Kauf von Kleinsthändler, wie sieht es mit Garantie/Gewährleistung aus?

McDuc

Lt. Commander
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Hallo liebes Forum,

auf der Suche nach einem gewissen Produkt bin ich in den Kleinanzeigen fündig geworden. Auch hat mir der Verkäufer prompt auf die Frage geantwortet, dass die Rechnung von ihm persönlich ausgestellt wird (AGB‘s, Impressum etc. ist hinterlegt und er bietet gewerblich an).

Ohne Wertung stellt sich mir nun die Frage:
  • die Ware ist neu und original verpackt.
  • was passiert, wenn mit dem Artikel innerhalb der ersten 2 Jahre (Garantie & Gewährleistung) etwas ist und der Verkäufer...

a) ...nicht mehr existiert
b) ...sich weigert sich um die Abwicklung zu kümmern?
c) ...der Hersteller entweder den Verkäufer gar nicht direkt beliefert hat und somit nicht nachweisen kann, dass es wirklich ein neues Produkt war/ist oder den Verkäufer nicht anerkennt?

Ich hoffe, dass meine Fragen soweit nachvollziehbar sind und schon mal danke für eure Einschätzung.
 
Garantie gibt dir der Hersteller, die händlerseitige Gewährleistung ist nach 6 Monaten aufgrund der Beweislastumkehr sowieso nicht mehr viel wert.

Eine Garantieabwicklung direkt über den Hersteller geht meiner Erfahrung nach sehr viel schneller und stressfreier von statten, als wenn der Händler da noch zwischenfunkt.
 
Vielen Dank, d.h. dass es eigentlich nur um die ersten 6 Monate geht?! Kann sich der Hersteller danach weigern (Garantiefrist), z.B. weil er den Verkäufer nicht anerkennt... oder spielt das keine Rolle?

Stell mir nur grad echt die Frage: ansonsten könnte ja jeder ein Kleingewerbetreibende aufmachen, Sachen als neu verkaufen, Rechnungen schreiben und der Hersteller müsste dann 24 Monate Garantie leisten?!
 
Dann nochmal. Ein Händler hat mit der Garantie nichts tu tun. Die gewährt der Hersteller. Er ist auch nicht der Vermittler zwischen Dir und Hersteller. Willst Du die Garantie in Anspruch nehmen, ist der Hersteller Dein Ansprechpartner. Ein Händler muss in DE 24 Monate Gewährleistung geben. Wobei da, nach dem Gesetz, nach einem Fehler, der nach 6 Monaten oder später auftritt, Du als Käufer nachweisen muss, der Fehler bestand schon beim Kauf. Handhabt nicht jeder Händler so. Kann er aber. Es ist Gesetz.

Wenn Du etwas von einem Hersteller kaufst, der die Garantie auch bei Endkunden abwickelt, dann kann Dir der Händler im Grunde egal sein. Abgesehen von dem besonderen Schutz in den ersten 6 Monaten.
 
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Ok und woher weiß ich, ob das ein Hersteller macht, oder nicht?
 
Vielen Dank, dann recherchier ich da mal.
 
Aber Obacht, der eine oder andere Hersteller bietet keinen Endkundensupport an. Da müssen Garantieansprüche auch über den Händler erfolgen.

Sind nicht viele , aber ein paar.
 
Guten Morgen und danke für die wertvollen Tipps. Es geht hierbei um ein Sony Produkt und da scheint es - zumindest wie es beworben wird - keine Themen zu geben: einfach direkt an Sony und gut is...

Werd das „Risiko“ dann wohl eingehen ;)
 
Bei eBay Kleinanzeigen aber bitte nur Barzahlung, auf Rechnung oder mit Paypal Käuferschutz bezahlen.
Sonst gehts oft nach hinten los.
 
@Schredderr danke für den Hinweis, würde es persönlich abholen ;)
 
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youngbuck89 schrieb:
Garantie gibt dir der Hersteller, die händlerseitige Gewährleistung ist nach 6 Monaten aufgrund der Beweislastumkehr sowieso nicht mehr viel wert.
Die is dann genauso viel wert wie die Garantie, da du in beiden Fällen in der Nachweispflicht bist. Es hat ein Grund, warum soviel Garantien in DE 2 Jahre gehen und nicht kürzer sind wie sonst auf der Welt oft üblich. Die Garantie übersteigt in fast allen Fällen nicht die Gewährleistung, man hat aber immer die Nachweispflicht. Bei Der Gewährleistung die ersten 6 Monate nicht, danach ist es wie gesagt gleichwertig.
 
Es wird angenommen, dass eine Sache frei von Sachmaengeln uebergeben wird. Kommt es zu einem Problem (Defekt etc.) wird innerhalb der ersten 6 Monate angenommen, der Sachmangel lag bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vor. Daher muss Dir der Haendler die Sache frei vom Sachmangel verschaffen (Reparatur oder Tausch) oder aber belegen, dass der Sachmangel durch die Nutzung zustande kam.
Nach 6 Monaten erfolgt die sogenannte Beweislastumkehr. Hier bist Du in der Pflicht zu beweisen, dass der Sachmangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Dies gestaltet sich in der Regel recht schwierig. Einziges Beispiel wo es nicht ganz so schwer ist sind der VW Skandal und Sicherheitsluecken in Intel Prozessoren. Die sind gut dokumentiert und auch vom Hersteller anerkannt/selbst kommuniziert.
 
DaishoCB schrieb:
Nach 6 Monaten erfolgt die sogenannte Beweislastumkehr
Die Beweislastumkehr gilt in den ersten 6 Monaten, nicht danach.

Zudem muss ein Sachmangel vom Käufer nachgewiesen werden - ein „Defekt“ kann schließlich durch vielerlei Ursachen auftreten.
 
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