Kindergeld für Zeit zw. Ausbildung und Studium? Frage dazu.

GiGaKoPi

Captain
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Hallo zusammen,

hab eine Frage zum Kindergeld.
Es geht darum, wie Reglung aussieht bei Leuten, die eine Ausbildung machen und danach studieren gehen.

Konkret gesagt geht es um folgendes:
Die Ausbildung ist mit der mündlichen Prüfung (die Ende Juni stattfindet) beendet. Das Studium fängt Ende September an. Es liegen also drei "leere" Monate dazwischen.

Werden für diese drei Monate Kindergeld gezahlt? Darf ich die drei Monate voll arbeiten, oder gibt es dann Einschränkungen?

Gefunden habe ich nur folgende Aussage:
Einschrän*kungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann fließt das Kindergeld nur noch, wenn der Nachwuchs nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt
Die beantwortet ja leider nicht die Frage, ob ich vor dem Studium voll jobben darf und überhaupt Anspruch auf Kindergeld habe.

Weiß da jemand bescheid? Danke im Voraus ;)
 
Die Regelung ist noch relativ neu und hat noch so ihre Kinderkrankheiten, aber in dem Fall ist es relativ eindeutig (meiner Meinung nach).

Ab 20 Stunden pro Woche ist das Kindergeld weg.

Schau dir mal den §32 Abs 4 EStG an
 
Die Reglung kann ich nachvollziehen. Sie zählt ja aber nur für Studenten.
In der Zeit vom Ende Juni bis Ende September bin ich ja quasi nix :p

Ich könnte halt voll arbeiten gehen. Verdiene dann auch entsprechend. Aber wenn ich dann kein Kindergeld bekommen würde bzw. meine Eltern, wäre es mir das nicht wert.

Kann ich mich für die Zeit nicht auch arbeitslos melden? Dann müsste ich doch Arbeitslosengeld bekommen, oder?
Dazu Kindergeld und ein 450€ Job.
 
Du kannst dich arbeitslos melden aber bekommst dann nur hartz4.
Kindergeld und nebenjob wird dann auf h4 angerechnet.
Bei einem 450 € nebenjob wird nicht viel von h4 übrig bleiben.
 
Selbst wenn es nur 10€ wären, ist es ja besser als nichts ;)

Aber ich merk schon, das ist komplizierter.

Ich hab zumindest schon mal etwas von einer 4 monatigen Schonzeit gelesen was das Kindergeld betrifft. Da nur 3 Monate bis Beginn des Studiums vergehen, bekomme ich Kindergeld, wenn ich gar nichts mache bzw. einen Minijob auf 450€ Basis.

Ich werd dann bei der Familienkasse anrufen und fragen, was mit dem Kindergeld ist, wenn ich drei Monate lang voll arbeite.

Ansonsten nehme ich den Nebenjob, das Kindergeld und evtl. Hartz4, wenn ich was bekommen sollte.

EDIT: Auf die Schnelle hab ich etwas von 382€ gefunden. Mit 450€wäre ich natürlich darüber und würde kein H4 bekommen.
 
ja 382€ kommt hin. 100€ darfst du ohne Abzüge dazuverdienen, Rest wird angerechnet.
Heißt bei 450€ verdienst, würdest du noch 32€ Hartz4 erhalten. Allerdings wird da noch das Kindergeld angerechnet, also bleibt nix mehr übrig.
Ausser du hast eine eigene Wohnung, denn Mietkosten werden mit H4 auch bezahlt.
 
Die 20 Stunden sind auch auf die 4 Monate Übergangszeit anzurechnen.
Ich wiederhole mich
bobbyacz schrieb:
Schau dir mal den §32 Abs 4 EStG an
Du bist § 32 Abs 4 Nr. 2 b und darauf bezieht sich dann § 32 Abs 4 Satz 2.

Bevor du Alg2 (Hartz 4) bekommst, erhälst du erstmal Alg1.
Darauf dürftest du als Azubi ja Anspruch haben und das müssten grooooob 60% deines Nettolohnes sein. Dazu darfst du dann noch 165€ hinzuverdeinen
 
Ok, vielen Dank euch beiden ;)

Hab mir den §32 jetzt mal durchgelesen. Dann hat sich das Vollzeitarbeiten ja für´s erste erledigt, solange ich nicht 25 bin.

Jetzt muss ich nur noch schauen, wie es mit Arbeitslosengeld aussieht. Wenn ich nur 165€ hinzuverdienen dürfte, wäre das bitter. Mir wurde für die Zeit bis zum Studium von meinem jetzigen AG der Vollzeitjob angeboten und für die Zeit danach halt ein Minijob, das ich mir quasi selbst einrichten kann (Anzahl der Stunden, etc.). Fande ich persönlich super.
Wenn ich hinkomme und sage "will aber bis zum Studium nur 165€ dazuverdienen pro Monat" dann weiß ich nicht, ob das gut aufgenommen wird. Denn dann wäre ich ja sogar unter Minijob-Niveau, was die Arbeitszeiten angeht bis zum Beginn des Studiums.
 
In den 3 Monaten könntest 1500-2000 netto (ka als was du arbeitest) verdienen und du willst darauf wegen 200 Euro Kindergeld verzichten? ;)
 
Es würde eher bei 1200-1300€ liegen. Aber ist ja auch schon mal was.

Wenn ich dann nur drei Monate lang kein Kindergeld bekommen würde, mich ab Oktober wieder ganz normal anmelden könnte, dann wäre voll arbeiten doch wieder ne Alternative. Hab darüber gestern abend noch nachgedacht, sollte ja so eigentlich möglich sein. Ich frag sicherheitshalber mal nach.
 
Ist doch eigentlich logisch, dass du, wenn du voll arbeitest, kein Kindergeld mehr bekommst oder? Auch wenn es nur 3 Monate sind, das ist doch echt ziemlich egal. Wenn du dann Vollzeit studierst, bekommst du ganz normal Kindergeld, bis du das 25 Lebendsjahr erreicht hast oder ein Jahr länger, wenn du Zivil oder Wehrdienst abgeleistet hast. Zum Kindergeld darfst du dann halt einen 450€ Job haben.
 
Ja nee, im Studium gilt auch die 20 Stunden Grenze.

Aber da könnte es noch Anpassungen geben. Wie gesagt, die Regelung ist sehr neu und grade bei Arbeit in den Semester Ferien noch sehr unausgereift
 
Hatte das gleiche 'Problem' bei meinem Junior.

Es ist völlig egal wieviel Du verdienst, Hauptsache Du arbeitest nur max. 20 Stunden pro Woche.

Gruß
Darki
 
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