Peter Griffin
Commander
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- Jan. 2010
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Das Amtsgericht Leipzig hat beschlossen, dass das Anschauen von Streams auf Seiten wie kino.to illegal ist.
Quelle
Ich frage mich nur, ob Leute, die sich bereits vor dem gefällten Urteil Streams angesehen haben, auch Gefahr laufen, jetzt eine Strafe dafür zu bekommen. Aber eigentlich dürfte das ja nicht der Fall sein, denn laut StGB §1 (keine Strafe ohne Gesetz) heißt es: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
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Ich frage mich nur, ob Leute, die sich bereits vor dem gefällten Urteil Streams angesehen haben, auch Gefahr laufen, jetzt eine Strafe dafür zu bekommen. Aber eigentlich dürfte das ja nicht der Fall sein, denn laut StGB §1 (keine Strafe ohne Gesetz) heißt es: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.