Kleinunternehmer: Fachliteratur, Software & iPad absetzen?

gopeter

Lieutenant
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Hallo zusammen,
ich hab jetzt bereits ein ganzes Weilchen recherchiert, werde aber nicht 100% fündig.

Meine Situation:
Seit Anfang 2010 habe ich ein Gewerbe (Webentwicklung) angemeldet, und zwar als Kleinunternehmer mit Verzicht auf Mwst.
Mein Gewinn muss unter 8000€ im Jahr bleiben, ansonsten wird das Kindergeld gestrichen (bin noch im Studium und kann bis 25 Kindergeld beziehen).

Bei meiner letzen EÜR habe ich nur Fahrtkosten und Computerkauf auf die Ausgabenliste gesetzt.
Dieses Jahr ist allerdings noch ein Haufen mehr hinzugekommen, was ich für die Arbeit brauche:

- iPad: meinen Computerkauf von 2010 konnte ich das erste Jahr schon erfolgreich abschreiben. Da hat das Finanzamt keine Zicken gemacht. Wie schaut das mit dem iPad aus? Viele Kunden verlangen (baue viele Portfolios für Photografen etc) eine optimierte Ansicht fürs iPad. Manche wollen sogar WebApps, die sich halt am Besten direkt auf dem Gerät testen lassen. Es ist also für die Arbeit erforderlich (oder?). Kann ich das auch über 3 Jahre abschreiben? Oder zählt das nicht direkt als Computer und wird anders angeschrieben?

- Software: Office 2010 und Coda (Programmiersoftware für den Mac). Kann ich das abschreiben? Word brauche ich für Kostenvoranschläge und Rechnungen, Excel für EÜR, etc pp… Coda brauch ich halt zum Entwickeln.

- Fachliteratur: Habe unter anderem ein Buch über iOS Entwicklung gekauft (und bisschen was anderes). Da ich allerdings noch keine Apps anbiete, weil ich mich dadurch momentan nur weiterbilden will - darf ich dies abschreiben?

Vielleicht weiß der ein oder andere hier ja einen Rat und hat solche Situationen schon selber durch.

Vielen Dank schonmal!
Ergänzung ()

Mittlerweile habe ich Infos dazu bekommen (direkt von jemandem der beim Finanzamt arbeitet). Vielleicht steckt der ein oder andere ja in der selben Situation:

- iPad: Über 3 Jahre abschreiben, Monatsgenau (im November gekauft bedeutet: 2/12 x 1/3 x Kaufpreis)
- Software: Office und Coda sind in Ordnung, kann beides auf die Ausgabenliste
- Fachliteratur ebenso
 
Wieviel hat das iPad denn gekostet ?


Für das iPad kannst Du Sonderabschreibung geltend machen im ersten Jahr: 20 %; diese addieren sich zu der normalen Abshreibung auf den Restbetrag. Wenn das iPad also beispielsweise € 500 gekostet hat, dann kannst Du im ersten Jahr davon 20 % = € 100 zuzüglich 33,33% aus dem Restbetrag = € 133,33 - insgesamt also € 233,33 absetzen.

Da Du, wie es sich anhört, hauptsächlich gewerbliche Kunden bedienst, hast Du Dir mit dem Verzicht auf die Mehrwertsteueroption wahrscheinlich einen Nachteil eingehandelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
matamoras schrieb:
Wieviel hat das iPad denn gekostet ?

Für das iPad kannst Du Sonderabschreibung geltend machen im ersten Jahr: 20 %; diese addieren sich zu der normalen Abshreibung auf den Restbetrag. Wenn das iPad also beispielsweise € 500 gekostet hat, dann kannst Du im ersten Jahr davon 20 % = € 100 zuzüglich 33,33% aus dem Restbetrag = € 133,33 - insgesamt also € 233,33 absetzen.

Okay, das wusste ich so bisher noch nicht. Danke dafür!

matamoras schrieb:
Da Du, wie es sich anhört, hauptsächlich gewerbliche Kunden bedienst, hast Du Dir mit dem Verzicht auf die Mehrwertsteueroption wahrscheinlich einen Nachteil eingehandelt.

Inwiefern?

/edit

OK, blöde Frage. Vorsteuer könnte ich mir wieder greifen. Jedoch ist der jetztige Aufwand schon ziemlich hoch, da ich das alles neben dem Studium mache, mehrere Kunden (teils gleichzeitig) bediene, etc etc. Nach dem Studium (in ein paar Jahren nach dem Master) sieht das natürlich anders aus :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, aber netto. Aber da Du von privat gekauft hast, dürftest Du wohl drüber sein. Hinzu kommt, dass Du ja so oder so nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist. Ob und wie das in dem Fall mit netto / brutto wäre, muss Dir aber Dein Steuerberater sagen ;). Bei Dir scheint aber "normale" Abschreibung wie vom FA vorgeschlagen der richtige Weg zu sein.

Wie schon erwähnt, würde ich mir den Verzicht auf MwSt.-Ausweis nochmal überlegen. Vor allem, wenn Du größtenteils gewerbliche Kunden hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Kleinunternehmerregelung stecke ich jetzt 5 Jahre fest. Das habe ich mir aber vorher auch überlegt, da ich wie gesagt während des Studiums noch genug zu tun hab und mich danach gerne um den ganzen Kram kümmere :)

Trotzdem vielen Dank für eure Infos & Tipps!
 
