Angenommen, es gäbe die Firma Dingsbums, die unter eigenem Namen Schrauben in Deutschland produziert und national sowie international vertreibt. Sogenannte Dingsbums™-Schrauben.
Dazu gibt es die iranische Firma Mustermann, die im Iran ebenfalls Schrauben herstellt und sowohl national wie auch international exportiert.
Die iranische Firma Mustermann möchte nun eine Partnerschaft mit der deutschen Firma Dingsbums, wodurch es der Firma Mustermann erlaubt ist, im Iran sowie in gewissen weiteren Zielmärkten Dingsbums™-Schrauben selbst herzustellen, zu bewerben und zu verkaufen. Das Marketing, die Herstellung sowie die Abwicklung der Verkäufe würde hierbei komplett von der Firma Mustermann abgewickelt werden. Qualitätsunterschiede gibt es keine. Hierfür kassiert Dingsbums eine feste prozentuale Provision des Endverkaufspreises von Mustermann. Die Firma Mustermann würde durch den guten Ruf der Firma Dingsbums als Hersteller deutscher Qualitätsschrauben profitieren, wohingegen die Firma Dingsbums durch den deutlich größeren Kundenstamm der Firma Mustermann profitieren würde, da diese dementsprechend viele Dingsbums™-Schrauben verkaufen kann.
Nun stellt sich natürlich die Frage, wie kontrolliert die deutsche Firma die iranische? Denn theoretisch könnte Mustermann nur einen Teil ihrer verkauften Dingsbums™-Schrauben protokollieren und den restlichen Teil verschleiern, sodass Mustermann weniger Provision an Dingsbums zahlen muss.
Selbstverständlich sichert sich Dingsbums vertaglich dagegen ab. So wird vertaglich Folgendes festgelegt:
Jede Bestellung von Dingsbums™-Schrauben muss förmlich unter der e-mail-Adresse "iran@dingsbums.de" aufgegeben werden. In dieses e-mail-Postfach haben sowohl Mustermann wie auch Dingsbums Einsicht.
Jede einzelne Schraube wird mit einem eindeutig zuordbaren QR-Code graviert oder mit einem Beipackzettel (diesen stellt die deutsche Firma zur Verfügung) mit Wasserzeichen und ähnlichen halbwegs fälschungssicheren Merkmalen versehen, der notwendig ist, damit der Verbraucher seinen Anspruch auf Garantie geltend machen kann (eine Garantie ist in diesem Sektor von hoher Bedeutung).
Es gibt eine hohe Vertragsstrafe für jeden Verstoß sowie eine Ausstiegsklausel, die Dingsbums zur Auflösung des Vertrags berechtigt.
Die Firma Dingsbums ist berechtigt, jederzeit Audits vor Ort in den Fabriken der Firma Mustermann durchzuführen zur Kontrolle.
Trotzdessen könnte Mustermann diese Regelungen umgehen, indem sie beispielsweise:
- Bestellungen direkt annimmt und ausliefert,
- die Garantie selbst übernimmt und selbst produzierte Ersatzware liefert,
- und das Risiko eingeht, da die Kleinstfirma Dingsbums nicht jeden Monat Personal zur Kontrolle in den Iran schicken kann zur Überwachung.
Wie könnte sich die Dingsbums zusätzlich gegen eine Verschleierung und Hinterziehung der Provision absichern? Da hier viele Informatiker und kreative Köpfe sind, bin ich mal gespannt auf Antworten zur Lösung meines Problemes, das einen realen Bezug hat (lediglich das Produkt Schraube wurde beispielhaft gewählt).
Dazu gibt es die iranische Firma Mustermann, die im Iran ebenfalls Schrauben herstellt und sowohl national wie auch international exportiert.
Die iranische Firma Mustermann möchte nun eine Partnerschaft mit der deutschen Firma Dingsbums, wodurch es der Firma Mustermann erlaubt ist, im Iran sowie in gewissen weiteren Zielmärkten Dingsbums™-Schrauben selbst herzustellen, zu bewerben und zu verkaufen. Das Marketing, die Herstellung sowie die Abwicklung der Verkäufe würde hierbei komplett von der Firma Mustermann abgewickelt werden. Qualitätsunterschiede gibt es keine. Hierfür kassiert Dingsbums eine feste prozentuale Provision des Endverkaufspreises von Mustermann. Die Firma Mustermann würde durch den guten Ruf der Firma Dingsbums als Hersteller deutscher Qualitätsschrauben profitieren, wohingegen die Firma Dingsbums durch den deutlich größeren Kundenstamm der Firma Mustermann profitieren würde, da diese dementsprechend viele Dingsbums™-Schrauben verkaufen kann.
Nun stellt sich natürlich die Frage, wie kontrolliert die deutsche Firma die iranische? Denn theoretisch könnte Mustermann nur einen Teil ihrer verkauften Dingsbums™-Schrauben protokollieren und den restlichen Teil verschleiern, sodass Mustermann weniger Provision an Dingsbums zahlen muss.
Selbstverständlich sichert sich Dingsbums vertaglich dagegen ab. So wird vertaglich Folgendes festgelegt:
Jede Bestellung von Dingsbums™-Schrauben muss förmlich unter der e-mail-Adresse "iran@dingsbums.de" aufgegeben werden. In dieses e-mail-Postfach haben sowohl Mustermann wie auch Dingsbums Einsicht.
Jede einzelne Schraube wird mit einem eindeutig zuordbaren QR-Code graviert oder mit einem Beipackzettel (diesen stellt die deutsche Firma zur Verfügung) mit Wasserzeichen und ähnlichen halbwegs fälschungssicheren Merkmalen versehen, der notwendig ist, damit der Verbraucher seinen Anspruch auf Garantie geltend machen kann (eine Garantie ist in diesem Sektor von hoher Bedeutung).
Es gibt eine hohe Vertragsstrafe für jeden Verstoß sowie eine Ausstiegsklausel, die Dingsbums zur Auflösung des Vertrags berechtigt.
Die Firma Dingsbums ist berechtigt, jederzeit Audits vor Ort in den Fabriken der Firma Mustermann durchzuführen zur Kontrolle.
Trotzdessen könnte Mustermann diese Regelungen umgehen, indem sie beispielsweise:
- Bestellungen direkt annimmt und ausliefert,
- die Garantie selbst übernimmt und selbst produzierte Ersatzware liefert,
- und das Risiko eingeht, da die Kleinstfirma Dingsbums nicht jeden Monat Personal zur Kontrolle in den Iran schicken kann zur Überwachung.
Wie könnte sich die Dingsbums zusätzlich gegen eine Verschleierung und Hinterziehung der Provision absichern? Da hier viele Informatiker und kreative Köpfe sind, bin ich mal gespannt auf Antworten zur Lösung meines Problemes, das einen realen Bezug hat (lediglich das Produkt Schraube wurde beispielhaft gewählt).
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