Kostenübernahme von Krankenversicherung abgelehnt, weitere Möglichkeiten?

BCFliege

Lieutenant
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Nov. 2007
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Hi,

ich habe gerade einen ernüchternden Anruf bekommen, bin aber nicht gewillt so leicht aufzugeben.

Kurzum ist der Fall folgender: Meine Therapeutin hat bei mir einen 99%igen Verdacht auf ADS festgestellt. ADS ist eine Krankheit, die in einem langvirigen Verfahren nur von spezialisierten Ärzten diagnostiziert und behandelt werden darf. Mit langvirigem verfahren meine ich, dass der Test 2 Sitzungen mit insgesamt etwa 6 Stunden dauert und eventuelle Medikamente auch nur von diesen Ärzten mit besonderer Zulassung verschrieben und eingestellt werden dürfen. Die Behandlung etc. zahlt dann auch brav die Kasse, nur die Diagnose nicht.

Es gibt in ganz Berlin irgendwie nur eine oder zwei Kliniken, die das als Kassenleistung anbieten. Diese haben in der Regel geschlossene Wartelisten oder Wartezeiten von über 6 Monaten. Es gibt allerdings auch noch sehr wenige Ärzte, die das als private Leistung anbieten. Hier habe ich recht zeitnah einen Termin bekommen und die Krankenkasse um Übernahme der Kosten gebeten, die 260€ betragen.

Jetzt bin ich ziemlich mittelloser Student und habe weder die 6 Monate Zeit, noch 260€. In Kürze beginnen meine Magisterabschlussklausuren (und nein, während dieser Phase ist an einen Nebenjob nicht zu denken und nein, ich war auch seit Monaten nicht mehr draußen um party zu machen oder sonstwas was Geld kostet) die äußerst problematisch sind, da das ADS meine Konzentrationsphasen extrem eingrenzt. Es wäre ja auch für die eigentliche Therapie, die die Kasse ja zahlt wichtig, ob es nun wirklich ADS oder schlicht Depressionen sind, da die Behandlungsansätze dort unterschiedlich sind. Hier muss doch Klarheit geschaffen werden, denn wenn das nicht klar ist, zieht sich die Behandlung doch sehr in die Länge, was der Kasse im Endeffekt noch mehr Geld kostet.

Meinem Vater bezahlt die gleiche Kasse jährlich mehrere Spritzen für seine Augenkrankheit, die sie nicht übernehmen muss und von denen jede 2000€ kostet, aber ich kriege die viel preiswertere wichtige Diagnose in einer der entscheidendsten Phasen meines Lebens nicht erstattet. ich habe ihr die Situation am telefon sowie in dem Antrag auch ausführlich dargelegt und es ist ja eine Leistung, die prinzipiell von Kassen übernommen werden kann, sonst würden sie die Ärzte die die geschlossenen Wartelisten haben ja auch nicht dafür bezahlen.

Gibt es da jetzt noch irgendetwas, was ich unternehmen kann, Präzedenzfälle anführen, Sonderanträge, evtl. mit Hilfe der Therapeutin? Kann ich sonst irgendwie an eine Prüfung durch einen anderen Sachbearbeiter beantragen, der das nicht so eng sieht? Kassen haben ja immer Spielräume, siehe die Behandlung meines Vaters.

Und bevor das kommt, ich bin weder faul doch blöd, habe mein Studium bisher mit einem Schnitt im sehr guten Einserbereich absolviert. Aber für ADS-Kranke ist es ein brutaler Unterschied, ob die Leistungen in Heimarbeit am Computer erbracht werden können, oder eine lange mündliche Prüfung oder Klausur (Konzentrationsphasen) anstehen. Ich möchte auch keine Debatte Pro oder Contra Ritalin führen. Es ist ein Medikament, kein Aufputschmittel für mich.
 
Wer hat den Antrag gestellt, der behandelnde Facharzt oder ein psychologischer Psychotherapeut?

Warum wurde abgelehnt?

Was genau wurde abgelehnt?

PS: Rechtschreibung für die Abschlussklausuren üben, lange Viren haben mit deinem Problem nichts zu tun.
 