Dudasolid schrieb:
In der Kleinunternehmerregelung stecke ich jetzt 5 Jahre fest.
Wie kommst Du darauf? Von Kleinunternehmer zu Nicht-Kleinunternehmer geht immer (muss es ja auch aufgrund der Umsatzgrenzen). Falls Du am Anfang aber auf die Regelung verzichtest, bist Du 5 Jahre daran gebunden und kannst in der Zeit nicht Kleinunternehmer werden.
 
Nein ! conglom-o hat da Recht mit seinen Ausführungen oben !

Als Kleinunternehmer unterliegst Du automatisch der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer, das musst Du nicht extra beantragen oder erklären. Du kannst aber auch als Kleinunternehmer jederzeit von der Kleinunternehmerregelung weg zur Umsatzsteuererhebung mit Vorsteuerabzug votieren !

Nur umgekehrt geht nicht: Wenn Du als Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer votiert hast, bist Du für fünf Jahre daran gebunden und kannst erst danach wieder zur Kleinunternehmerregelung zurück !

Übersteigen als Kleinunternehmer Deine Umsätze obendrein in der Zeit, in der Du als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig bist, die maßgeblichen Grenzen, dann bist Du im übrigen ja kein Kleinunternehmer mehr und wirst Du automatisch umsatzsteuerpflichtigt !

conglom-o schrieb:
Ob und wie das in dem Fall mit netto / brutto wäre, muss Dir aber Dein Steuerberater sagen )

Auch bei der Kleinunternehmerregelung richtet sich die GWG-Grenze nach dem Nettobetrag, wenn z.B 19% Umsatzsteuer im Anschaffungspreis enthalten sind; die Grenze läge dann bei € 410 + 19% = 487,90 - das hßt: Du köntest in diesem Fall das GWG mit einem Betrag bis € 48790 sofort abschreiben.

Vorliegend gilt aber wohl Brutto = Netto, da der TE von Privat erworben hat und keine Umsatzsteuer enthalten war, er somit die Anschaffung aktivireb muss, wenn sie € 410 übersteigt, was hier der Fall ist.
Ergänzung ()

Dudasolid schrieb:
500€ habe ich für das Ding bezahlt. Zwar privat, allerdings mit Kaufvertrag etc. So war das bei meinem Computerkauf letzten Jahres auch - und wurde vom Finanzamt so akzeptiert.GWG geht nur bis 410€, oder?


Du kannst entweder GWG bis maximal 410 Euro eto sofort abschreiben oder Du kannst GWG bis € 150 netto sofort abschreiben und musst GWG über 150 bis 1000 Euro in einen GWG-Pool ativieren, d.h. auf einem Konto übers Jahr sammeln und am Ende über fünf Jahre abschreiben.

Letzteres dürfte uninteressant sein für Dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
matamoras schrieb:
Auch bei der Kleinunternehmerregelung richtet sich die GWG-Grenze nach dem Nettobetrag, wenn z.B 19% Umsatzsteuer im Anschaffungspreis enthalten sind; die Grenze läge dann bei € 410 + 19% = 487,90.

Vorliegend gilt aber wohl Brutto = Netto, da der TE von Privat erworben hat und keine Umsatzsteuer enthalten war, er somit die Anschaffung aktivireb muss, wenn sie € 410 übersteigt, was hier der Fall ist.
So hatte ich es mir zwar (logisch) gedacht, aber sicher war ich mir nicht. Herzlichen Dank für die Ausführung.
 
Als Tipp:
Falls die 8k doch nicht reichen sollten:
Gründe eine UG, stell dich mit 0€ an und mach eine Gewinnausschüttung wenn das Kindergeld eh wegfällt.
Dort kannst du auch die Kleinunternehmerregelung nutzen :D

Rein theoretisch kannst du unendlich Körperschaften anmelden, also quasi unbegrenzt Geld bunkern. Nachteile gibts da natürlich auch, aber besser als nichts ;)
 
rotzdiekuh schrieb:
Als Tipp:
Gründe eine UG, stell dich mit 0€ an und mach eine Gewinnausschüttung wenn das Kindergeld eh wegfällt.
Dort kannst du auch die Kleinunternehmerregelung nutzen :D

Rein theoretisch kannst du unendlich Körperschaften anmelden, also quasi unbegrenzt Geld bunkern. Nachteile gibts da natürlich auch, aber besser als nichts ;)
Du solltest Dich mal besser mit der Materie befassen, bevor Du solche "Ratschläge" verteilst, die darüber hinaus teilweise auch noch inhaltlich grenzwertig sind.
 
@ rotzediekuh

Natürlich gibt es viele Möglichkeiten, das Einkommen legal zu mindern, auch über die Gründung von ausländischen Kapitalgesellschaften, falls Du das oben mit Deinem wirren Ratschlag gemeint haben solltest; aber das kann man doch keinem "unerfahrenen" Studenten empfehlen, der sich nur ein paar Euros nebenbei verdienen will; das kostet erst schon mal die Gründung und Unterhaltung der Gesellschaft viel Geld und dazu bräuchte er dann einen erfahrenen Berater zu und der würde mehr Geld kosten, als der Junge überhaupt verdient. Lohnt sich erst, wenn wirklich viel Geld zu versteuern ist !


Sollte er tatsächlich Probleme haben und über die 8000 Euro Einkommen kommen, dann könnte vorliegend zur Rettung des Kindergeldes schon die Rückstellung eines Investitionsabzugsbetrages ausreichen oder das Einstellen eines kurzfristig beschäftigten Mitarbeiters oder so etwas ähnliches, um das Probem zu lösen; das müsste man dann aber in der konkreten Situation mal prüfen.
 
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