Kostenfrage - Notebook wegen Lüfter bei Reparatur

dzeri

Ensign
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Okt. 2007
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Hallo,
ich brauche eure Meinung.
Ich habe ein Notebook geschenkt bekommen dessen Grafikkartenlüfter nicht funktioniert. Aus Bequemlichkeit habe ich es in ein Computerreparaturladen gebracht. Dort sagte ich das der Lüfter nicht funktioniert, das ich neuen brauche und nicht mehr als 100€ dafür ausgeben kann. Der Mann schaute sich das Notebook an, pustete mit Gebläse und kam auch zu dem Entschluss das der Lüfter kaputt ist. Ich hinterließ meinen Namen, Adresse und Telefonnummer. Ich werde angerufen wenn es fertig ist. Nach 3 Wochen (inkl. Ostern) Wartezeit auf den Anruf dachte ich ich gehe mal persönlich vorbei und frage mal nach. Der Mann schaute in seinen Computer und sagte das das Notebook zum Hersteller geschickt wurde weil die, der Computerreparaturladen, es nicht reparieren würden. Wenn es zurück ist werde ich angerufen. Ca. 10 Tage später wurde ich wieder ungeduldig und ging noch mal hin. Der Mann schaute in seinen PC und sagte das mein Notebook vom Hersteller repariert wird. Nächster Woche sei es da. Ich werde angerufen. Sicherheitshalber fragte ich nach den Kosten. Er sagte ~200€. Ich sagte das ich das Geld weder habe noch bereit wäre so viel dafür auszugeben und das ich mein Notebook wieder zurückhaben möchte. Unrepariert/Defekt, so wie es vorher war. Der Mann sagte "kein Problem". Die Kosten wären in diesem Fall ~40€, für Diagnose. Nun sind 5 Wochen rum und ich habe immer noch kein Anruf erhalten.
Frage nach euer Meinung: Hat der Mann die 40€ verdient?
 
Verdient sicher nicht. Du wirst aber kaum drum rum kommen die 40€ zu bezahlen.
 
Es würde helfen, zu wissen, um was für ein Notebook es sich handelt. Es kann durchaus sein, dass der Hersteller Geld verlangt, auch wenn das Notebook nicht repariert wird. In dem Fall hat dein Laden eh nicht viel davon, und auch wenig Spielraum.
Ist der KV vom Hersteller kostenlos, dann kannst du versuchen zu handeln. Je nach dem was beim ersten Gespräch vereinbart wurde, wird er dir sicher entgegenkommen.
 
Du wirst nicht drum rum kommen weil der Händler ja mit einschicken kontrollieren etc. Ja schon eine Leistung erbracht hat und die kann er dir in Rechnung stellen. Du kannst natürlich versuchen zu handeln.
 
Bei Notebooks ist es wegen der Ersatzteilkosten oft so, dass nicht nur der Lüfter getauscht wird sondern der Hersteller vorschreibt Lüfter + Kühlkörper + Heatpipes zu tauschen. Die Lüfter sind in diese "Units" oft fest integriert (per Molding) und nicht mehr geschraubt wie es früher mal war..

Ich würde das Geld zahlen. Einen Rechtsstreit würde ich nur riskieren wenn es einen konkreten Verdacht gibt, dass nichts unternommen wurde. In jedem anderen Fall verliert man eh in der ersten Instanz vor Gericht und darf dann Alles zahlen inkl. Rechtskosten.
 
Um welches Notebook gehts den ?

Normal kann man den Lüfter schon irgendwo auftreiben und ein Tausch ist jetzt auch nicht so schwer wenn man leicht an das Innenleben vom Notebook kommt.
 
meine persönliche laienmeinung:

eine reparatur ist ein werkvertrag, d.h. es ist ein erfolg geschuldet. nicht repariert => kein erfolg = keine leistung => kein anspruch des fachmannes auf gegenleistung. du hast gesagt, du bist nicht bereit mehr als 100 euro zu zahlen, wenn der techniker das nicht schafft, hätte er es bleiben lassen sollen. das ist jetzt sein problem.
er hat auch kein werkunternehmerpfandrecht, da seinerseits wie bereits erwähnt ja kein anspruch auf eine gegenleistung besteht.
 
