Kindergeld - Anspruch vorhanden, ja, nein, vielleicht?

Pjack

Admiral
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Hallo,
ich sehe bei der Beantragung des Kindergeldes für mich überhaupt nicht mehr klar, ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt. :)
Jetzt erstmal die knallharten Fakten:
-23 Jahre alt, seit September diesen Jahres wieder in Ausbildung, davor gearbeitet
-Amt will Kindergeld seit Bewerbung für Ausbildung zahlen, also ab März 2011
-Bruttogehalt März-Ende August: 7497,65 Euro, RV+KV+PV: 1433,93 Euro
-einfacher Arbeitsweg 35 Km, Fahrt mit eigenem PKW
-Bruttogehalt September-Dezember: 3462,39 Euro, RV+KV+PV: 654,70 Euro
-einfacher Arbeitsweg bis 5.12. 50 Km, Fahrt mit eigenem PKW, seit 05.12. 25 Km zur Berufsschule

Ich habe jetzt hier einen Vordruck, auf dem ich zB. die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte angeben soll, die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte von März bis Ende August müssen ja aber auch berücksichtigt werden, davon steht aber nichts auf dem Zettel, gibt es da noch ein extra Formular?
Arbeitslosenversicherung und Miete kann ich nicht abziehen, oder?
Was gibt es sonst noch für Beträge, die absetzbar wären? Wenn ich mir jetzt noch einen Laptop für die Ausbildung kaufe, könnte ich den dann absetzen?
 
Du bekommst kein Kindergeld, höchstens dein Eltern. KG gehört zum Einkommen der Eltern!!!
Du kannst gar nichts "absetzen", deinen Eltern steht das Geld zu laut EK Gesetz weil du noch in der Berufsausbildung bist, Basta, fertig!

Es ist möglich dass dir deine Eltern das Geld überlassen, klar, aber dir steht es von "Amtswegen" nicht zu. Es ist auch kein Amt sondern die Bundesagentur für Arbeit (hier Familienkasse) ist für das Kindergeld zuständig.

siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_(Deutschland)
 
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MikeBe schrieb:
Du kannst gar nichts "absetzen", deinen Eltern steht das Geld zu laut EK Gesetz weil du noch in der Berufsausbildung bist, Basta, fertig!

Doch, er sollte schon gewisse Sachen absetzen, damit sein Einkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und eben der Werbungskosten unter 8004€ bleibt.
Denn sonst gibt es kein Kindergeld bzw. muss schlimmstenfalls das in dem jeweiligen Jahr gezahlte Kindergeld komplett zurückgezahlt werden.

@TE
Keine Ahnung, wie es im ersten Jahr abläuft bei dir. Wahrscheinlich werden die 8004€ anteilig berechnet, also ab März.
Aber so oder so wirst du wohl Anspruch auf Kindergeld haben, wegen den hohen Fahrtkosten, die du in deiner Steuererklärung geltend machen kannst.
 
Jau, stimmt, aber, Werbekosten wie Fahrt zur Ausbildungsstätte und Berufsschule sind ok, Laptop, naja, wenn du nachweisen kannst..........und so weiter.
 
@MikeBe
Dass das Geld meine Eltern kriegen, ist mir bewusst, nur kümmere ich mich halt darum, da ich am besten weiß, was ich verdient habe.
Es geht halt noch um 2011, wo es ja noch auf mein Einkommen ankommt.

@Tambay
Genau, die 8004 Euro werden anteilig berechnet, ich habe 6670,00 Euro "frei".
Was mich jetzt halt verwirrt, auf der Erklärung zu den Werbekosten stehen nur die Sachen für die Ausbildung, also nichts für die Zeit von März bis August. Oo
 
Sorry, ich war ein wenig pampig, ich erkläre dir jetzt mal ausführlicher:

1. wenn du nachweislich eine Wohnung oder ein Zimmer anmietest weil der Weg zur Ausbildungsstätte zu weit ist und du vorher noch bei den Eltern gewohnt hast, JA, dann kannst du die Miete absetzen. Wenn du die Wohnung/Zimmer schon vor der Ausbildung hattest dann leider nicht.

