KfW-Zuschuss für Badsanierung nachträglich erhöhen?

Nobody007

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Hallo,

in meiner Verwandtschaft hat ein Ehepaar, dass Bad sanieren lassen, um es barrierefrei zu gestalten, da sie langsam auf die 80 zugehen und man ja bekanntlich nie weiß, was in den nächsten Monaten/Jahren passiert.
Dafür haben sie einen KfW-Zuschuss beantragt, der 10% des Gesamtpreises abdeckt.
Durch Corona und Lieferschwierigkeiten hat sich die Sanierung in die Länge gezogen. Zusätzlich ist der Preis doppelt so hoch, als eigentlich gedacht. Jetzt ist meine Frage, ob man nachträglich irgendwie den Zuschuss erhöhen kann ?
Das Problem ist halt, dass ein neuer Zuschussantrag nichts bringt, da die Bauarbeiten schon abgeschlossen sind. Um es genau zu sagen, fehlt Ihnen jetzt quasi 1000€ Zuschuss, auf die sie verzichten müssten, da der Betrag zu niedrig angesetzt wurde. Und für das Ehepaar jede finanzielle Verkleinerung des Betrages sehr hilfreich wäre.
 
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Schonmal bei der KfW angerufen und den Sachverhalt geschildert? Dass die Sanierungsarbeiten aufgrund corona deutlich gestiegen sind und die 10% dementsprechend jetzt höher sind?
 
iJoshi schrieb:
Dafür haben sie einen KfW-Zuschuss beantragt, der 10% des Gesamtpreises abdeckt.
Durch Corona und Lieferschwierigkeiten hat sich die Sanierung in die Länge gezogen. Zusätzlich ist der Preis doppelt so hoch, als eigentlich gedacht.
Vor der Auftragserteilung holt man regelmäßig einen KVA ein, über dessen Inhalt man die KfW in Kenntnis zu setzen hat, dafür müssen einschlägige Vordrucke ausgefüllt und eingeschickt werden. Auf der Basis dieser Angaben setzt nach Prüfung die KfW einen Betrag fest, bis zu dessen Höhe die Maßnahmen gefördert werden. Gleichzeitig steht in dieser Förderungszusage, bis zu welchem Termin die Baumaßnahmen abzuschließen sind.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen und der Bezahlung der betreffenden Rechnungen muss man diese Unterlagen, also Aufträge, Rechnungen, KVA usw. bei der KfW einreichen und bekommt einen Maximalbetrag überwiesen. Das dieser vorher im Förderungs-Antrag zugesagte Betrag im Nachhinein auch nur geringfügig erhöht wird, ist wenig wahrscheinlich; Corona hin oder her, der Inhalt des Geldtopfs ist verplant.

Zweckmäßigerweise ist in diesem Zusammenhang unter Nennung des Aktenzeichens der Förderzusage direkt bei der KfW nachzufragen der einzig richtige Verfahrensweg.
 
Okay, danke dir für deine ausführliche Antwort. Ich kenne mich da leider nicht gut aus. Mur wurde das Problem zur zugetragen. Deshalb jetzt die Frage hier im Forum. Danke jedenfalls :)
 
@ iJoshi :
Unser Bad wurde vor einigen Jahren altersgerecht saniert und umgebaut; die KfW-Förderung betrug damals 8 % der förderfähigen Arbeiten; wir hatten vorsorglich großzügige Angaben hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten für die Arbeiten gemacht. Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Gewerke schriftlich versichern, dass die Vorschriften der KfW zur Ausführung der Arbeiten eingehalten wurden (Einstiegshöhe der Badewanne, rutschsichere Fußböden, Bewegungsraum um den Waschtisch, Breite und Aufschlagrichtung der Eingangstür, keine Schwellen usw.). Nach Sichtung der Rechnungen durch die KfW wurden exakt 8 % der Rechnungssummen als Förderung überwiesen, obwohl diese Summe die vorher zugesagte Fördersumme, die auf Basis der KVA zugesagt wurde, in ihrer Höhe um einiges unterschritten wurde.

Es kann durchaus sein, dass die Verfahrensweise sich seither geändert hat, deshalb würde sich ein Anruf bei der KfW durchaus lohnen können. Bitte nicht versuchen, die Leute dort "beschummeln" zu wollen; dort sitzen ausgewiesene Experten, die ganz sicherlich jegliche "Trickserei-Versuche" sofort erkennen.

Dazu noch ein Zitat:
"Eine Verwaltung ist entweder bürokratisch oder dilletantisch." (Max Weber, um 1917)
 
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