Es gibt doch überhaupt keinen Vertrag hier. Eine Rechnung kann man immer stellen egal an wen, die Frage ist ob sie berechtigt ist.
Eventuell könnte man darauf pochen dass er dein Eigentum wieder heraus gibt.
Wieso er hier 40euro fordern kann sehe ich nicht, da kein Vertrag.

Würde hier auch nichts zahlen und auf Herausgabe des Gerätes bestehen. Und wenn er dem nich nachkommt => Polizei, Anzeige

weil der Händler ja mit einschicken kontrollieren etc. Ja schon eine Leistung erbracht hat und die kann er dir in Rechnung stellen.
Nur weil der Händler irgendwas tut heißt das nicht dass er das Geld rechtmäßig von wem zurückfordern kann.
Ich kann doch auch nicht irgendeine Dienstleistung erbringen und dann sagen dass ich gern das Geld jetzt dafür hätte wenn der Kunde es aber gar net gewollt hatte.

Der Laden erscheint mir mehr als unseriös

Es würde helfen, zu wissen, um was für ein Notebook es sich handelt.
Sehe hier nicht in wiefern das wichtig zu wissen sein sollte. Es geht doch um was ganz anderes..
 
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Der Laden klingt schon unseriös, gerade daß der sich nicht/kaum meldet. Wir machen es bei uns so, daß wir bei solchen Hardwaredefekten dem Kunden erstmal sagen welche Kosten auf ihn zukommen und dann fragen, ob wirs einschicken sollen, oder ob sich's für ihn nicht lohnt (was bei Notebooks eben oft der Fall ist, da man eben schnell bei 200+ Euro ist).

Wenn Du dem Laden eine Kostenfreigabe bis 100 Euro gegeben hast, ist das an sich auch eine ganz klare Sache. Wenn der Laden mehr kassieren will, ists nicht drin. Wenn es nicht direkt in einer Großstadt ist, kannst Du denen auch klarmachen, daß es auch sehr negative Kommentare Deinerseits in Deinem Bekannten-/Kollegen-/Familienkreis gibt was letztendlich den Laden mehr kostet als für die warum auch immer verkorkste Kommunikation auf die 100 Euro "Aufpreis" zu verzichten.

Edit: Die 40 Euro zum Feststellen des Defekts und dem Ermitteln des Aufwandes als Kostenvoranschlag kann man schon in Rechnung stellen, auch wenn 40 Euro bei einem offensichtlichen Defekt eher hoch sind. Bei Notebooks muß man aber auch berücksichtigen, daß man gerade bei "neueren" Modellen oft das gesamte Gehäuse zerlegen muß um an die Innereien zu kommen.
 
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So einfach wie das hier manche sehen ist das nicht:

Wenn Du nicht dafür unterschrieben hast, daß er es für einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag einschicken darf, dann musst Du auch nichts zahlen. Daß allein schon das etwas kostet, darauf hätte er Dich vorher hinweisen müssen. Und wenn er selber schlau ist, dann lässt er Dich zu seiner eigenen Absicherung dafür unterschreiben.
 
Wenn Du dem Laden eine Kostenfreigabe bis 100 Euro gegeben hast, ist das an sich auch eine ganz klare Sache.
Was der PC-Mann aber auch beweisen können muss, ansonsten steht Aussage gegen Aussage. Ihm steht ja frei dieses Geld juristisch vom TE einzuklagen wenn er meint seine Forderungen sind berechtigt.
Halte es für zumindest umstritten hier. Was aber ganz eindeutig ist ist dass das Notebook dem TE gehört und er die Herausgabe verlangen kann..

Würde ihn schriftlich auffordern das Gerät herauszugeben samt Fristsetzung.

Die 40 Euro zum Feststellen des Defekts und dem Ermitteln des Aufwandes als Kostenvoranschlag kann man schon in Rechnung stellen, auch wenn 40 Euro bei einem offensichtlichen Defekt eher hoch sind. Bei Notebooks muß man aber auch berücksichtigen, daß man gerade bei "neueren" Modellen oft das gesamte Gehäuse zerlegen muß um an die Innereien zu kommen.
In Rechnung stellen kannst du alles. Die Frage ist viel eher ob der Kunde diese Rechnung auch bezahlen muss..
Die Werkstatt kann doch absolut nichts beweisen hier, weil es keinen Vertrag gibt. Und zumindest ist die Werkstatt diejenige die in der Beweispflicht ist, wenn sie Rechnungen schreiben.
Es spielt auch keine Rolle dass der Hersteller Geld wollte für irgendetwas. Es ist wichtig ob die Werkstatt im Auftrag des Kunden gehandelt hat und das hat sie ganz sicher nicht bei dem Sachverhalt hier
 
