Kennt jemand archive.org ?

Barmen

Lt. Commander
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Hallo @ all,

ich würde gerne 2 ebooks auf archive.org runterladen, der Autorenschutz ist abgelaufen allerdings bin ich mir nicht sicher ob archive.org legal ist.
Es gibt zwar einen Spiegel Artikel aus 2012 aber dem traue ich nicht ganz.

Irgendjemand genauere Infos?

(Dank)BAR men
 
Barmen schrieb:
ich würde gerne 2 ebooks auf archive.org runterladen, der Autorenschutz ist abgelaufen allerdings bin ich mir nicht sicher ob archive.org legal ist.

Außerdem spielt das keine Rolle. Wenn Du als "Normalanwender" etwas über eine von der mächtigsten Suchmaschinenfirma der Welt indizierten Seite, die selbst keinen Hinweis auf Illegalität erkennen lässt, herunterlädst, kann niemand niemals davon ausgehen, dass Du strafrechtlich relevante Intentionen hast die in irgendjemandes Interesse verfolgt werden müssten.

Wenn Deine Psyche das "Restlebensrisiko" nicht verkraften kann, dann lass es lieber ;)
 
Google listet auch alle möglichen Kopierseiten auf (ohne Scham :p). Aber ansonsten stimmt der Kommentar.
 
Ich habe früher über google Titel + ddl auch immer alles gefunden was ich gesucht habe ...

blöderidiot schrieb:
Wenn Deine Psyche das "Restlebensrisiko" nicht verkraften kann, dann lass es lieber ;)

Gibt es dafür keine Versicherung außer brain.exe?
 
blöderidiot schrieb:
Außerdem spielt das keine Rolle. Wenn Du als "Normalanwender" etwas über eine von der mächtigsten Suchmaschinenfirma der Welt indizierten Seite, die selbst keinen Hinweis auf Illegalität erkennen lässt, herunterlädst, kann niemand niemals davon ausgehen, dass Du strafrechtlich relevante Intentionen hast die in irgendjemandes Interesse verfolgt werden müssten.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und wenn das ganze bei logischer Überlegung schon anrüchig ist, und man es trotzdem herunter lädt, macht man sich umso mehr strafbar.

Ansonsten hat das ganze aber mit Archive.org nichts zu tun, das ist ja nur ein Archiv. Ob ggf. Zivil- oder Strafrechtliche Relevanz auf den Seiten vorliegt, wird da gar nicht geprüft.
 
Falcon schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und wenn das ganze bei logischer Überlegung schon anrüchig ist, und man es trotzdem herunter lädt, macht man sich umso mehr strafbar.

Ja o.k., kennst Du denn auch eínen Fall, in dem das "Herunterladen" (nicht: Verteilung über sharing) eines oder zweier Exemplare Fachliteratur von eine "anrüchigen Seite" tatsächlich vor deutschen Gerichten zu einer Verfolgung und zu einem zivil- oder strafrechtlichen Anspruch geführt hat (Fragesteller: Strafbarkeit) - oder denkst Du Dir das "nur so" weil ja Internet und download schon mal gefährlich klingt?
 
Zuletzt bearbeitet:
@blöderidiot

Ging mir um den strafrechtlichen Aspekt ... die anderen Risiken sind mir auch bekannt und werden durch den Gebrauch von brain.exe und diversen Helferchen minimiert.
 
Falcon schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und wenn das ganze bei logischer Überlegung schon anrüchig ist, und man es trotzdem herunter lädt, macht man sich umso mehr strafbar.

Dann füg doch bitte noch einen konkreten Paragraphen an, der deine Aussage unterstützt.
 
Download hier, Tauschbörse dort.

Finde den Unterschied.
 
Bingo... das zurückgeben, also bereitstellen, urheberrechtlich geschützter Werke ist unstrittigerweise Urheberrechtlich relevant.
 
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