Korrekte Reaktion auf erneute fehlerhafte Lieferung (eBay Gewerblicher VK)

Furi

Lt. Junior Grade
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Okt. 2008
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392
Hallo liebe CBler,

ich bitte euch um Rat und mach's mal kurz:

Protagonisten:
  • V: Gewerblicher Verkäufer auf eBay
  • K: Käufer
  • E: Ebay Kundenservice
Verlauf:
  1. K bestellt ein "Org. BW Tarnnetz [...]" in der Größe "10x10m" (das entspricht ca. BW Größe 3 (10,2x10,2m) auf eBay bei V via Paypal und den eBay Käuferschutz, mit einer geschätzten, nicht zugesicherten, Lieferdauer bis Tag X.
  2. Tag X kommt, Tarnnetz ist noch nicht bei K; K fragt V, wo der Artikel bleibt, V antwortet K, es würde morgen losgeschickt werden.
  3. Deutlich später erhält K (über Umwege, da im Urlaub) den Artikel, laut Sendungsnachweis aber deutlich später versandt, als von V angegeben.
  4. K stellt sofort fest, dass der Artikel laut Stempelung nur BW Größe 2 (6,8x10,2m) entspricht und schreibt über eBay Nachrichtenportal mit Beweisfotos sofort V an und bittet allgemein um Problemlösung.
  5. V bietet Lieferung eines zweiten, kleineren Tarnnetzes an.
  6. K lehnt ab, besteht aus technischen Gründen auf bestelltes Größe 3 (10x10m) Tarnnetz.
  7. V sichert zu, nächste Woche nachzuschauen, ob noch eins im Bestand vorhanden ist (laut eBay Angebotsseite besitzt V angeblich noch zwei davon).
  8. K schreibt übernächste Woche V an, da V sich nicht gemeldet hat, ob Größe 3 gefunden. K hat in der Zwischenzeit Fristablauf von eBay Käuferschutz übersehen (Lieferung hat derart lange gedauert, dass die Rückmeldefrist schnell abgelaufen war).
  9. V antwortet K: "Ja" [gefunden] und "sollte Freitag da sein".
  10. K schreibt übernächste Woche V an, da Tarnnetz nicht angekommen.
  11. V sichert zu, dass es unterwegs ist.
  12. Zwei Wochen darauf telefoniert K mit E(bay Kundenservice). E teilt mit, dass keine Chance mehr auf Käuferschutz bestehe oder sonstige weitere Schritte von eBay möglich seien. E rät, Paypal Käuferschutz (180 Tage) zu benutzen. K ignoriert das, um keine Probleme mit eBay Account zu bekommen (da nach Wissen von K die Zahlung über eBay führt und daher zu Mahnungen an K von eBay führen würde).
  13. K schreibt stattdessen Einwurfeinschreiben an V mit Fristsetzung (31.10) mit Aufforderung zur Lieferung von bestelltem "10x10m" "Org. BW Tarnnetz" mit Androhung, sonst Rechtsbeistand einzuschalten.
  14. V liefert sehr zeitnah ein BW Größe 1 (ca 3,6x4,8m, ~70 Jahre alt und ausgeleiert auf ca. 3,0x6,0m) Tarnnetz.
Weiteres Vorgehen? Vorneweg: K möchte unbedingt korrekten Artikel erhalten, da Inflation Artikelpreise nach oben drückt.

1. Zeitliches Vorgehen?
  • K wartet noch auf Lieferung bis 31.10 des korrekten Artikels, da V ihm sonst mangelnde Wartezeit negativ auslegen kann und geht dann erst zu Schritt 2 über.
  • K sieht letzte Lieferung als finite Antwort von V und schreibt V nochmal per Einwurfeinschreiben an mit Aufforderung zur Nachbesserung, da V sonst nach 14 Tagen erwarten könnte, dass er korrekten Artikel geliefert hat.
  • K sieht letzte Lieferung als finite Antwort von V und geht sofort zu Schritt 2 über.
2. Technisches Vorgehen?
  • K beantragt gerichtliches Mahnverfahren, hat das aber noch nie gemacht und ist sich unsicher, ob das in der Konstellation (es geht um nicht gelieferten Artikel, statt um Geld) sinnvoll und auch zielführend ist.
  • K geht zum Rechtsanwalt (ohne passende Rechtsschutz), ist sich aber unsicher, ob Konstellation und Beweisfähigkeit ausreicht, um sicher Rechtsanwaltsgebühren von V erstattet zu bekommen.
  • K schaltet tatsächlich einfach PayPal Käuferschutz ein, in der Hoffnung, dass E keine negativen Schritte (Konto, Mahnung) gegen K einleitet und Geld direkt von V eingefroren wird, bis Lieferung des korrekten Artikels.
  • Anderes Vorgehen aus der CB Community?

Vielen Dank schonmal für einen kurzen Rat.
K war sehr geduldig und ist sehr verärgert, da das Tarnnetz aus medizinischen Gründen (Hitzeschutz) für Urlaub mit erkranktem Vater gedacht war und nicht zeitnah geliefert wurde. K will aber auch nichts (mehr) falsch machen.

Liebe Grüße,
Furi

PS: Was habt ihr eigentlich in der Zwischenzeit mit Idon gemacht? (o,O)
 
Um ein Gefühl dafür zu bekommen: was kostet so ein Tarnnetz aktuell und was hast du bezahlt?



Generell steht es dir zu auszuwählen wie der Sachmangel (geliefertes Netz zu klein) behoben werden soll.

Der Händler kann das rechtskonform nur verweigern, wenn deine Wahl unzumutbar ist. Also beispielsweise es keine neuen Größe 3 Netze mehr gibt weil der Markt restlos ausverkauft ist.

