufnahme und was weis ich.

Ach und was wenn du sagst das Original geb ich nicht her?
 
Wenn es um Gewährleistung geht, reicht vollkommen eine Kopie aus.
Es ist wichtig nachweisen zu können, wann und wo man es gekauft hat. Zeugen wäre z.B. auch eine Möglichkeit.

Alles was von den Gesetzlichen Richtlinien abweicht, müsste in den AGB von dem Vertragspartner eingesehen werden.
 
Ribery88 schrieb:
Orginal Bon braucht Media-Markt und Saturn bei der Gutschriftsabwickung, im Garantiefall/Gewährleistungfall(Reparatur/Ersatz) reicht eine Kopie....

addl1970 schrieb:
... und nach 1/2 Jahr sind die auch schon so verblichen, dass man nichts mehr darauf erkennen kann.

Es sei denn - man lässt sich in der Fachabteilung eine Rechnung ausdrucken - die kann man dann wirklich beruhigt in Objekt 1 (Ordner) Abheften.

Mal im Ernst - wenn es sich um wertige, grössere Dinge handelt - Rechnung erstellen lassen und abheften - bei kleineren Beträgen (hängt natürlich ganz vom Betrachter ab) sollt man eh eine Kopie vom Kassenbon anfertigen - siehe oben...

Das ist mir auch schon aufgefallen und empfinde das als riesige Frechheit. Was soll man mit solchen Bons?
Ich hab Bons, auf denen ist NICHTS mehr zu erkennen, obwohl sie im Dunkeln gelagert wurden.

Und was mich an manchen Produkten auch extrem stört, ist diese verschmolzene Plastikpackung. Wie kann man so eine dämliche Verpackung herstellen? Wenns geht, greif ich dann auf andere Produkte zurück.
 
Nennt man Blister und soll die Ware kostengünstig vor Diebstahl schützen.

Ich wäre mir da nicht so sicher mit der Kopie.
Mediamarkt und Saturn versuchen die Reklamationsquote möglichst niedrig zu halten, da ist jedes Mittel recht.
 
"Ich wäre mir da nicht so sicher mit der Kopie.
Mediamarkt und Saturn versuchen die Reklamationsquote möglichst niedrig zu halten, da ist jedes Mittel recht."

Warum?

Wie kommst du darauf?

Du weißt schon dass Media-Markt und Saturn den Kunden-Kaufbeleg kopieren, um das reklamierte Kundengerät zum Hersteller einzuschicken! Warum soll dies dann, wenn der Kunde mit seiner kopierten Kaufrechnung, vorbeikommt, ein Ablehnungsgrund sein und was hat dies mit der Reklamationsquote bitte schön zu tun.....??

Immer diese Märchen zu lesen....da amüsiere ich mich köstlich...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Außerdem interessiert sich kein Gericht dafür, wie bestimmte Märkte irgend etwas organisieren, der Käufer muss dem Gericht lediglich glaubhaft machen, dass der Anspruchsgegner auch Vertragspartner ist.
 
Wie schon gesagt, die Dinger werden im Heissstrahl-verfahren gedruckt und nach einiger Zeit sind sie unlesbar. Wenn man der Schnecke am Tresen also keine Kaschi an die Nase halten kann (weil man nett und gut erzogen ist), sollte man eine Kopie bereit haben.
 
Ribery88 schrieb:
"Ich wäre mir da nicht so sicher mit der Kopie.
Mediamarkt und Saturn versuchen die Reklamationsquote möglichst niedrig zu halten, da ist jedes Mittel recht."

Warum?

Wie kommst du darauf?

Du weißt schon dass Media-Markt und Saturn den Kunden-Kaufbeleg kopieren, um das reklamierte Kundengerät zum Hersteller einzuschicken! Warum soll dies dann, wenn der Kunde mit seiner kopierten Kaufrechnung, vorbeikommt, ein Ablehnungsgrund sein und was hat dies mit der Reklamationsquote bitte schön zu tun.....??

Immer diese Märchen zu lesen....da amüsiere ich mich köstlich...

Was ist wohl leichter zu Fälschen die original Rechnung oder die Kopie?
Hier mal eben das Datum ändern weil man ne Woche drüber ist.
 
Man könnte sich ja auch im Laden den Garantiebeleg ausfüllen lassen, der bei fast allen Artikeln beiliegt.
 
was die Fälschung angeht:
die haben auch eine Kopie in ihren Unterlagen. (Daher reicht auch ein glaubhafter Nachweis des Kaufes) Und wenn das dann raus kommt: Urkundenfälschung, erschleichen von Leistungen,... was weiß ich wie es ich nennt, aber man ist dann dran.
 
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