Kaufvertrag per email?

alphan

Lieutenant
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Dez. 2008
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Hallo liebe cbler,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich habe eine Frage. unzwar habe ich mit jemandem, den ich nicht kenne, einen Deal abgeschlossen.
ICh wollte meine defekte Ware + 35 € mit jemandem tauschen, der die gleiche Ware hat, aber die funktioniert (also meine defekte Ware +35€ gegen die gleiche heile Ware).
Er meinte, dass ich erst Meine Ware senden soll + 35 € und dannach will er mir seine Ware versenden. Doch ich will kein Risiko eingehen und ich bitte ihn darum einen Kaufvertrag zu drucken und den zu unterschreiben. Anschließend es mir zu versenden. Doch er meinte es gäbe eine bessere Möglichkeit.
Er schickte mir per email den Kaufvertrag und meinte, dass er es ncith unterschreiben muss.
Er schrieb: "Unterschrift nicht nötig weil es von meiner gemeldeten Mailadresse rausgeht!!"
Meine Frage ist jetzt, ob es sowas gibt und ob ich was dagegen amchen kann, wenn ich seine Ware nicht erhalte?

Ich bedanke mich schonmal.
 
Ein Kaufvertrag ist prinzipiell formlos möglich, wenn ihr euch per E-Mail über alle wesentlichen Eckpunkte einig wart, ist grds. davon auszugehen, dass ein wirksamer Kaufvertrag besteht. Der schützt dich aber auch nicht davor, übers Ohr gehauen zu werden. Wenn dich der andere Abzocken wollte, würdest du nur über den Klage/ Strafanzeigeweg zu deinem Recht kommen.

Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, ob du deinem Gegenüber vertraust musst du wissen. Von einem wirksamen Vertragsschluss ist jedenfalls ohne weitere gegenteillige Anhaltspunkte auszugehen.
 
Das ist alles Kokolores !

Eine Email ist kein Beweis für das Zustandekommen eines Kaufvertrages; jede Email kann man nach Lust und Laune fälschen, indem man einfach auf ein leeres Blatt Papier mit einem Textsystem eben ganau das drauf steht, was man drauf haben will; und außerdem kann man den Zugang einer Email an den Empfänger auch nicht nachweisen !

Besser geht es da mit FAX; wenn man den Vertrag zufaxt, einen Sendenachweis hat und den empfänger bittet, er möchte den Vertrag als Bestätigung unterschrieben zurückfaxen; aber ganz sicher ist das auch nicht, denn man weiss ja nicht, was für eine Rechtsperson am anderen Ende das Fax bedient !


Davon einmal abgesehen: Wegen 35 Euro solche Umstände überhaupt zu machen, ist völliger Blösdsinn ! Selbst wenn Du einen gültigen und nachweisbaren Vertrag in Händen hättet und der andere Dir, nachdem Du Deinen Teil Deiner Verpflichtungen erfüllt hast, einfach nur auf diesen Vertrag sche....., was willst Du dann den machen ? Ihn verklagen ? Das wäre Wahnsinn bei so einem Minibetrag, aber selbst wenn Du diesen Weg beschreiten würdest und eine Menge Rechtskosten produizert hättest, könntest Du dann denn och auf allem sitzenbleiben, weil der andere vielleicht Hartz IV ist und Du bei dem gar nix vollstrecken kannst ! Einen Staatsanwalt würdest Du auch nicht finden, der wegen so einer Belanglosigkeit ein Bertugs- oder Unterschlagungsverfahren eröffnen würde !

Also was solls ?

Das einzige, was Du machen könntest: schicke das defekte Teil zu mit dem Risiko, dass Du es abschreiben kannst, wenn Dein Geschäftspartner unredlich ist, ansonsten soll er Dir nach Erhalt des defekten Teils das funktionierende per Nachnahmeversand zuschicken - auf diese Weise erleidest Du das geringste Risiko !
Ergänzung ()

FidelZastro schrieb:
Ein Kaufvertrag ist prinzipiell formlos möglich, wenn ihr euch per E-Mail über alle wesentlichen Eckpunkte einig wart, ist grds. davon auszugehen, dass ein wirksamer Kaufvertrag besteht. Der schützt dich aber auch nicht davor, übers Ohr gehauen zu werden. Wenn dich der andere Abzocken wollte, würdest du nur über den Klage/ Strafanzeigeweg zu deinem Recht kommen.

Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, ob du deinem Gegenüber vertraust musst du wissen. Von einem wirksamen Vertragsschluss ist jedenfalls ohne weitere gegenteillige Anhaltspunkte auszugehen.



