Liebes Forum, ich brauch mal eure Hilfe. Bei der letzten Eigentümerversammlung gab es Knatsch bzgl. der Beantragung der Erlaubnis zum Einbau einer Klimaanlage im Erdgeschoss. Einige Eigentümer sind der Meinung, dass die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung Klimaanlagen außerhalb des Dachgeschosses verbietet. Wie ist nun die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zu lesen? Nun ganz einfach, das OLG Frankfurt entschied mal, dass
Es ist nur auf den Wortlaut und Sinn (...) abzustellen, und zwar so, wie es sich für einen unbefangenen Beobachter als nächstliegende Bedeutung der Gemeinschaftsordnung ergibt.
Ich brauche also keinen Rechtsbeistand1 oder Sachverständige, sondern unbefangene Beobachter und wo finde ich die? Hoffentlich hier Dass Klimaanlagen im Dachgeschoss erlaubt sind ist unstrittig, aber wie seht ihr das im Erdgeschoss? Die Zeilen in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung lauten wie folgt:
Jedem Wohnungseigentümer einer Dachgeschosswohnung wird hiermit ein Sondernutzungsrechts eingeräumt, wonach er berechtigt ist, auf dem Dach Klimageräte anzubauen und zugehörige Dachdurchbrüche vorzunehmen. Die Kosten für Einbau, Instandsatzung und Wartung tragen die jeweils Berechtigten.
Für die, die mit Miteigentum am Wohneigentum und Teilungsklärung/Gemeinschaftsordnung bisher nichts zu zun hatten: Grundsätzlich können bauliche Veränderungen (Klimaanlagen etwa fallen darunter) beantragt und durch die Eigentümerversammlung genehmigt/abgelehnt werden, es sei denn die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung hat dies schon geregelt. Die Gegner der Klimaanlage führen an, dass der Antrag von der Eigentümerversammlung nicht behandelt werden kann, da die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung Klimaanlagen außerhalb des Dachgeschosses verbietet.
1 Ich bin persönlich nicht von dem Vorgang betroffen. Die Betroffenen haben inzwischen auch Rechtsbeistand. Ich finde das Verhalten einiger Miteigentümer allerdings weltfremd, gnadenlos und unerbittlich und fühle mich in Teilen an den letzten Bürgermeisterwahlkampf hier erinnert, der auch einseitig ohne Argumente und teilweise unter der Gürtellinie geführt wurde.
1 Ich bin persönlich nicht von dem Vorgang betroffen. Die Betroffenen haben inzwischen auch Rechtsbeistand. Ich finde das Verhalten einiger Miteigentümer allerdings weltfremd, gnadenlos und unerbittlich und fühle mich in Teilen an den letzten Bürgermeisterwahlkampf hier erinnert, der auch einseitig ohne Argumente und teilweise unter der Gürtellinie geführt wurde.