Killerspiel Verbot Vol.2

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Timesless

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Bin gerade auf meiner Clan HP auf einen Artikel gestoßen (Quelle : Pc Games).

Heute Morgen um 11 Uhr fand in Berlin ein Gespräch zwischen dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, dem Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen Professor Dr. Christian Pfeiffer und dem Bundestagsabgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl statt. Dort hat Pfeiffer seine neuesten Forschungsergebnisse vorgestellt, welche deutlich machen sollen, dass das aktuelle Jugendschutzgesetz nicht ausreichend ist.

Ein Ergebnis liegt bisher nicht vor, aber Herrmann fordert ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von sogenannten "Killerspielen". Die Missachtung des Verbots soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einem Bußgeld bestraft werden.

"Menschenverachtende, grausame Gewalttätigkeiten, bei denen der Spieler auch noch Pluspunkte dafür erhält, dass er seine Gegner auf möglichst grausame Weise zu Tode quält, gehören weder in Kinder- noch in Erwachsenenhände [...] Eine ganze Generation von Kindern und Jugendlichen droht gegenüber Gewalt abzustumpfen und durch sinkende schulische Leistungen für unsere Gesellschaft verloren zu gehen."
- Joachim Herrmann -


Quelle: PC Games

related Links:
» Quelle: CoD infobase

Meine Meinung dazu : Alle nur Luft im Sack :mad:

Was haltet ihr davon?
 
Sorry, aber wie ignorant kann man sein? Wie kommst du dazu ein Vol. 2 zu eröffnen während "Teil 1" weiterhin offen und der einzige Thread zu diesem Thema ist und bleibt? Ich sehe auch keinerlei Begründung, warum du dies machst oder das gerechtfertigt sein soll. Ich sehe nur, dass du den anderen Thread offenbar kennst und ignorierst.

Weiterhin stellst du hier eine 1:1 kopierte News rein, was wir weder als Grundlage für einen Thread akzeptieren, noch rechtlich in irgendeiner Weise akzeptabel ist. Dazu deine wahnsinnig ausgefeilte und durchaus polemisierende und beleidigende Meinungsäußerung. Ein perfektes Beispiel, wie man es garantiert nicht im PuG machen soll und auch bitte sonst nicht im Forum.
 
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