Hallo zusammen,
eines vorneweg: Mir ist klar, dass die Fragestellung recht komplex ist und dass ich damit einen Steuerberater aufsuchen sollte. Ich habe auch bereits einen kontaktiert, möchte mir aber trotzdem vorher gerne auf diesem Wege etwas Input holen von Leuten, die vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Ich bitte daher auf Kommentare wie "Frag eine Steuerberater!" oder "Warum stellst du so eine Frage in einem Computerforum?" zu verzichten.
Folgende Situation:
Ich wohne in Ort A. Dies war bis vor kurzem mein Arbeitsort. Zum 01.01.2013 wurde ich von meinem Arbeitgeber in Ort B versetzt. Meine Freundin wohnt in Ort C. Dort verbringe ich fast jedes Wochenende. Ort B liegt ziemlich genau mittig zwischen Ort A und Ort C (Entfernung zwischen A und C: rund 140 km). Nun möchte ich nach Ort B (mein neuer Arbeitsort) ziehen. Dort möchte ich mich allerdings nur nebenwohnsitzlich anmelden. Hauptwohnsitzlich möchte ich mich bei meiner Freundin in Ort C anmelden. Nun meine Fragen:
Kann ich in diesem Fall eine berufsbedingte doppelte Haushaltsführung geltend machen und die Mietkosten der Zweitwohnung in Ort B steuerlich in voller Höhe absetzen? Kann ich auch Wochenendheimfahrten und anfallende Zweitwohnsitzsteuer absetzen? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen bzw. welche Nachweise muss ich erbringen? Laut diverser Internetseiten wird als wichtigste Voraussetzung genannt, dass die Hauptwohnung der "Lebensmittelpunkt" ist, aber wie soll ich das denn bitte nachweisen? Ich bin mit meiner Freundin ja nicht verheiratet und habe auch keine Familie im Ort C.....
Über Antworten oder Erfahrungen zu der Thematik würde ich mich sehr freuen!
eines vorneweg: Mir ist klar, dass die Fragestellung recht komplex ist und dass ich damit einen Steuerberater aufsuchen sollte. Ich habe auch bereits einen kontaktiert, möchte mir aber trotzdem vorher gerne auf diesem Wege etwas Input holen von Leuten, die vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Ich bitte daher auf Kommentare wie "Frag eine Steuerberater!" oder "Warum stellst du so eine Frage in einem Computerforum?" zu verzichten.
Folgende Situation:
Ich wohne in Ort A. Dies war bis vor kurzem mein Arbeitsort. Zum 01.01.2013 wurde ich von meinem Arbeitgeber in Ort B versetzt. Meine Freundin wohnt in Ort C. Dort verbringe ich fast jedes Wochenende. Ort B liegt ziemlich genau mittig zwischen Ort A und Ort C (Entfernung zwischen A und C: rund 140 km). Nun möchte ich nach Ort B (mein neuer Arbeitsort) ziehen. Dort möchte ich mich allerdings nur nebenwohnsitzlich anmelden. Hauptwohnsitzlich möchte ich mich bei meiner Freundin in Ort C anmelden. Nun meine Fragen:
Kann ich in diesem Fall eine berufsbedingte doppelte Haushaltsführung geltend machen und die Mietkosten der Zweitwohnung in Ort B steuerlich in voller Höhe absetzen? Kann ich auch Wochenendheimfahrten und anfallende Zweitwohnsitzsteuer absetzen? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen bzw. welche Nachweise muss ich erbringen? Laut diverser Internetseiten wird als wichtigste Voraussetzung genannt, dass die Hauptwohnung der "Lebensmittelpunkt" ist, aber wie soll ich das denn bitte nachweisen? Ich bin mit meiner Freundin ja nicht verheiratet und habe auch keine Familie im Ort C.....
Über Antworten oder Erfahrungen zu der Thematik würde ich mich sehr freuen!