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Die Woche nach der Schließung des Streaming-Pools kino.to wurde vor allem von der Diskussion um die rechtliche Situation der Nutzer des Angebotes sowie der Haltung der GVU in ebendieser Sache bestimmt. Nun findet mit einer Abmahnung der besonderen Art ein weiterer Aspekt Eingang in den Fall.
Also ich find die Sache toll... so oft werden so viele Webseiten abgemahnt und nicht einmal ein Organ unseres Staates schafft es, eine Website ordnungsgemäß zum Laufen zu bringen.
So wie vdLeyen damals auch Kinderpornografie vor Journalisten vorführen durfte... die Anzeige wurde im Keim erstickt.... Da wird mit zweierlei Maß gemessen, oder: Manche Menschen sind gleich, andere sind gleicher.
ich lach mich TOD, eine Rechtsanwaltskanzlei legt sich mit dem Sächsischen Staatsministerium an, und kann nicht mal " DRESDEN " schreiben (Abmahnung (pdf)), na mal schauen ich verfolge den Scheiß mal, mal sehen wie weit die kommen
Hihi die sind so doof
Lustige Sache aber macht ja sonnst weiter nichts aus.
Nach dem Sinn dieser hinterlassenen Nachricht fragten sich eh viele.
In der Regel wird die Seite einfach gelöscht bzw. gesperrt.
Bestimmt wird die Domain auch nicht so schnell wieder zum Kauf stehen.
Da sonst gleich der Nächste unter dem Namen weiter macht und die Bekanntheit nutzt.
Wenn ich das Ganze richtig überblicke, wurde die Domain "kino.to" von der Polizei beschlagnahmt.
Das heißt aber nicht, dass diese Domain in den Besitz der Behörden übergegangen ist.
Deshalb ist diese Forderung nach dem Impressum nonsens.
Sommerloch halt.
Naja, wenn ich als Privatmann ein Impressum auf eine normale nicht gewerbsmäßig genutzte Seite stellen müsste (was mich davon abhält eine eigene HP zu betreiben, ich hab was dagegen meine persönlichen Daten ins Netz zu stellen. Wollte ich das hätte ich einen Facebook Account) dann hat die Staatsgewalt die selben Pflichten.
Die Impressumpflicht ist ohnehin Schwachsinn pur, ein Privatmann muss einen Strip hinlegen und seine privaten Daten angeben bei einem Unternehmen reichen die Firmendaten.
Ich hoffe die haben damit Erfolg, bezweifle es aber leider. Wie schon von cab.by meinte wird hier mit zweierlei Maß gemessen.
Naja, wenn ich als Privatmann ein Impressum auf eine normale nicht gewerbsmäßig genutzte Seite stellen müsste (was mich davon abhält eine eigene HP zu betreiben, ich hab was dagegen meine persönlichen Daten ins Netz zu stellen. Wollte ich das hätte ich einen Facebook Account) dann hat die Staatsgewalt die selben Pflichten.
Eine Beschlagnahme ist aber nur eine vorübergehende Wegnahme und keine Inbesitznahme im eigentlichen Sinne, bis ein Richter eine Entscheidung darüber gefällt hat.
Deshalb besteht für die Staatsanwaltschaft keinerlei Notwendigkeit, ein Impressum auf deren Namen dort einzustellen.
Oh man, Dresdnen ist schon der Hammer, zumal die Rechtsinterpretierer ja eine besondere Sorgfaltspflicht haben sollten, schließlich hängt es oft an solchen formalen Kleinigkeiten das eine Seite gewinnt.