Kosten für SIM Karte bei Vertragsende?

Adam_Smith

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Hallo,

mal wieder ein Fall für die Jura Cracks (oder auch einfach jene die schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben).

Folgendes ist passiert:

Hatte bis vor kurzem einen Vertrag bei Victorvox in dem auch eine T-Mobile Homezone enthalten war. Da ich die seid meinem Umzug nicht mehr brauche habe ich den dann auch gleich mal gekündigt.

Heute schaue ich dann auf die Kontoauszüge und sehe, dass von dieser Firma ein Betrag von 29,95 abgebucht wurde. Gleich angerufen und nachgefragt:

Service Mitarbeiterin schrieb:
Dies sind die Kosten für die SIM Karte welche sie nicht fristgerecht zurück geschickt haben.

Also 1. Frage:

Darf überhaupt die SIM Karte in Rechnung gestellt werden? Ich mein das Ding wird doch von denen eh verschrottet und kostet sicher keine 29,95€.

Als ich nachfragte woher ich denn wissen sollte wann ich die Karte zurück schicken soll (man hatte mir Seitens Victorvox ja keine Kündigungsbestätigung geschickt) sagte sie mir, dass dies in den AGB stünde (vor etlichen Jahren mal bekommen) ferner behauptete sie, dass man die Kündigungsbestätigung verschickt hätte. Tja leider an eine alte Adresse und das obwohl ich im Kündigungsschreiben explizit darauf hingewiesen habe, dass die Kündigungsbestätigung bitte an meine neue Adresse (die ich in Kündigungsschreiben und im Absender angegeben habe) schicken sollen.

Die 2. Frage:

Ist die Fristsetzung überhaupt legitim, wenn mir nicht mitgeteilt wird wann der Vertrag gekündigt wird, also die Deaktivierung erfolgt?

Es gibt ein Urteil des BGH welches Deaktivierungsgebühren verbietet. Dort wird aber leider nicht explizit auf die Kosten für die SIM Karte eingegangen.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020187.htm
 
Wie das mit dem Wertersatz der SIM Karte aussieht kann ich dir nicht sagen. Also ob es gerechtfertigt ist, diese am Vertragsende in Rechnung zu stellen.

Ganz sicher ist, das eine SIM-Karte nach Herstellung, Programmierung und Einrichtung weit MEHR als 29,95€ kostet. Die Karten sind auch im Einkauf des Mobilfunkunternehmens sehr teuer.
Aus diesem Grund ist es auch so, das Kunden (ich weiß es jetzt bei T-Mobile) bei Verlust, Diebstahl etc eine Pauschale zahlen müssen, um eine neue SIM-Karte zu bekommen.
SIM-Karten, die defekt sind, werden erst kostenlos ausgetauscht, wenn wirklich sicher ist, das diese defekt ist. Hier wird der Kunde geben diese in einem T-Punkt testen zu lassen. Dafür gibt es Terminals.

Was ich damit sagen will, es werden dem Kunden in den einzelnen Fällen schonmal die Kosten für eine SIM-Karte in Form einer Pauschale auferlegt. Da kann ich mir vorstellen, dass das auch bei Vertragsende so gehandhabt wird.
OB das rechtlich einwandfrei ist, kann ich dir nicht beantworten.

Gruß
 
All die Kostentreiber die du aufführst sind ja Aufwendungen die bei der Rücksendung der SIM Karte wieder anfallen sofern diese für einen neuen Vertragsnehmer wieder verwendet werden sollen. Hinzu kommt die Bereinigung der SIM von alten Daten (mein Telefonbuch, SMS Speicher, etc.).

Bleiben also an Schaden für Victorvox lediglich die Kosten für die "Hardware" SIM Karte.

Es glaubt doch keiner, dass die SIM bei Victorvox wirklich wieder neu verwendet wird, oder?
 
Nein wird sie nicht - die AGBs sind aber leider gültig.
 
Zu VV sage ich nur eines: Der teurerste Anbieter den ich kenne. Habe aber leider selbst bei denen noch einen Vertrag am laufen.

Ist aber leider nichts ungewöhnliches, dass sich die Provider mit solchen Klauseln in Ihren AGBs extra Geld verdienen wollen, da das nach Jahren immer mal wieder gern vom Kunden vergessen wird, dass er die Karte zurückschicken muss.

