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NewsKlarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme nicht komplett verbieten
Im Streit um eine Klarnamenpflicht hat der Bundesgerichtshof heute entschieden, dass Facebook Pseudonyme nicht komplett verbieten darf. Das Urteil gilt aber nur für alte Fälle, weil es auf alten Datenschutzgesetzen basiert. Ob soziale Netzwerke auch derzeit Pseudonyme zulassen müssen, ist weiterhin offen.
Blöd nur, wenn der Klarname nach einem Pseudonym wie "Max Mustermann" klingt. Habe es zwei mal probiert und mir wurde beide Male mit dem Hinweis auf Klarnamenpflicht die Accounterstellung verwehrt bzw. der Account unmittelbar nach Erstellung gesperrt.
Dann eben nicht. Wer braucht schon soziale Netzwerke
Geht sicher den unzähligen Thomas Müller und Peter Schneider ganz genauso.
Ich bin entschieden gegen Klarnamenpflicht. Man kann gern zusätzliche Kennzeichen einführen, dass einen Alias als Echtnamen kennzeichnet. Dann können die Benutzer selbst entscheiden, ob sie mit Menschen kommunizieren wollen, die ein Pseudonym verwenden.
Klarnamenpflicht hat ganz klar die Stoßrichtung, dass man unliebsame Meinungen mittels Mobbing unterdrücken möchte ("Ich weiß, wo du wohnst, du AfD-Wähler....") , denn eine Strafverfolgung ist ja auch jetzt schon jederzeit möglich und hat mit der Klarnamenpflicht rein gar nichts zu tun. Es geht um "soziale Kontrolle" und das wird auch völlig offen so gesagt.
Eine Registrierung mit Klarnamen kann ich noch nachvollziehen, dann allerdings am besten auch nur mit Schutzmechanismus, der den Zugriff auf diese Daten (auch für den Plattformbetreiber) nur in bestimmten Fällen erlaubt. Wie im Offline-Leben sollte man sich nicht überall ständig proaktiv ausweisen müssen. Muss ich nämlich weder im Supermarkt, noch im Hallenbad oder sonstwo. Aber im Ernstfall können Parteien wie Polizei und ähnliche eine Feststellung der Personalien durchführen. So sollte es online auch laufen. Permanent mit fettem Namensschild auf der Stirn rumzurennen ist einfach absurd.
Gab es nicht auch schon andere Urteile, bei denen es hieß, nur wenn der Name zur Rechnungs-/Geschäftsabwicklung notwendig ist, ist man zum echten Namen verpflichtet?
Denn vorallem wäre eine Klarnamenspflicht dort, wo keine Klarnamen erforderlich sind, ein Verstoß gegen Art. 5 der DSGVO, indem das Prinzip der Datensparsamkeit festgehalten ist.
So verfahre ich auch privat ganz grundsätzlich. Ich benutze Facebook(-Dienste) zwar nicht mehr, aber auch da hatte ich noch nie einen echten Namen verwendet.
Ich nutze einfach meinen 2. Vornamen und den Mädchennamen (Nachnamen) meiner Großmutter. Dazu das Geburtsdatum meines Großvaters. Adresse stimmt, aber falsche Hausnummer.
So habe ich noch nie Probleme gehabt. Mache ich auch so bei Spotify, Netflix und Co.
"Schwanzlord3000" ist wahrscheinlich etwas auffällig.
Wie muss man denn bei Facebook seinen Namen nachweisen? Ausweisdokument hochladen? oder könnte ich mich dort auch als Jan-Frederik Timm ausgeben und würde einen Account bekommen?
Klarnamensplicht ist soziale Kontrolle. China Macht es vor.
Für Facebook ist das zunächst einmal nur eine große Einnahmequelle, da man so die Daten gut an Werbenetzwerke verkaufen kann mit perönlicher Werbung und Tracking.
Weiterhin ist für Facebook es dann auch wichtig, weil man so den Zwang von "demokratischen" Regierungen erfüllen kann, die unter dem Vorwand gegen Hass und Hetze vorzugehen, öfters mehr versuchen, eine Klarnamenspflicht sowie Vorratsdatenspeicherungen gesetzlich zu erzwingen, um gegen Leute vorzugehen, die nicht ins Bild passen.
Also wieder nur ewig rumphilosophiert, ohne was zu sagen. Na kam ja wie erwartet. Und das nach fast zehn Jahren...
Ich hätte mal ein Urteil für die Zukunft erwartet, aber dafür sitze ich wohl im falschen Land...
Verstehe das nicht, warum das so ein Problem ist. Gibt halt Leute, die nicht gefunden werden wollen
Das kann man eigentlich ganz entspannt sehen. Dann nennt man sich eben Peter Müller oder Christian Sauertopf, es es halt passt. Machen ja scheinbar die meisten so, das ihr Pseudonym einfach wie ein Klarname aussieht.
Ergänzung ()
BOBderBAGGER schrieb:
Naja niemand hat gesagt das man seinen eigenen Klarnamen benutzen muss.
Ich finde es auch nicht gut, wenn sowas Pflicht ist.
Aber Facebook gehört Facebook und die machen die Regeln. Wenn die sagen, dass man es nur mit Klarnamen nutzen darf, dann gibts 2 Möglichkeiten:
1. Mit Klarnamen anmelden
2. Facebook nicht nutzen
Es ist wie bei jedem Unternehmen. Wenn die sich Telekom überlegt, dass man nur noch mit magenta Polo in die Stores kommt, dann ist das deren Entscheidung.
Wen interessiert denn die DSGVO? Im TTDSG steht, dass eine annonyme Nutzung der Dienste möglich sein muss und solange die DSGVO nichts anderes sagt, dann gilt das auch.
Wenn die DSGVO keine Annonymisierungsregeln vorsieht, dann setzt man damit doch nicht implizit das TTDSG außer Kraft.
In diesem Aspekt liefert die DSGVO also keine neue Rechtsgrundlage, genauso wenig wie sie keine neuen Rechtsgrundlagen im Straßenverkehr liefert, bloß weil sie keine Straßenverkehrsregeln erwähnt.
Ja mei, Account weg, nächster mit Heinz Müller, oder Peter Unlustig.
Es geht, solange der Name nicht der eigene sein muss und man keinen Kontakt mit dem Support hat. ;-)
Mal ganz doof gefragt: Gilt bei Facebook nicht Vertragsfreiheit? Die dürften doch eigentlich jeden raus schmeißen / kündigen den sie wollen, oder? Man hat ja kein Grundrecht in einem sozialen Netzwerk zu sein...?
Nö. Man kann nicht einfach so Regeln aufstellen. Hausrecht gilt nicht immer.
Dein Vermieter kann Dir auch nicht sagen, Du darfst nur nackt in der Wohnung laufen, damit Du genügend heizt um Schimmelbildung zu vermeiden.
Langsam sollte auch beim letzten angekommen sein, daß man nicht einfach alles in AGB oder Regeln schreiben kann.
@Apocalypse ich glaube du missverstehst mich. Ich habe es nicht geschafft einen Account anzulegen, der dann tatsächlich auch nutzbar ist. Direkt nach dem Anlegen, zack deaktiviert. Trotz Klarname.
Aber mir schnuppe. Ich wollte nur auf einer Seite was einsehen. Dann eben nicht. Kann auf den Verein super verzichten.