Klarstellung zur (mMn) schwammigen Formulierung zu "Happy" Tarifen

Merle

Fleet Admiral
Registriert
März 2009
Beiträge
11.622
Hallo Kollegen vom Telekom-Team,

da es wirklich schwer ist, an verbindliche Infos zu kommen, frage ich euch nun auf diesem Weg.
Im Intranet habe ich nichts gefunden, ich suche aber vermutlich auch an der falschen Stelle.

Ich möchte den MagentaMobil L Happy (DTAG) abschließen. Ich bin mir auf Grund der Formulierung in den AGB zu dem neuen Handy "alle 12 Monate" nicht ganz sicher.
Da steht immer, auf allen offiziellen Telekomseiten, es findet dann eine Verlängerung um 24 Monate statt, wenn man 12 Monate vor Ablauf ein neues Handy wählt. Damit wäre der Tarif aber irgendwie Quatsch, denn dann hätte ich einmalig ein neues Handy nach 12 Monaten, dann aber eine Vertragslaufzeit von 12+24 Monaten und damit erst wieder "12 Monate vor Ablauf" des Vertragszeitraumes Anspruch auf ein neues Handy. Das hieße ja nach 24 Monaten.

Also, was ich meine ist, welcher der folgenden Szenarien bei Happy trifft zu?

A)
1. Handy bei Abschluss (24 Monate ab da), 2. Handy nach 12 Monaten (12 Monate Restlaufzeit + 24 Monate für das Handy), 3. Handy nach weiteren 24 Monaten (da noch 12 Monate Restlaufzeit + 24 Monate für das Handy), usw...

B)
1. Handy bei Abschluss (24 Monate ab da), 2. Handy nach 12 Monaten (12 Monate Restlaufzeit + 12 Monate für das Handy = Verlängerung AUF (nicht um) 24 Monate), 3. Handy nach weiteren 12 Monaten (da noch 12 Monate Restlaufzeit), usw...

Ich finde nicht, dass die AGB da sauber formuliert sind, wenn es tatsächlich Variante B ist. Ich finde auch nichts wirklich verbindliches im Internet, aber auch da suche ich vielleicht nicht nach den richtigen Begriffen, 2/3 sind Pressemitteilungen mit dem von ihnen erwarteten Informationsgehalt :D

Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß,
Merle
 
Hi Merle,

Ja, das mag ein wenig kompliziert klingen. Ist es aber nicht. ;-)
Die Mindestvertragslaufzeit im MagentaMobil Happy Tarif beträgt 24 Monate. 12 Monate vor Ablauf der jeweils vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist unter der Voraussetzung einer Vertragsverlängerung um 24 Monate erneut der Erwerb eines vergünstigten Endgerätes möglich.

Bedeutet, dass du dann ja nach 12 Monaten eine Vertragsverlängerung über neue 24 Monate abschließt.

Einzig Bestandskunden, die über eine vorzeitige Vertragsverlängerung einen MagentaMobil Happy Tarif buchen, müssen im Einzelfall einmalig bis zu 18 Monate warten.

Gruß
Kai M. von Telekom hilft
 
Ok jetzt hab ichs verstanden. Semantischer Fail meinerseits. Um 24 Monate und die 12 Monate fallen weg, da ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen VVL gezählt wird.
Vielen Dank :)
 
Hallo Merle,

vielen Dank für deine Antwort. Schön, wenn ich helfen konnte.
Und bei weiteren Fragen komme bitte einfach auf uns zu. Dafür sind wir hier. :-)

Gruß
Kai M. von Telekom hilft
 
Zurück
Oben