In Zukunft achte ich sehr genau darauf und würde das auch allen anderen raten, nur noch bei solchen Mobilfunkprovidern Verträge abzuschließen, die eine solche "Geldscheffel-Klausel" nicht in ihren Verträgen haben... denn anders lernen sie es wohl nicht.
 
@Robo32

Nun nicht jede AGB die "gültig" ist, ist damit automatisch rechtens.

Die Frage die sich mir jetzt stellt ist doch folgende:

Eine "Schadensersatzforderung" (nichts anderes sind ja die 29,95€) kann ja nur dann durchgesetzt werden wenn dem Unternehmen durch mein Verhalten ein Schaden entstanden ist. Dieser müsste im Rechtsfall ja auch irgendwie nachgewiesen werden.
Wenn also VV die Karte nach dem Einsammeln eh in den Müll schmeißt, dann ist die Forderung eines Schadensersatzes nicht legitim. Völlig unabhängig davon, was die AGB vorschreiben.

Sehe ich das falsch?

Werde die Karte auf jeden Fall in den kommenden Tagen rausschicken. So hab ich zumindest meine Pflicht und Schuldigkeit erledigt, wenn auch nicht "fristgerecht". Aber auch hier gilt:
Wenn VV durch die verspätete Rücksendung der SIM Karte ein Schaden entstanden ist, dann müssen sie Schadensersatzforderungen auch irgendwie rechtfertigen.
 
Adam_Smith schrieb:
Nun nicht jede AGB die "gültig" ist, ist damit automatisch rechtens.

[...] Völlig unabhängig davon, was die AGB vorschreiben.

Ich glaube fast, es ist nicht ganz klar, was AGB bedeutet.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geben die Rahmenbedingungen vor, unter denen ein Geschäft (in diesem Fall der Vertragsabschluß zwischen VV und dir) stattfindet.
Du hast diese unterschrieben und damit anerkannt (nehme ich jedenfalls an, denn sonst gäbe es keinen Vertrag zwischen VV und dir).
Die AGB haben solange Bestand, bis eine der Vertragsparteien (meist derjenige, der sie nicht aufgestellt hat, also du) gegen diese Bedingungen Widerspruch einlegt - vor Gericht.
Und nur hier wird darüber entschieden, ob die AGB rechtswirksam sind oder nicht. Deine persönliche Meinung spielt keine Rolle (denn es ist in den meisten Fällen so, dass der "Nicht-Ersteller" der AGB sich benachteiligt sieht, die AGB aber trotzdem anerkennt, um Vorteile aus dem Geschäft zu ziehen).

29,95 € sind noch nicht einmal ausreichend für eine Erstberatung beim Anwalt, den du brauchen wirst, so du kein Volljurist bist. Die Chancen, den Prozeß zu gewinnen, schätze ich als sehr gering ein (und eine möglicherweise vorhandene Rechtsschutzversicherung wird das ähnlich sehen).

Es spielt übrigens überhaupt keine Rolle, was VV nach Vertragsende mit dem SIM-Karte anstellt - wenn du unterschrieben hast, diese nach Vertragsende zurückzusenden, dies aber nicht gemacht hast, hast du gegen die AGB verstoßen und kannst im angemessenen Rahmen dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Ich rate zu dem Versuch, es auf Kulanz zu versuchen (freundliche Worte mit wortreicher Beschreibung der Situation ohne Vorwurf) oder die 29,95 € zu bezahlen. "Ignorieren und Aussitzen" und die möglichen Folgen daraus wären mir keine 29,95 € wert.
 
Naja wie gesagt wenn die AGB sich nicht im Rahmen des BGB bewegen sind Klauseln unwirksam. Dies müsste natürlich von einem Gericht bestätigt werden.

VV führt ihn ihren AGB an:

[...]behält VV das Pfand in Höhe von 26,95 € inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%) als pauschalisierten Schadenersatz ein.

Ein pauschalisierter Schadenersatz kann nur dann rechtens sein, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind:
http://www.finanztip.de/tip/rechtslexikon/RL-856-13436.htm
 
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