GiGaKoPi
Captain
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 3.524
Hallo zusammen,
hab eine Frage zum Kindergeld.
Es geht darum, wie Reglung aussieht bei Leuten, die eine Ausbildung machen und danach studieren gehen.
Konkret gesagt geht es um folgendes:
Die Ausbildung ist mit der mündlichen Prüfung (die Ende Juni stattfindet) beendet. Das Studium fängt Ende September an. Es liegen also drei "leere" Monate dazwischen.
Werden für diese drei Monate Kindergeld gezahlt? Darf ich die drei Monate voll arbeiten, oder gibt es dann Einschränkungen?
Gefunden habe ich nur folgende Aussage:
Weiß da jemand bescheid? Danke im Voraus
hab eine Frage zum Kindergeld.
Es geht darum, wie Reglung aussieht bei Leuten, die eine Ausbildung machen und danach studieren gehen.
Konkret gesagt geht es um folgendes:
Die Ausbildung ist mit der mündlichen Prüfung (die Ende Juni stattfindet) beendet. Das Studium fängt Ende September an. Es liegen also drei "leere" Monate dazwischen.
Werden für diese drei Monate Kindergeld gezahlt? Darf ich die drei Monate voll arbeiten, oder gibt es dann Einschränkungen?
Gefunden habe ich nur folgende Aussage:
Die beantwortet ja leider nicht die Frage, ob ich vor dem Studium voll jobben darf und überhaupt Anspruch auf Kindergeld habe.Einschrän*kungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann fließt das Kindergeld nur noch, wenn der Nachwuchs nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt
Weiß da jemand bescheid? Danke im Voraus