2. Laptop, auch JA, wenn du es nachweislich zur Ausbildung benötigst und du jetzt kein vergleichbares Gerät hast. Das dürfte kein Problem sein so dazu stellen:-)

By the way, Rechtsberatung in Internet Foren ist verboten, aber gerne können wir uns per PN austauschen. Ich bin zwar schon >50 aber wir haben 2 Kinder die studieren, von daher kenne ich mich aus.
Noch eines, es kommt auch viel auf "deinen/e Sachbearbeiter/in an. Da gibt es solche und solche, ein Tipp, ein entsprechendes "Papier" beeindruckt solche Menschen ungemein.

Die Zeit vor der Ausbildung dürfte nicht zählen, denn für diese zeit wird auch kein Kindergeldanspruch geltend gemacht und ist deshalb auch nicht relevant. Wichtig ist, lese im Sozialgesetzbuch nach oder nimm rechtliche Beratung in Anspruch. Nämlich alles was du angibst muss richtig sein und auch korrekt und nachvollziehbar dargelegt werden. die Spezis von der Familienkasse lehnen sehr gerne und schnell ab, und dann musst du Rechtsmittel einlegen und es zieht alles nur unnötig in die Länge. und oft kennen die, genau die, nicht ihre Gesetze nach denen sie handeln müssen. Also, gib Acht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bisher sieht meine Rechnung so aus:
Bruttolohn - RV - PV - KV = 8871,41 Euro

Fahrtkosten gesamt = 2455,20 Euro
zur Arbeitsstätte 123 Tage x 38 Km pro Strecke x 0,30 Euro/Km = 1402,20 Euro
zur Ausbildungsstätte 61 Tage x 52 Km pro Strecke x 0,30 Euro/Km = 951,60 Euro
zur Berufsschule 13 Tage x 26 Km pro Strecke x 0,30 Euro/Km = 101,40 Euro
_____
Obergrenze Einkommen März-Dezember: 6670,00 Euro
Einkommen: 8871,41 Euro - 2455,20 Euro = 6416,21 Euro

Sollte somit ja eigentlich hinhauen. Ist meine Rechnung richtig, und was kann ich Pauschal ohne Nachweis noch abziehen?
Laptop ist halt so eine Sache, wirklich brauchen tue ich ihn nicht, und irgendwelches unnützes Zeug will ich mir eigentlich auch nicht anschaffen, wenn es eigentlich gar nicht sein muss.

Extra umgezogen wegen der Ausbildung bin ich nicht.
MikeBe schrieb:
Die Zeit vor der Ausbildung dürfte nicht zählen, denn für diese zeit wird auch kein Kindergeldanspruch geltend gemacht und ist deshalb auch nicht relevant.
Doch eben schon, laut denen würden sie mir ab dem Zeitpunkt der Bewerbung Kindergeld zahlen, obwohl ich damals ja noch gearbeitet hab, deswegen müssten meiner Meinung nach die damaligen Werbungskosten ja auch mit einbezogen werden, oder?
 
Kontoführungsgebühren 16€ gehen auf jeden Fall noch.
Und eventuell Arbeitsmittel mit 110€. Ist auch eine Pauschale. Nur weiß ich nicht, ob diese bei jedem akzeptiert wird.
 
Was ist mit dem Einkommen von Januar und Februar, es zählt doch das gesamte Einkommen des Jahres oder bekamst Du/Eltern zu der Zeit noch Kindergeld, weil Du in Ausbildung warst??
 
Nein, Januar und Februar war ich auch schon arbeiten, allerdings haben meine Eltern laut denen erst ab März den Anspruch, da ich mich im März für die Ausbildung beworben habe.
Ich dachte auch, dass das ganze Jahr zählt, aber isher wollten sie von Januar/Februar nichts wissen, die haben einfach den Freibetrag auf 10/12 runter gerechnet, und für den Zeitraum soll ich jetzt meine erhöhten Werbekosten darlegen, Gehaltsabrechnungen haben sie schon.

@GiGaKoPi
Für den ganzen Zeitraum 16 Euro Kontoführungsgebühren?
 
Das gesamte Jahreseinkommen wird berechnet und dann auf 10/12 runtergerechnet, so war es bei meinen Kindern, ist zwar schon einige Jährchen her, aber daran hat sich doch wohl nichts geändert? Du musst wohl nur für den Zeitraum März bis Dezember die erhöhten Werbungskosten einreichen? Was ich auch nicht verstehen kann, wieso hast Du für den Zeitraum ab Bewerbung Anspruch, doch wohl erst dann, wenn die Ausbildung begonnen hat, Du könntest Dich ja schon ab Januar beworben haben, wer will das kontrollieren?
 
