Kosten für doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen?!

|MELVIN|

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Hallo zusammen,

eines vorneweg: Mir ist klar, dass die Fragestellung recht komplex ist und dass ich damit einen Steuerberater aufsuchen sollte. Ich habe auch bereits einen kontaktiert, möchte mir aber trotzdem vorher gerne auf diesem Wege etwas Input holen von Leuten, die vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Ich bitte daher auf Kommentare wie "Frag eine Steuerberater!" oder "Warum stellst du so eine Frage in einem Computerforum?" zu verzichten.

Folgende Situation:
Ich wohne in Ort A. Dies war bis vor kurzem mein Arbeitsort. Zum 01.01.2013 wurde ich von meinem Arbeitgeber in Ort B versetzt. Meine Freundin wohnt in Ort C. Dort verbringe ich fast jedes Wochenende. Ort B liegt ziemlich genau mittig zwischen Ort A und Ort C (Entfernung zwischen A und C: rund 140 km). Nun möchte ich nach Ort B (mein neuer Arbeitsort) ziehen. Dort möchte ich mich allerdings nur nebenwohnsitzlich anmelden. Hauptwohnsitzlich möchte ich mich bei meiner Freundin in Ort C anmelden. Nun meine Fragen:

Kann ich in diesem Fall eine berufsbedingte doppelte Haushaltsführung geltend machen und die Mietkosten der Zweitwohnung in Ort B steuerlich in voller Höhe absetzen? Kann ich auch Wochenendheimfahrten und anfallende Zweitwohnsitzsteuer absetzen? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen bzw. welche Nachweise muss ich erbringen? Laut diverser Internetseiten wird als wichtigste Voraussetzung genannt, dass die Hauptwohnung der "Lebensmittelpunkt" ist, aber wie soll ich das denn bitte nachweisen? Ich bin mit meiner Freundin ja nicht verheiratet und habe auch keine Familie im Ort C.....

Über Antworten oder Erfahrungen zu der Thematik würde ich mich sehr freuen!
 
Auf der Seite war ich schon. Mir geht es um Vorgaben wie:

"Es muss sich dabei um einen kompletten Hausstand handeln, der allen Lebensbedürfnissen gerecht wird. Außerdem müssen die Vorgänge im Haushalt entweder gänzlich bestimmt oder mindestens zu einem großen Teil mitbestimmt werden. Daneben ist es erforderlich, dass sich der Lebensmittelpunkt ebenfalls an diesem Ort befindet."

Wie weise ich das bitte gegenüber dem Finanzamt nach?
 
|MELVIN| schrieb:
Außerdem müssen die Vorgänge im Haushalt entweder gänzlich bestimmt oder mindestens zu einem großen Teil mitbestimmt werden.

Wenn es sich bei einer Wohnung um die Wohnung Deiner Freundin handelt, liegt hier eher der Haken.
Es ist ihre Wohnung und Du übernachtest lediglich am Wochenende bei ihr.
Da ist nix mit doppelter Haushaltsführung.

Wär ja noch schöner.

Meine Lebensgefährtin und ich haben auch jeder eine eigene Wohnung und halten uns zur Hälfte in der einen und zur Hälfte in der anderen Wohung auf.
Sowas ist heutzutage in Großstädten fast schon der Normalfall (deswegen auch die Wohnungsnot, aber das nur am Rande)
Aber deshalb doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen?

Du könntest natürlich versuchen, beide Wohnungen als alleiniger Hauptmieter zu führen, so dass Deine Freundin halt bei Dir wohnt.
ABER:
Da bleibt dann immernoch das Problem mit der 'wesentlichen Bestimmung des Haushaltes', wenn sie 7 Tage in der Woche den Laden schmeißt und Du lediglich zwei Tage in der Woche vor Ort bist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du sprichst genau das Problem an. Du bist nicht verheiratet bzw. hast keine Kinder Kinder mit deiner Lebensgefährtin. Somit wird es schon mal schwer. Den eigenen Hausstand nach zu weisen. Es geht aber in der Regel unter folgenden Bedingungen:

Du zahlst Miete für 2 Wohnungen. Hier liegt dann schon die Umkehrlast, denn warum solltest du das machen, wenn nicht dein Lebensmittelpunkt in C ist und du nur in B eine Wohnung wegen der Arbeit genommen hast. Weiter helfen würde, du bist in C geboren, alle Freunde leben dort, bist im Verein usw..

Wenn du bei deiner Freundin nur wohnen willst, sprich der Mietvertrag ist auf Sie alleine ausgestellt und sie zahlt alleine Miete, ist es Essig, weil kein eigener Hausstand in C. Abgesehen davon bist du ja auch wirtschaftlich nicht belastet als andere AN, da du nur einmal Miete zahlst.

Alternativ, kannst du dir ja ne Wohnung nehmen und statt diesen Kosten, die Kosten für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit 140 km pro Tag ansetzten, da kommst du auch auf ca. 756 Euro pro Monat Werbungskosten. Allerdings sollte das FA nichts von der Zweitwohnung wissen und man sollte jemanden kennen, der einem den Tacho neu justiert, falls das Fa mal nachschauen will ob du tatsächlich 61.600 km im Jahr fährst ;-)
 
@hamju63
Ich würde natürlich in den Mietvertrag der Wohnung meiner Freundin mit aufgenommen werden und mich dort hauptwohnsitzlich melden! Und dass man bei berufsbedingter doppelter Haushaltsführung nur die Wochenenden in der Hauptwohnung verbringt liegt doch in der Natur der Sache! Von daher kann ich deine Argumentation nicht ganz nachvollziehen. Mir geht es im Prinzip um folgendes: Wie weise ich dem Finanzamt nach, dass ich dort einen Haushalt führe, sprich: Meiner Freundin die Hälfte der Miete zahle, Wochenendeinkäufe mache etc...?

Edit 14.01.2013 19:40 Uhr
Falls es noch jemanden interessiert: Ich habe mit einem Steuerberater telefoniert. Wenn ich bei meiner Freundin gemeldet bin, bei ihr im Mietvertrag stehe und mich monatlich an ihren Haushaltskosten beteilige (nachweisbar z.B. durch Dauerauftrag), dann kann ich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung folgende Kosten in voller Höhe steuerlich absetzen:

- Warmmiete der Wohnung am Arbeitsort
- Umzugskosten inklusive Einrichtungsgegenstände
- Wochenendheimfahrten
- eventuell anfallende Zweitwohnsitzsteuer
- Verpflegungsmehraufwand für 3 Monate im Jahr
- Kosten führ Bahncard

Als Nachweis, dass ich meinen Lebensmittelpunkt bei meiner Freundin habe, reichen dem Finanzamt wohl die Eintragung in den Mietvertrag in Kombination mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt. Einigen besonders gründlichen Finanzämtern reicht das wohl nicht gänzlich als Nachweis, diese sind aber durch den nachgewiesenen Dauerauftrag sowie durch Nachweise für die Wochenendheimfahrten zufriedengestellt (ich würde wohl kaum jedes Wochenende in eine Stadt fahren, wenn diese nicht meinen Lebensmittelpunkt darstellt...).
 
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