Hallo Ihr lieben ,
Bin ganz Neu in dem Forum.... so ich stelle ma direkt meine Frage..
es sit so..meineSchwester und Ich, wohnen hier in DE seit 10 Jahre.
Haben noch nie Kindergeld beantragt...wir sind bei meiner Tantnte geblieben hier in DE..meine Mutter war in Spanien... und mein Vater war in Ecuador(Südamerika) Ok ..letzt Woche .. wa ich bei der Familienkasse und wolte ein Antrag stellen ....dort wurde ich gefragt warum meine Eltern nie KG beantrag haben, daraufhin antwortete ich, dass meine Elten nicht hier DE wohnhaft waren, aber dass wir bei unsere Tante hir in Hamburg waren, sie aber Allerdings nur eine Sorgerechtilche Vollmacht über uns hatte, die meine Mutter ihr durch ein Notar gegeben hatte, damit sie uns hier vertreten konnte.
Dann meinte die Sachbearbeiterin, dass das KG rückwirkend bis max. 4 Jahre bezahlt werden kann, allerdings das das nicht für uns der Fall sei ...weil unsere Eltern nicht hier in DE waren, nur wir :S:S und das der Anspruch nur meine Eltern haben und nicht die Kinder :S:S Ich dachte, das die Kinder der Anspruch haben und das die Eltern durch die Kinder es beantraen können...obwohl meine Schwester und ICh deutsche staatsbürger sind und meine Mutter Spanierin ist minten die, di können es nur ab den tag zahlen wo meine eltern sich hier angemeldet haben..das heisst ab Juni:S:S i.wie unfair...weil wir hier lang lben ..verstehe es icht .. vllt könnt ihr mir helfen...
Lg und danke in Vorraus...
M.A.G.S
Bin ganz Neu in dem Forum.... so ich stelle ma direkt meine Frage..
es sit so..meineSchwester und Ich, wohnen hier in DE seit 10 Jahre.
Haben noch nie Kindergeld beantragt...wir sind bei meiner Tantnte geblieben hier in DE..meine Mutter war in Spanien... und mein Vater war in Ecuador(Südamerika) Ok ..letzt Woche .. wa ich bei der Familienkasse und wolte ein Antrag stellen ....dort wurde ich gefragt warum meine Eltern nie KG beantrag haben, daraufhin antwortete ich, dass meine Elten nicht hier DE wohnhaft waren, aber dass wir bei unsere Tante hir in Hamburg waren, sie aber Allerdings nur eine Sorgerechtilche Vollmacht über uns hatte, die meine Mutter ihr durch ein Notar gegeben hatte, damit sie uns hier vertreten konnte.
Dann meinte die Sachbearbeiterin, dass das KG rückwirkend bis max. 4 Jahre bezahlt werden kann, allerdings das das nicht für uns der Fall sei ...weil unsere Eltern nicht hier in DE waren, nur wir :S:S und das der Anspruch nur meine Eltern haben und nicht die Kinder :S:S Ich dachte, das die Kinder der Anspruch haben und das die Eltern durch die Kinder es beantraen können...obwohl meine Schwester und ICh deutsche staatsbürger sind und meine Mutter Spanierin ist minten die, di können es nur ab den tag zahlen wo meine eltern sich hier angemeldet haben..das heisst ab Juni:S:S i.wie unfair...weil wir hier lang lben ..verstehe es icht .. vllt könnt ihr mir helfen...
Lg und danke in Vorraus...
M.A.G.S