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200€ lol
Also das Dingen aufschrauben dauert 20 Minuten, das 2€ Teil zu ersetzen 5, das Dingen wieder zuschrauben nochmal 20 höchstens.
Ich komme da auf weniger als eine Stunde Arbeit.
Um ehrlich zu sein ist das eine typische Reparaturfalle. Solche Kleinigkeiten außerhalb der Garantiezeit immer selber reparieren.

TorenAltair schrieb:
Der Laden klingt schon unseriös, gerade daß der sich nicht/kaum meldet.

Das ist ein Rechnerladen.
Da hat jemand herausbekommen, dass er bei Google in 10% der Fälle zu Ergebnissen kommt, seitdem Google magisch seine Rechtschreibfehler korrigieren kann. Die Leben vom noch größeren(!) Unwissen anderer.
Ich meine "Bitte was?". Darauf zu kommen den Rechner an den Hersteller zu schicken, wäre der TE wohl auch. Alleine dafür schon Entgelt zu verlangen? Lächerlich. Wahrscheinlich war sein Gebläse sogar ein Staubsauger und der hat eine Überspannung indiziert. "*Pust pust* Öhhhh, kan das nich reparirn!"
 
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Die Leben vom noch größeren(!) Unwissen anderer.
So sieht es leider aus.
Und oft ist es denen auch egal ob der Kunde nochmal wiederkommt oder nicht.
In größeren Städten dürfte es auch egal sein wenn der eine verarschte Kunde 10 anderen erzählt dass der Laden schlecht ist. Das tut einfach nicht wirklich was zur Sache, Oma Erna wird dann dennoch den Laden vor Ort anrufen wenn der PC net funzt, sie kennt auch die aktuellen Hardwarepreise nicht und denkt eine 200eus Reparatur lohnt sich noch.
 
Bogeyman schrieb:
Es gibt doch überhaupt keinen Vertrag hier.
Natürlich gibt es einen. :rolleyes:
Der Laden repariert das Notebook, und er zahlt dafür max. 100 Euro.
Mit der Annahme hat der Laden den Bedingungen zugestimmt, wie sie das jetzt machen ist den ihr Problem.
Er kann da auch durchaus auf Erfüllung bestehen, warum auch nicht, wenn der Händler vorher keine Einschränkungen macht?
Einziges Problem ist hier vllt. die Nachweisbarkeit, aber Geld würde ich definitiv nur dann bezahlen, wenn der Laptop repariert wurde.
 
Ja aber 100euro für ein Repariertes Gerät davon war die Rede. Und nicht 200euro oder mehr, oder 40euro für ein nicht repariertes Gerät;)

Aktuell schuldet der TE dem Laden genau 0,00euro in meinen Augen.
 
Also einen "mündlichen Vertrag" hat es durchaus gegeben. Die Frage ist nur, inwiefern beide Seiten die Bedingungen überbracht haben.
Wenn der TE von vorne herein sagt, dass er nicht mehr als 100€ zahlen kann und möchte, und beide Seiten stimmen diesem mündlichen Vertrag mit dieser Bedingung zu, dann ist die Sache klar.
Nur das bei einem mündlichen Vertrag zu belegen, ist eine andere Sache.
 
Ja das mit dem mündlichen Vertrag stimmt schon. Aber der im Laden will Geld haben. Dann liegt es im Zweifelsfall auch an ihm, zu belegen, daß sein Anspruch gerechtfertigt ist. Das kann er aber nicht.

Ich hab selbst viel mit Sonderbestellungen zu tun. Und wenn man dem Kunden vorher tausendmal sagt was das Teil kosten wird, wenn es denn da ist und er es nicht abnehmen will ziehst den kürzeren wenn Du nicht schriftlich belegen kannst, daß er es bestellt hat. Es ist im gewerblichen Bereich nicht so, daß man Ware kostenlos ans Werk zurückschicken kann, und einige Sachen sind auch von der Rücknahme generell ausgeschlossen. Wenn man dann auf sowas nicht sitzen bleiben will, dann lernt man schon, alles schriftlich zu machen.
 
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