Kindergeld

M.A.G.S

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Hallo Ihr lieben ,

Bin ganz Neu in dem Forum.... so ich stelle ma direkt meine Frage..
es sit so..meineSchwester und Ich, wohnen hier in DE seit 10 Jahre.
Haben noch nie Kindergeld beantragt...wir sind bei meiner Tantnte geblieben hier in DE..meine Mutter war in Spanien... und mein Vater war in Ecuador(Südamerika) Ok ..letzt Woche .. wa ich bei der Familienkasse und wolte ein Antrag stellen ....dort wurde ich gefragt warum meine Eltern nie KG beantrag haben, daraufhin antwortete ich, dass meine Elten nicht hier DE wohnhaft waren, aber dass wir bei unsere Tante hir in Hamburg waren, sie aber Allerdings nur eine Sorgerechtilche Vollmacht über uns hatte, die meine Mutter ihr durch ein Notar gegeben hatte, damit sie uns hier vertreten konnte.

Dann meinte die Sachbearbeiterin, dass das KG rückwirkend bis max. 4 Jahre bezahlt werden kann, allerdings das das nicht für uns der Fall sei ...weil unsere Eltern nicht hier in DE waren, nur wir :S:S und das der Anspruch nur meine Eltern haben und nicht die Kinder :S:S Ich dachte, das die Kinder der Anspruch haben und das die Eltern durch die Kinder es beantraen können...obwohl meine Schwester und ICh deutsche staatsbürger sind und meine Mutter Spanierin ist minten die, di können es nur ab den tag zahlen wo meine eltern sich hier angemeldet haben..das heisst ab Juni:S:S i.wie unfair...weil wir hier lang lben ..verstehe es icht .. vllt könnt ihr mir helfen...

Lg und danke in Vorraus...

M.A.G.S
 
Den Anspruch auf Kindergeld haben leider nur die Eltern, Pflegeelter oder die Großelternm, nicht aber andere Verwandte oder die Kinder selbst. Ist leider so.

Die einzige Möglichkeit wäre, wenn eure Eltern Ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Aber das wird schwer durchzukriegen sein.

Da kann nur ein Anwalt helfen, der sich mit Kindergeld auskennt.
 
Warum waren eure Eltern in der ganzen Welt verstreut? Warum haben sie in den entsprechenden Ländern keine Anträge auf Vergleichbares gestellt? Warum haben sie sich nicht vorher informiert?

Unfair find ich das nicht.
 
hier kann alles wichtige nachgelesen werden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld#Kindergeld_in_Deutschland
Im wesentlichen handelt es sich bei Kindergeld um eine Angelegenheit des Steuerrechts. Hier könnte also auch ein Steuerberater weiterhelfen.
Ein Chance auf Kindergeld sehe ich nur, wenn der TE als Pflegekind anerkannt wird. Aber auch hier sehe ich eher schwarz.
 
Kindergeld soll die Eltern dabei Unterstützen ihre Kinder hier großzuziehen, ihnen Finanziell etwas unter die arme zu greifen.
Nicht Kinder in Deutschland zu lassen damit die Kindergeld kriegen, da eure Tante aber für euch aufkommen musste, sollte es wenn überhaupt möglich sein, das sie das für euch bekommt, dazu müsste man aber einen Juristen befragen.
 
Tja immer ein großer Irrglaube, dass Kindergeld den Kindern gezahlt wird. Nein der Staat zahlt kein Taschengeld.

Das Kindergeldberechtigte sind im ersten Schritt halt die (Pflege-) Eltern bzw. ausnahmsweise die Großeltern, wenn sie a) in Deutschland wohnen oder b) nicht in Deutschland wohnen hier aber beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind. Kindergeld ist wie oben schon geschrieben ein Beitrag des Staates für den Unterhalt der Kinder.

Leben die Eltern im Ausland und kommen für den Unterhalt der Kinder auf, müssen sie dort vergleichbare Leistungen beantragen.

Sollten ausnahmsweise die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen (könnte man zum Beispiel durch eine Aussage der Tante belegen, dass sie alles trägt und keinen Heller von deinen Eltern sieht (Das muss aber stimmen sonst wirds teuer)), dann kriegen die Kinder das Kindergeld.

Und ja 4 Jahre ist der maximale Zeitraum der rückwirkung, alles davor ist verjährt.
 
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