Konflikt mit eBay Käufer wegen defektem Notebook

Arion

Lieutenant
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Dez. 2011
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Hallo Leute,
vielleicht habt ihr schon einmal solche Erfahrungen gemacht und könnt mir sagen ob ich wirklich im Recht bin. Folgendes Problem: vor einigen Tagen hatte ich ein defektes Notebook auf eBay als defekt verkauft. Das Gerät ist 3 Jahre alt, ich hatte den Defekt so gut wie möglich beschrieben und es ging für einen ganz guten Betrag weg.

Nachdem das Paket bereits seit 3 Tagen beim Käufer angekommen war, meldet er sich und will sein Geld zurück. Grund dafür ist, dass das Notebook schon mal geöffnet wurde bzw. daran gebastelt wurde. Dazu sei zu sagen dass ich es nach einem Jahr als gebraucht gekauft hatte und das nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt hatte. Nur dass das Gerät 3 Jahre alt ist.

Ich habe das Notebook nicht geöffnet. Laut dem Käufer sind nicht die originalen RAM Riegel drinnen, am Display (innen) fehlt eine Schraube und der Prozessor wurde schon einmal vom Sockel genommen. Jetzt schiebt er mir die Schuld in die Schuhe da ich vor einigen Wochen einen S0-DIMM Riegel verkauft hatte der allerdings aus keinem Notebook stammt.

Eigentlich sehe ich mich im Recht da defekt nun mal defekt ist. Von der Öffnung wusste ich nichts.
Der Käufer wirft mir vor ich hätte das Notebook beim Basteln zerstört und habe das verschwiegen. Nun will er über eBay versuchen das Geld zurück zu bekommen und möchte dazu seinen Anwalt einschalten. Meisten steckt hinter dem Anwalt ja nur Geschwätz. Ich mein, das Notebook ging für knapp über 150€ weg. Ein Anwalt rentiert sich doch gar nicht. Gezahlt hatte er übrigens per Paypal.

Was meint ihr? Habe ich Recht oder kann er sich auf meine Beschreibung berufen obwohl ich davon nichts wusste?
 
Ohne, dass ich dir rechtlich sichere Informationen geben kann, aber in meinen Augen...

- Spielt es keine Rolle, ob oder warum dass Notebook jemals von jemadem geöffnet wurde
- Hast du ja deutlisch geschrieben, dass das Notebook defekt ist.
- Bist du ja (vermutlich?) privater Verkäufer.

Daher hat er keinerlei Recht auf Garantie, Rücknahme, Erstattung, Gewährleistung, etc...
Abermit einer negativen bewertung musst du rechnen und auch mit der Tatsache, dass eBay sich für Gerechtigkeit kein bisschen interessiert. Die werden dir mit 100% Sicherheit nicht helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Freak, genau ich bin privat Verkäufer und hatte den Text drinnen, dass keine Rücknahme usw. besteht.
Mit der negativen Bewertung kann ich leben. Im Endeffekt will er ja was von eBay und wenn du sagst, die wird das nicht interessieren, dann hat er wohl Pech gehabt. Außer du meinst damit, dass eBay sich nicht für negative Bewertungen interessiert.

Mittlerweile antworte ich ihm auch nicht mehr. Ich denke er dachte schnell etwas auswechseln zu können und dann läuft das Gerät wieder aber nun ist wohl doch das Board oder so hinüber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn über PayPal gezahlt, sieht es schlecht aus, da er einfach einen Fall eröffnen kann, und PayPal meistens den Käufer glaubt.
 
Da wollte wohl einer ein Schnäppchen machen und das Ding reparieren und wieder verhökern ... ist sicher ein Apfel auf dem Cover, oder?

Ich würde sagen, dass er das Notebook auseinander genommen hat, da er ja sonst nicht wissen könnte, dass die CPU angeblich schon mal vom Sockel genommen wurde ...

Ich würde sagen verzockt ;-)
 
Das ist auch meine Erfahrung. Paypal hat einfach das Geld eingefroren. Bei mir ist das Paket nie beim Kunden angekommen. Die DHL Sendungsverfolgung ging nie bis zur Auslieferung. Ein DHL Nachforschungsantrag hat auch nichts gebracht.

Nach ueber 4 Wochen hat Paypal nach unzaehligen Mails dem Kaeufer und mir den Betrag erstattet. Seitdem verkaufe ich nie wieder etwas mit Paypal.

@Barmen, ich glaube nicht, dass mein bei Macbooks die CPU ausbauen kann. Bei denen ist doch immer alles verloetet.
 
Ob in einer Auktion die Standardklausel "keine Garantie, Rücknahme, Gewährleistung oder Umtausch" steht, ist scheiß egal wenn es um arglistige Täuschung geht.

Ob es sich hierbei um Recht oder Unrecht handelt, kann erst recht niemand beurteilen ohne die Beschreibung und den tatsächlichen Defekt zu kennen.

Durch PayPal kann man ganz einfach sein Geld wieder holen, man muss nur überzeugender als der Verkäufer sein.

Den Anwalt schaltet niemand für 150€ ein da ein Schreiben meist um die 80€ kostet und niemand eine Kündigung der Rechtsschutzversicherung für so ein Pups riskiert, wenn diese es überhaupt übernehmen würde.
 
Nein es handelt sich um ein Thinkpad L.
Hm so ein Mist. Ob es was bringt das Geld sicherheitshalber auf mein Bankkonto zu transferieren? Ich denke Paypal holt sich das Geld dann per Lastschrift. :(
 
Wenn du es auf dein Bankkonto transferierst, holt sich PayPal das Geld nicht wieder, können sie auch gar nicht aber dein PayPal Konto ist dann im Minus und erst wieder nutzbar wenn ausgeglichen.
 
Grouch114 schrieb:
Ob in einer Auktion die Standardklausel "keine Garantie, Rücknahme, Gewährleistung oder Umtausch" steht, ist scheiß egal wenn es um arglistige Täuschung geht.

So isses.
Wenn du jetzt das Notebook als Defekt verkauft hast weil die Ladebuchse ausgebrochen ist und der Käufer packt es aus und das Display ist zermatscht dann ist das ein klarer Fall für eine Rückgabe, auch wenn der o.g. Satz drin stand.

Die RAM und CPU Beschwerde ist für den A*****, es sei denn orig. RAM usw. wurde ausdrücklich zugesichert.
Schraube am Display ist auch Hupe, das musst du als Laie nicht wissen und ist jetzt auch kein gravierender Mangel.

Er kann sich das Geld per PayPal nicht zurückholen. Selbst wenn du ihm einen Backstein geschickt hättest. Solange du einen Abliefernachweis fürs Paket hast geht Paypal davon aus dass du alles richtig gemacht hast. Trage die Trackingnummer bei Paypal ein und dann is gut.
 
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