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MikeBe schrieb:
2. Laptop, auch JA, wenn du es nachweislich zur Ausbildung benötigst und du jetzt kein vergleichbares Gerät hast. Das dürfte kein Problem sein so dazu stellen:-)

sobald er es aber wieder privat nutzt bzw. zu einem größeren Teil privat, ist das Argument wieder nicht mehr als Ausbildungsmaterial anrechenbar.
 
@werkam
Bisher wollten die alle Nachweise nur seit März haben, wie gesagt halt die Lohnzettel, und jetzt die Werbekosten. Warum? Keine Ahnung.
Ich verstehe das jetzt so, dass die Januar und Februar komplett ignorieren, deswegen haben die die 8004 Euro auch auf 6670 Euro runter gerechnet. Mich wundert das auch, aber wie gesagt, das kommt von denen, was ich im Januar/Februar verdient habe interessiert die einfach nicht.

Ich wusste bis vor kurzem selbst auch nicht, dass Kindergeld ab Zeitpunkt der Bewerbung gezahlt werden kann, soweit man es nachweisen kann, darauf haben die mich erst hingewiesen. Dafür musste ich ein offizielles Schreiben von meinem Ausbildungsbetrieb einreichen, habe ich auch gemacht, und die haben das akzeptiert.
Bei meiner Schwester war es ähnlich, die hat ein Studium angefangen, ihr haben sie auch Kindergeld ab Bewerbung um den Studienplatz nachgezahlt. Sie musste auch nichts weiter nachweisen, obwohl sie deutlich mehr verdiente, als ich mit meinen paar Groschen -> das finde ich jetzt auch sehr merkwürdig, dass ich alles darlegen muss, und sie es sofort bewilligt bekommen hat.

Kurzum: die wollen mir definitiv ab März Kindergeld nachzahlen, ich wünschte fast erst seit September, meine Mitazubis bekommen schon alle Kindergeld, und schreib immer noch Anträge, weil ich davor Arbeiten war.
 
6670 Euro ist für die 10 Monate die Höchstgrenze, deswegen wird doch wohl das gesamte Jahreseinkommen auch auf die 10 Monate umgerechnet? Es kann doch nicht sein, das man im Jahr einen gewissen Betrag verdienen darf um Anspruch auf KG zu haben und dann nur ein Teil der Verdienstes zugrunde gelegt wird. Du hättest also rein theoretisch im Jan/Feb jeweils 3335 € (= 6670 €) verdienen können + das was Du noch im Jahr verdient hast, Du hättest ja dann im Jan/Feb schon die Höchstgrenze erreicht gehabt und das wird nicht angerechnet? Das wundert mich allerdings und danach noch mal eben eine Steuerklärung und auch noch die gesamten Steuern zurück, weil man ja Azubi ist? Toll, was habe ich damals nur verbrochen, das wir das nicht bekommen haben?
 
werkam schrieb:
6670 Euro ist für die 10 Monate die Höchstgrenze, deswegen wird doch wohl das gesamte Jahreseinkommen auch auf die 10 Monate umgerechnet?
Wie gesagt, von den beiden Monaten wollen sie überhaupt nichts wissen, warum auch immer. Sie "wollen" ab März zahlen, und nur für den Zahlungszeitraum interessiert sie das Einkommen.
Wahrscheinlich ignorieren sie davor sowieso alles.
Rein theoretisch könnte man ja auch in dem einen Jahr 100.000 Euro haben, und im Januar des nächsten Jahres eine Ausbildung anfangen und die Eltern wären Kindergeldberechtigt.
Ist ja im Prinzip das gleiche, nur dass man glücklicher Weise den Jahreswechsel dazwischen hätte.

werkam schrieb:
Du hättest also rein theoretisch im Jan/Feb jeweils 3335 € (= 6670 €) verdienen können + das was Du noch im Jahr verdient hast, Du hättest ja dann im Jan/Feb schon die Höchstgrenze erreicht gehabt und das wird nicht angerechnet?
Theoretisch hätte ich auch noch sehr viel mehr verdienen können, wie gesagt, wissen wollten die da bisher gar nichts.
Mir wäre es sogar noch lieber gewesen, wenn sie Januar und Februar auch hätten wissen wollen, da hatte ich weniger Einkommen, aber gleiche Fahrtstrecke - theoretisch würde ich da noch weiter unter den Freibetrag kommen.
 
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