Den Antrag musste ich selbst bei der Kasse stellen. Vielleicht war es die Formulierung "Kostenübernahme", es hätte ggf. eher "Kostenerstattung" heißen sollen, meint jemand, dass ein neuer Antrag mit dieser Formulierung evtl. mehr Erfolg hätte?

Es geht ja darum, dass in meinem Fall mit der Diagnose eine gewisse Eile geboten ist. Ich mache das auch erst jetzt, da das wahrscheinliche ADS erst jetzt entdeckt wurde, weil es vermutlich eben nur ADS ist, und nicht ADHS, also mir die bezeichnende Hyperaktivität fehlt, aber sonst alle Symptome stark vertreten sind. Die Therapeutin kennt sich auf diesem Gebiet sehr gut aus, es war ein Glücksfall, dass ich an diese geraten bin (dachte eigentlich es wären nur Depressionen, aber der Großteil der ADS-Patienten die unbehandelt sind haben diese auch, sie müssen nur anders angegangen werden als "normale").

Die Begründung war, dass das keine Kassenleistung ist und daher auch keine Kosten übernommen werden. Der Arzt macht das quasi auf eigene Rechnung, obwohl er ein eingetragener Kassenarzt ist, also jemand, der andere Behandlungen etc. (wie auch die weitere Behandlung im Falle eines positiven Befundes) ganz normal mit der Kasse abrechnen darf und es auch tut. Nur für die Diagnose gilt das leider nicht. Sie könnten die Kosten nur übernehmen, wenn das als Kassenleistung angeboten wird, wie bei den anderen Ärzten. Eigentlich halte ich das für Schwachsinn, da ich für Kosten, die sowieso über die Kasse abgerechnet werden sowieso keinen Antrag stellen muss.

Schriftlich habe ich noch nichts, kann also noch keine offizielle Formulierung geben und weiß auch nicht, ob ich eine bekomme.

Von meiner Therapeutin (ja, psychologische Psychotherapeutin) habe ich immerhin einen Schrieb bekommen, dass sie von der Diagnose ausgeht, aber der autorisierte Arzt erst demnächst eine stellen kann. Damit kann ich morgen zur Uni gehen und einen Antrag auf veränderte Klausurbedingungen stellen (alleine in einem Raum schreiben, evtl. sogar am PC), aber auf die Kasse hat das wohl keinen Einfluss. Ich hab ihr am Telefon auch gesagt, dass ich so einen Schrieb habe, aber sie meinte eben, mehr als das könnte sie mir nicht sagen.

Und sorry, ich fand die Situation einfach nur so krank, dass ich an Viren gedacht habe ;)
 
Ob du den Test zur Diagnose bei einem Arzt von der Krankenkasse bezahlt bekommst, der mit dieser dafür schlicht keinen Vertrag hat, wird grundsätzlich fraglich bleiben - aus rein formalen Gründen. Dringend sind solche Fälle übrigens immer, sonst gäbe es nicht die genannten Wartelisten.
BCFliege schrieb:
mit Hilfe der Therapeutin
Tatsächlich hätte ich allerdings schon den ursprünglichen Antrag nur mit beiliegender Stellungnahme der Therapeutin eingereicht. Falls du das hast, war sie evtl. nicht deutlich genug! Die Therapeutin hätte so ggf. die Dringlichkeit über den Durchschnitt hinaus unterstreichen können (nachgefragt haben dürfte die KK ohnehin nach Antragstellung bei ihr). Jetzt würde ich - wenn deine Therapeutin dazu bereit ist - mit ihr zusammen einen Widerspruch formulieren. Du allein hättest wohl sonst keine Chance! Es mag Ermessensspielräume geben - diese werden aber sicher nicht nach 08/15-Anträgen genutzt. So wurde mir (in anderen Fällen) früher sehr wohl über Mindestversorgungen hinaus geholfen.

Ansonsten kannst du nur versuchen, als Selbstzahler eine Ratenlösung zu vereinbaren!
 
Ich bin kein Experte aber m.E. lief das hier falsch, bzw. hast du falsche Vorstellungen:

Bei manchen Psychiatern werden 3 Fragen gestellt und dann die Diagnose gestellt, natürlich verbunden mit Ausstellung eines Rezeptes, i.d.R. Methylphenidat als Mittel der Wahl.