Mit Kokolores meinte ich nicht die Äußerungen von FidelZastro, dessen Beitrag hat sich mit meinem uberschnitten und ich hatte ihn noch nicht gelesen, während ich meinen noch tippte; das was Fidel sagt stimmt natürlich !
 
hmm. ich weiß jetzt auch nicht was ich machen soll. Für mich kam der Mann nicht als Betrügervor. weil er hat auch lange mit mir gehandelt. und als ich ihn gesagt habe, dass er zuerst die PSP schicken soll, da wollte er das nicht, weil er das nicht sicher fand...

oder soll ich das so machen, dass er den Kaufvertrag unterschreibt und mir dies mit der Post schickt.Aber ich denke nicht, dass er ein Betrüger ist, weil die Ware die ich ihm schciken werde ist ca. 80 € wert. und für diese Summe würde es für Ihn doch garnciht lohnen oder?
 
Kann es sein, dass du ein bisschen [zensiert] bist? Mehr als warnen kann man nicht, so do what you want...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich speicher mir den Thread mal. In ein paar Wochen erscheint hier nämlich "Hilfe, ich wurde betrogen, was tun?!" :)

Genrell sollte man solche Geschäfte einfach lassen. Außer einem persönlichen Treffen wird es da nichts halbwegs sicheres und empfehlenswertes geben.
 
Ist ja nicht böse gemeint, aber der Fragesteller scheint ja wirklich etwas...naja...naiv zu sein. Man stelle sich vor, auf der Straße macht man Geschäfte mit Wildfremden und geht dabei in Unkenntnis von Adresse oder anderen Kontaktdaten in Vorleistung.

Absolut hirnrissig!
 
Jap, darauf wollte ich mit meinen Ausführungen hinaus. Ob nun Vertrag oder nicht - wenn der andere sich einfach nicht dran hält, ist es auch egal, ob man seine Unterschrift unter einem Stück papier hat oder nicht. Ich kann nicht einschätzen, wie wahrscheinlich hier böse Absichten sind, aber eine gewisse Grundvorsicht sollte man im Rechtsverkehr schon an den Tag legen - insbesondere im nahezu anonymen Internet.

Du Spraadhans, mal was anderes:

Ich habe heute meinen Schönfelder vom Buchladen abgeholt, aber konnte kein Fernabsatzgesetz finden, obwohl das so vielfach zitiert wird. Sollte ich jetzt eher auf Mangelbehebung oder Lieferung einer mangelfreien Sache bestehen?
 
FidelZastro schrieb:
Ich habe heute meinen Schönfelder vom Buchladen abgeholt, aber konnte kein Fernabsatzgesetz finden, obwohl das so vielfach zitiert wird. Sollte ich jetzt eher auf Mangelbehebung oder Lieferung einer mangelfreien Sache bestehen?

Nun, das Fernabsatzgesetz gibt es auch seit 2001 (!!!) nicht mehr, sondern es wurde im BGB §§ 312 ff integriert; solltest Du also in Deinem Schönfelder (oder auch jederzeit im Internet) leicht finden !
Ergänzung ()

alphan schrieb:
... mir kam der Mann nicht als Betrüger vor. weil er hat auch lange mit mir gehandelt ...

Genauso muss man es machen, wenn man jemanden betrügen will ... deshalb fallen auch immer wieder viele Menschen auf die Maschen der "doch ach so netten" Betrüger herein !

Anscheinend denken die Leute, wenn einer betrügen will, dann hängt der sich auch noch zuvor ein Schild um den Hals mit der Aufschrift:

"Achtung ! Vorsicht ! Ich bin ein Betrüger !"

:evillol: :evillol: :evillol: :evillol: :evillol: :evillol:


Es mag schon sein, dass in diesem Falle ein ehrlicher Mensch auf der anderen Seite steht, aber wenn man einen falschen Verdacht ausschließen will, dann verhält man sich erst gar nicht so, wie der oben zitierte Geschäftspartner, sondern man stimmt von vorn herein einer Geschäftsabwicklung zu, die Betrug ausschließt !
 
Zuletzt bearbeitet:
@Fidel: ist im Schönfelder nicht immer genau beschrieben, dass es drucktechnisch unmöglich ist, dass einzelne Seiten fehlen? Ein ganzes Gesetz kann aber vielleicht abhanden kommen...
 
also Leute. ich habe Meine Ware heute verschickt. Mal sehen was dabei rauskommt. Werde euch bei jeder neuen Information informeiren. Mal sehen ob es klappt. Drückt mir alle die Daumen.....:D
 
Meine Ware ist heute bei Ihm angekommen und ich habe ihn darum gebeten, meine Ware morgen zu versenden...
 
So Leute. ich bin sehr erleichtert, weil heute mein Paket angekommen ist. Also es hat alles geklappt:D
 
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