Kinderpornographie vs. Raubkopierer

Raubkopierer = Schwerverbrecher?

  • Natürlich 5 Jahre sind absolut gerechtfertig

    Stimmen: 6 10,2%
  • Ja aber max. 5 Jahre sind übertrieben, 1 Jahr wäre ok

    Stimmen: 6 10,2%
  • Ja, sie sollten aber nur mit einer Geldstrafe belastet werden

    Stimmen: 13 22,0%
  • Nein ich finde Raubkopieren gut

    Stimmen: 8 13,6%
  • Nein man sollte schlimmere Vergehen härter bestrafen und Raubkopierer nur mit einer geringen Strafe

    Stimmen: 32 54,2%
  • Weiß nicht

    Stimmen: 1 1,7%

  • Umfrageteilnehmer
    59
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Terrschi

Lt. Commander
Registriert
Juni 2007
Beiträge
1.851
Hallo,
ich möchte mit folgendem Thema keinen Beitrag erstellen in dem es darum geht ob Raubokpieren legal und gut ist, sondern über das Strafmaß diskutieren.
Ich hoffe ich darf das Thema hier posten, ich bräuchte die Antworten für ein Schulreferat.

So es gibt ja relativ viele Werbungen z.B. in Kinos in denen Raubkopierern mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe gedroht wird.
Wenn man sich aber "Kinderpornos" besorgt (bzw. es versucht) wird laut man laut Wikipedia nur mit max. einem Jahr bestraft oder mit einer Geldstrafe.

Deswegen wolle ich mal nach eurer Meinung fragen:
Ist es gerechtfertig, dass Raubkopierer härter verfolgt bzw. gleich gestellt werden mit Personen die sich mit Kinderpornos vollstopfen?

Gruß,
Flo
 
Nun, in dem Gesetzt steht ja auch "bis zu 5 Jahre!". Wenn die Polizei beui dir ein paar Raupkopien findet wird man dich bestimmt nicht auf Jahre hin wegsperren. Das Maximalstrafmaß wird eben gerne medienwirksam eingesetzt. Raubkopieren geht immer mit Urherberrechtsverletzungen, Copyrights einher. Wenn man das im großen Stil abzieht können da hundertausende Euros zusammenkommen. Einfach mal da die Tagessätze ausrechnen.

Der besitz von Kinderporno-BILDERN ist (schlimm, ohne Frage) im Gegenzug keine Sache wo jemand (z.B. ein Unternehmen) um viel Geld betrogen wird.

agb5-2.jpg
[/url][/IMG]
 
Das mit den 5 Jahren Gefängnis bezieht sich nur bei Gewerblichen Handel mit Raubkopien, d.h kann man es so direkt nicht vergleichen.Jemand der Privat Raubkopiert bekommt immer nur eine Geldstrafe, von Haftstrafen kann hier also keine rede sein.
 
Du hast da denke ich etwas falsch verstanden.
Zum einen gibt es so etwas, wie "Raubkopierer" nicht. Das ist ein Boulevard-Begriff, den sich die Medien-Industrie zunutze macht.

Es geht um Urheberrechts- bzw. Markenrechtsverletzungen. Und hierbei gibt es eben Verstöße in geringem und in international koordiniertem, gewerblichem Umfang. Als Beispiele für letzteres gibt es Fälscherwerkstätten mit DVD-Pressen zur Massenfertigung nachgemachter Originale, die für kleines Geld den Markt überschwemmen oder auch gefälschte Bekleidung, die Containerweise in Deutschen Häfen an kommt.

Die Gesetze decken eben viele Fälle ab und beinhalten deshalb auch hohe maximale Strafandrohungen.
 
Das Handeltreiben mit beiden ist wohl gemeint. Ich denke, wer Profit mit der Verbreitung von Kinderpornographie erzielen will, sollte härter als 5 Jahre bestraft werden. Hir geht es um die Ausbeutung von Kindern. Bei den Raubkopien ist es mir eigtl. egal. Hier werden keine Personen direkt geschädigt.
 
bambule1986 schrieb:
Jemand der Privat Raubkopiert bekommt immer nur eine Geldstrafe, von Haftstrafen kann hier also keine rede sein.
stimmt.
Kenn auch jemanden , der wegen 10 liedern ne geldstrafe von 5000 euro bekommen hat , hat sie natürlich nicht gezahlt und das ist jetzt auch schon wieder über en jahr her , da frägt niemand mehr nach .

oje ich will gar nicht wissen , was meine freunde da geldstrafen kriegen würden , ganze tb festplatten voll mit raubkopien ^^
 
Ich will in keinster Weise, das besorgen von Kinderpornographie verharmlosen, gibt es leider einen Unterschied zwischen "beschaffen" und "produzieren".

Aber was mir an deiner Umfrage nicht gefällt, ist die Tatsache, dass du "nur" die Raubkopierer einbeziehst. Du hättest eher zwei ähnliche Delikte miteinander Vergleichen sollen und dann fragen, in wiefern das Strafmaß gerechtfertigt ist.
 
Raubkopieren ist doch mittlerweile eine Bagatelle, denn wer würde sich auch schon all die Filme, Programme etc. kaufen, die er sich geladen hat. Klar ist das bei aktuellen Kinofilmen eine absolute Pleite für die Kinos, da viele potentielle Zuschauer sich ihre Filme in mittlerweile immer besserer Qualität schon Tage vor dem Kinostart im Internet besorgen können.

Dennoch finde ich, dass man Leute, die sich Kinderpornos laden, viel Härter bestrafen, als Raubkopierer, allein aus dem Grund, da es bei Leuten, die sich sowas anschauen, sicher nicht lang nur beim "Schauen" bleibt ...
 
Also vielen Dank erstmal für eure Antworten,
ihr habt recht ich habe das mit den 5 Jahren falsch verstanden ;)
Allerding finde ich es trotzdem übertrieben (im Vergleich), dass man wegen 10 songs mit bis zu 5000€ bestraft wird.
Personen die Kinderpornos in großen Mengen verkaufen werden auch mit 5 Jahren bestraft, genauso viel wie Raubkopierer die große Mengen von Kopien vertreiben. Dies finde ich eben unlogisch, dass Leute, die meiner Meinung abtoßende und schwere Verbrechen begehen genauso hart bestraft werden wie Personen, die im großen Stil "nur" Copright Verletzungen begehen.

@Sesam-Öl
Da hast du recht, leider kann ich die Umfrage nicht mehr ändern
 
5 Jahre für Leute, die massenhaft Raubkopien anfertigen, verkaufen und/oder ins netz stellen.

Und eine Geldstrafe (100-200€) für Leute, die beim (viel) Saugen erwischt werden.
Schließlich sind es oft die Kinder und jugendlichen, die einfach saugen, und nicht wissen, was sie da überhaupt machen. Die Eltern stehen dann blöd da, PC wird beschlagnahmt usw.
Ich finde, da sollte eine Gledstrafe bis 200€ genügen!
 
Das wesentlichen Punkte, ua. zum Strafmaß, gewerblicher Handel etc. wurden bereits genannt.
Die Stammtischdiskussion darüber beende ich jetzt.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben