Kaution über Amt bezahlt, jetzt Auszug, wer kriegt das Geld?

CougarOne

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Abend,

oben steht eigentlich schon die Frage. Die habe letztes Jahr mit meiner Frau eine Wohnung gemietet und die Kaution hat das Amt für uns bezahlt, sowie Miete über Hartz4. Nach 6 Monaten hatten wir kein H4 mehr bezogen und ich hab nen schreiben von der Stadtkasse erhalten, dass ich den Restbetrag des Darlehens der Kaution noch zurückzahlen muss ca. 700€.
Hab das alles aus eigener Tasche bezahlt. Wollte jetzt mal gerne wissen, wenn ich ausziehe , bekommen ich dann die Kaution wieder oder das Amt? Weil die Kaution ja über das Konto der Stadtkasse bezahlt wurde und denke mal auch dann wieder dorthin zurücküberwiesen wird, oder irre ich mich da und ich bekomme die Kaution wieder?

Eine kurze Antwort würde mich freuen.

Gruß
 
Ich persönlich würde mit der Agentur sprechen. Die können dann dem Vermieter die Änderung mitteilen. Aber genaues kann dir halt nur die Agentur sagen.
 
Warum sollte das Amt 2x die kaution im Falle deines Auszugs bekommen? Du hast deine schuld (wenn ich dich richtig verstanden habe) schon beglichen.

Da derartige Sozialleistungen immer aus dem kommunalen Topf bezahlt werden, kommt das Geld aus der Stadtkasse und geht auch dahin zurück.
 
Das Amt bekommt es zurück. Diese Frage erübrigt sich doch eigentlich, die haben die Kaution schliesslich bezahlt.
 
@Zhalom: Du hast anscheinend den Text nicht richtig gelesen.
 
"Nach 6 Monaten hatten wir kein H4 mehr bezogen und ich hab nen schreiben von der Stadtkasse erhalten, dass ich den Restbetrag des Darlehens der Kaution noch zurückzahlen muss ca. 700€.
Hab das alles aus eigener Tasche bezahlt."
Heisst das du hast die vorgestreckte Kaution zurückgezahlt?
Dann ist doch die Sache klar.
 
Die Frage ist doch eher eine technische und zeugt nebenbei natürlich von erschreckender Unselbständigkeit.

Was wurde bei der Kautionszahlung über die Rückzahlung vereinbart, d.h. an wen soll diese zurückbezahlt werden.

Kam das Geld von der ARGE/Jobcenter, dann geht es wohl auch an diese wieder zurück.
Kam das Geld vom Mieter, dann geht es wohl an diesen wieder zurück.

Wenn das von der ARGE gewährte Darlehen allerdings zurückgezahlt wurde, dürfte ebenso klar sein, dass der Betrag natürlich dem Mieter selbst zusteht, das solte eigentlich mit wenig Nachdenken klar sein.

I.Ü. gebe ich zu bedenken, wie leichtfertig hier höchstpersönliche Dinge (Sozialleistungsbezug) von sich preisgegeben werden, nur um eine Frage beantwortet zu bekommen, zu deren Beantwortung ein Anruf bei der ARGE und/oder beim Vermieter hilfreicher gewesen wären.
 
CougarOne schrieb:
................
Hab das alles aus eigener Tasche bezahlt.

Eine kurze Antwort würde mich freuen.

Du hast Dir Deine Frage damit selber beantwortet. Wenn man seine Schulden einmal bezahlt hat
muss man die nicht noch einmal bezahlen. Ist doch eigentlich logisch, oder??
 
Ich weiß nicht wie das bei euch läuft, aber ich habe bisher auf der Kündigung ein Konto angegeben, auf das die Kaution zurücküberwiesen werden soll. Da gibst du deins an --> Thema erledigt.
Von welchem Konto vor X Jahren mal was überwiesen wurde sieht der Vermieter sowieso nicht(schau mal in dein Onlinebanking bei erhaltenen Überweisungen, du hast keine Einsicht auf die ausgehenden Bankdaten).
 
Du hast diese Kaution als Darlehen bekommen das Du zurück bezahlt hast. Anders machen die es seit ALG2 nicht mehr also ist es Dein Geld. Natürlich wenn man umzieht trotz H4 kann sein das sie nachfragen was mit der Kaution ist das man keinen neuen Antrag stellt auf einem Darlehen...
 
Ok, weiß jetzt bescheid, war auch schon beim Amt heute früh, die haben mir bestätigt, dass es doch mein Geld ist. War mir nur unsicher, da meine Schwester vor einiger Zeit ausgezogen ist aus Ihrer Wohnung und die Kaution der Stadtkasse zurückgezahlt wurde und nicht ihr.
 
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