Ich würde den Händler nochmal anschreiben und auf die aktuelle Frist verweisen mit dem Hinweis, dass die letzte Lieferung den Mangel nicht behoben hat und die gesetzte Frist weiter läuft.

PayPal Käuferschutz bringt dir nur dein Geld zurück, nicht den Artikel. Wenn du das 10er Tarnnetz zu diesem Preis willst, ist PayPal der falsche Ansprechpartner.
Ich würde mir PayPal als Notlösung aufheben, geht ja 180 Tage lang.
Allerdings kann man (nach meiner Erfahrung) nur einen Fall eröffnen, wenn der ausläuft wird's kompliziert.
 
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Hallo h00bi und vielen Dank für die Antwort.

Gewerblich zahlt man derzeit ca. ~250-290€ für diese Größe und den Zustand. Das Tarnnetz vor ein paar Monaten hat ~190€ gekostet (jeweils inkl. Versand, was bei dem Gewicht / Größe nicht ohne ist). Allerdings steigen die Preise für diese Teile ohnehin erheblich stark in den letzten Jahren.

Netze gibt es von anderen Händlern noch mehr als genug.

Dein Vorgehen klingt vernünftig. Denke, dass "K" das auch so macht.

Was mich aber generell mal interessieren würde: Hat jemand Erfahrungen, was denn nun passiert, wenn man Paypal einschaltet? Das Zurückbuchen des Geldes müsste doch über eBay S.a.r.l. als Treuhand gehen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das funktioniert, ohne dass hinterher das eBay Konto gesperrt ist, wenn denen plötzlich das Geld fehlt.
 
Furi schrieb:
Ich kann mir nicht vorstellen, wie das funktioniert, ohne dass hinterher das eBay Konto gesperrt ist, wenn denen plötzlich das Geld fehlt.

PayPal gehört mWn. eBay.
 
Paypal zahlt immer an den jenigen zurück, der auch bezahlt hat. In dem Fall normalerweise Ebay, die dann wiederum dir das Geld gutschreiben werden.

Bei Ebaykäufen/verkäufen tritt ja inzwischen Ebay als Abwickler auf und nicht mehr wie früher Paypal oder sonst wer, weil da viel Schindluder mit getrieben wurde. Wenn du dir da unsicher bist, einfach mal mit Ebay telefonieren, meistens kriegt man da schon eine vernünftige Auskunft.
 
Kurzes Update:
K hat VK einen Brief geschrieben, dass erneut falsche Größe geliefert wurde und somit die Frist und Forderung zur Lieferung einer mangelfreien Ware immernoch besteht, so wie es @h00bi vorgeschlagen hat.

VK antwortet K per Brief, dass eine mangelfreie kostenlose Ersatzware im Wert von 90€ zugesendet worden wäre.
Außerdem hätte ein Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist nicht stattgefunden.

Selbstverständlich wurde innerhalb 14 Tage, nach Erhalt der Ware (das ist über die Sendungsbelege nachweisbar) der Mangel angezeigt und der VK zu einer Behebung aufgefordert.

Also damit ab zum Anwalt oder doch Mahnbescheid? Oder andere Lösung?
Nehmen Anwälte für den geringen Betrag überhaupt den Auftrag an?
Hatten mal in der Arztpraxis den Fall, dass ein Anwalt meinte, er fahre für 250€ nicht nach München, obwohl der Fall recht eindeutig war. Da ging es um ein Medikament, welches die KK nicht bezahlen wollte, weil sie es nach der Anwendung am Patient erst von der Bedarfsliste gestrichen haben.
 
Furi schrieb:
Selbstverständlich wurde innerhalb 14 Tage, nach Erhalt der Ware
Furi schrieb:
Außerdem hätte ein Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist nicht stattgefunden.
Die Frist beginnt mit der Belehrung, also nicht zwingend mit Zugang der Ware.
 
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Das stimmt allerdings, es war aber auch von seiten des K nie von einem Widerruf die Rede. Gewundert hat die Aussage von VK aber schon. K geht es ja quasi um Gewährleistung, genauer um Behebung eines Mangels.
K telefoniert erstmal noch mit Paypal, bevor das Risiko der Kosten eines Anwalts eingegangen wird.
 
Mach, was du angedroht hast. Hol dir Rechtsbeistand. V ist entweder in rechtlichen Fragen nicht auf dem Stand der Dinge oder stellt sich absichtlich blöd und behauptet Unwahrheiten. Egal wie es ist, höchstwahrscheinlich wirst du ohne den entsprechenden Briefkopf nicht mehr weiter kommen.

Punkt ist: Weder hat der Vorgang irgendwas mit der Widerrufsfrist von 14 Tagen zu tun noch hat der V hier eine mangelfreie Ware geliefert. 2 Tarnzelte, die zusammen die gewünschte Größe ergeben, ist keine mangelfreie Sache, wenn man 1 Netz mit den Abmessungen bestellt hat. Auch hat der V zu keinem Zeitpunkt das Recht, für den K zu entscheiden, wie er die Sache abwickelt. Besteht der K auf Lieferung, hat der V zu liefern und zwar das ursprüngliche 10x10 Tarnzelt. Außer er kann belegen, dass er dieses nicht mehr zu vertretbaren Bedingungen beschaffen kann.

Paypal würd ich an deiner Stelle außen vor lassen. Paypal spricht kein Recht und entscheidet in der Regel so, dass es für Paypal am besten ist. Außer du willst dein Geld zurück und nicht mehr die Ware. Die Ware wirst u über Paypal eher nicht bekommen. Dein Geld zurück, da siehts besser aus.
 
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