Generell finde ich diese Gewährleistung mit Beweislastumkehr unglücklich für den Endkunden.
Der Normalkunde möchte mangelfreie Ware mit ner Art "Funktionsgarantie" über den Gewährleistungszeitraum.
Wenn man von "Chargenfehlern" absieht, sollte das idR auch funktionieren und die Kosten sind überschaubar.
Wie gesagt im Normalfall reicht mans einfach durch bis zum Hersteller.
Aber das der Kunde nun nach 6 Monaten irgendwie beweisen soll, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war is idR aufwendig bis unmöglich. N Anwalt lohnt sich idR auch nicht.
Also bleibt im Endefekt nur die Garantie.
Gibt es Leute die sowas ggf ausnutzen - klar aber wohl eher ne Minderheit.
Muß sich der ehrliche Kunde deswegen son Scheiß anhören? MMn nicht.
Bei dem Problem des TE hätte mMn der mediamarkt einfach dem TE die passende Tastatur aus dem Regal gegeben und die defekte Tastatur mit der entsprechenden Artikelnummer eingebucht und beim Großhändler retourniert (mit entsprechendem Verweis aufs nicht verfügbare Bundle).
Dann bekommt der MM entweder ne Gutschrift über den EK der "Einzeltastatur" oder halt die Tastatur selber und verbucht es entsprechend.
Der Großhändler macht das gleiche dann beim Hersteller.
So haben wirs zumindest damals gemacht.
Der Normalkunde möchte mangelfreie Ware mit ner Art "Funktionsgarantie" über den Gewährleistungszeitraum.
Wenn man von "Chargenfehlern" absieht, sollte das idR auch funktionieren und die Kosten sind überschaubar.
Wie gesagt im Normalfall reicht mans einfach durch bis zum Hersteller.
Aber das der Kunde nun nach 6 Monaten irgendwie beweisen soll, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war is idR aufwendig bis unmöglich. N Anwalt lohnt sich idR auch nicht.
Also bleibt im Endefekt nur die Garantie.
Gibt es Leute die sowas ggf ausnutzen - klar aber wohl eher ne Minderheit.
Muß sich der ehrliche Kunde deswegen son Scheiß anhören? MMn nicht.
Bei dem Problem des TE hätte mMn der mediamarkt einfach dem TE die passende Tastatur aus dem Regal gegeben und die defekte Tastatur mit der entsprechenden Artikelnummer eingebucht und beim Großhändler retourniert (mit entsprechendem Verweis aufs nicht verfügbare Bundle).
Dann bekommt der MM entweder ne Gutschrift über den EK der "Einzeltastatur" oder halt die Tastatur selber und verbucht es entsprechend.
Der Großhändler macht das gleiche dann beim Hersteller.
So haben wirs zumindest damals gemacht.
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