kino.to: Anschauen illegaler Streams ist strafbar

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Peter Griffin

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Das Amtsgericht Leipzig hat beschlossen, dass das Anschauen von Streams auf Seiten wie kino.to illegal ist.
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Ich frage mich nur, ob Leute, die sich bereits vor dem gefällten Urteil Streams angesehen haben, auch Gefahr laufen, jetzt eine Strafe dafür zu bekommen. Aber eigentlich dürfte das ja nicht der Fall sein, denn laut StGB §1 (keine Strafe ohne Gesetz) heißt es: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
 
Mit einem Aktenzeichen könnte ich mehr anfangen als mit einem Chip-Link, aber für mich scheint nur, dass der gesunde Menschenverstand auch mal gerichtlich bestätigt wurde. Größte Nachricht wäre in dem Fall, dass ein Richter verstanden hat, was beim streaming passiert. Aber ob sie das haben weiß ich nicht, denn der Artikel hat keinen brauchbaren Verweis auf ein konkretes Ureil.

Wenn ich wieder nüchtern bin, schau ich mich danach mal um.
 
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