gopeter
Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2006
- Beiträge
- 582
Hallo zusammen,
ich hab jetzt bereits ein ganzes Weilchen recherchiert, werde aber nicht 100% fündig.
Meine Situation:
Seit Anfang 2010 habe ich ein Gewerbe (Webentwicklung) angemeldet, und zwar als Kleinunternehmer mit Verzicht auf Mwst.
Mein Gewinn muss unter 8000€ im Jahr bleiben, ansonsten wird das Kindergeld gestrichen (bin noch im Studium und kann bis 25 Kindergeld beziehen).
Bei meiner letzen EÜR habe ich nur Fahrtkosten und Computerkauf auf die Ausgabenliste gesetzt.
Dieses Jahr ist allerdings noch ein Haufen mehr hinzugekommen, was ich für die Arbeit brauche:
- iPad: meinen Computerkauf von 2010 konnte ich das erste Jahr schon erfolgreich abschreiben. Da hat das Finanzamt keine Zicken gemacht. Wie schaut das mit dem iPad aus? Viele Kunden verlangen (baue viele Portfolios für Photografen etc) eine optimierte Ansicht fürs iPad. Manche wollen sogar WebApps, die sich halt am Besten direkt auf dem Gerät testen lassen. Es ist also für die Arbeit erforderlich (oder?). Kann ich das auch über 3 Jahre abschreiben? Oder zählt das nicht direkt als Computer und wird anders angeschrieben?
- Software: Office 2010 und Coda (Programmiersoftware für den Mac). Kann ich das abschreiben? Word brauche ich für Kostenvoranschläge und Rechnungen, Excel für EÜR, etc pp… Coda brauch ich halt zum Entwickeln.
- Fachliteratur: Habe unter anderem ein Buch über iOS Entwicklung gekauft (und bisschen was anderes). Da ich allerdings noch keine Apps anbiete, weil ich mich dadurch momentan nur weiterbilden will - darf ich dies abschreiben?
Vielleicht weiß der ein oder andere hier ja einen Rat und hat solche Situationen schon selber durch.
Vielen Dank schonmal!
Mittlerweile habe ich Infos dazu bekommen (direkt von jemandem der beim Finanzamt arbeitet). Vielleicht steckt der ein oder andere ja in der selben Situation:
- iPad: Über 3 Jahre abschreiben, Monatsgenau (im November gekauft bedeutet: 2/12 x 1/3 x Kaufpreis)
- Software: Office und Coda sind in Ordnung, kann beides auf die Ausgabenliste
- Fachliteratur ebenso
ich hab jetzt bereits ein ganzes Weilchen recherchiert, werde aber nicht 100% fündig.
Meine Situation:
Seit Anfang 2010 habe ich ein Gewerbe (Webentwicklung) angemeldet, und zwar als Kleinunternehmer mit Verzicht auf Mwst.
Mein Gewinn muss unter 8000€ im Jahr bleiben, ansonsten wird das Kindergeld gestrichen (bin noch im Studium und kann bis 25 Kindergeld beziehen).
Bei meiner letzen EÜR habe ich nur Fahrtkosten und Computerkauf auf die Ausgabenliste gesetzt.
Dieses Jahr ist allerdings noch ein Haufen mehr hinzugekommen, was ich für die Arbeit brauche:
- iPad: meinen Computerkauf von 2010 konnte ich das erste Jahr schon erfolgreich abschreiben. Da hat das Finanzamt keine Zicken gemacht. Wie schaut das mit dem iPad aus? Viele Kunden verlangen (baue viele Portfolios für Photografen etc) eine optimierte Ansicht fürs iPad. Manche wollen sogar WebApps, die sich halt am Besten direkt auf dem Gerät testen lassen. Es ist also für die Arbeit erforderlich (oder?). Kann ich das auch über 3 Jahre abschreiben? Oder zählt das nicht direkt als Computer und wird anders angeschrieben?
- Software: Office 2010 und Coda (Programmiersoftware für den Mac). Kann ich das abschreiben? Word brauche ich für Kostenvoranschläge und Rechnungen, Excel für EÜR, etc pp… Coda brauch ich halt zum Entwickeln.
- Fachliteratur: Habe unter anderem ein Buch über iOS Entwicklung gekauft (und bisschen was anderes). Da ich allerdings noch keine Apps anbiete, weil ich mich dadurch momentan nur weiterbilden will - darf ich dies abschreiben?
Vielleicht weiß der ein oder andere hier ja einen Rat und hat solche Situationen schon selber durch.
Vielen Dank schonmal!
Ergänzung ()
Mittlerweile habe ich Infos dazu bekommen (direkt von jemandem der beim Finanzamt arbeitet). Vielleicht steckt der ein oder andere ja in der selben Situation:
- iPad: Über 3 Jahre abschreiben, Monatsgenau (im November gekauft bedeutet: 2/12 x 1/3 x Kaufpreis)
- Software: Office und Coda sind in Ordnung, kann beides auf die Ausgabenliste
- Fachliteratur ebenso