Dann schaut man eben, ob der Patient anspricht und stellt ggf. die Medikation um. Begleitend wird ein guter Arzt immer eine Psychotherapie empfehlen oder ggf. selbst durchführen.

Diagnosestellung und Medikation sollten in jedem Fall Kassenleistung sein, die Psychotherapie muss wohl genehmigt werden, hierfür muss der behandelnde Therapeut ein umfangreiches Gutachten bei der Kasse einreichen, das erst nach 6 probatorischen Sitzungen erstellt wird.
 
Hi,

Ja klar, die Therapie läuft, wurde auch von der Kasse bewilligt. Hauptsächlich, auch vom Hausarzt bescheinigt wegen Depressionen (was soll er sonst schreiben?), das ADS wurde aber sehr schnell in den Sitzungen entdeckt. Damit sie gescheit weiter machen kann, ist natürlich eine ordenltiche Diagnose notwendig. Und diese darf eben leider nur noch von wenigen autorisierten Ärzten durchgeführt werden.

Das mit dem Ritalin-Schnellverschreiben war einmal, das ist seit ein paar Jahren anders. Seitdem das unters Betäubungsmittelgesetz fällt, dürfen das nur noch autorisierte Ärzte verschreiben, die über diesem Gesetz stehen, und auch nur nach einer ausführlichen Diagnose. Das geht über langwierige (so richtig?*g*) befragungen, Konzentrationstests und körperliche Diagnostik (EKG, EEG etc.).

Die-3-Fragen-und-dann-gibts-Ritalin-Zeit ist länger schon vorbei. Sonst hätte mir das auch schon mein Neurologe einfach verschreiben können (Neurologe und Psychologe/Psychotherapeut), und der bei dem ich bin, verschreibt einem eigentlich alles was man möchte, wenn man ihm ein Präparat nennt und ihm Symptome gegen die das helfen soll nennen kann ;)
 
Sicher, dass du ADS hast?
Wenn ich mich mal bei Mensa so umsehe, merkt man recht gut, dass die Diagnose "ADS" bzw auch "ADHS" sehr oft bei Hochbegabten anzutreffen ist. Die behandelnden Ärzte bzw. Psychologen haben meist recht eingefahrene Gleise, auf denen Sie durchs Diagnoseleben fahren und diagnostizieren gerne das, was sie sich auch vorstellen können. ADS ist klassifiziert, dann wirds auch diagnostiziert - egal ob auch was anderes passen könnte. "Hochbegabt" ist heute auch immer noch eher ein Schimpfwort und nichts, auf das man Rücksicht nehmen müsste.

Mach doch einfach mal einen Intelligenztest, evtl. bietet deine Uni ja sowas an. Alternativ: www.mensa.de. Der Spaß kostet keine 50€ und verpflichtet zu nichts (Gruppentest). Je nach Ergebnis hast du dann ggf. einen anderen Ansatzpunkt und kanst dir Therapie und Medikamente sparen.

Ich hatte auch jahrelang den Verdacht auf ADS, einfach weil die Symptome passten. Dass die Symptome aber auch zu unterforderten/falsch geforderten Hochbegabten passen, wurde mir erst recht spät zugetragen, aber glücklicherweise noch vor irgendwelchen "Psychologen" und Chemiebomben. Jetzt weiß ich was los ist und komme wunderbar klar.

Wie gesagt: Nur eine Anregung, dir mal eine andere mögliche Seite anzusehen, die ggf. deine Probleme mit der Krankenkasse überflüssig werden lässt ;)
 
Zu dem bisher geschriebenen kann ich dir leider nichts sagen.
Anderer Ansatz: Krankenkassen haben auch "soziale Härtefälle-Abteilungen". Ich weiß nicht, ob sich die entsprechenden Hebel auch schon bei 260€ in Bewegung setzen, aber vielleicht ist das eine Möglichkeit.

Warum wurde eigentlich der Antrag auf Kostenerstattung abgelehnt?
 
@Heretic Novalis:
Danke, das hat mir meine damalige Therapeutin auch mal vorgeschlagen, also sie meinte, dass ich evtl. hochbegabt sein könnte, aber das glaube ich selbst irgendwie nicht. Ich muss sagen, mein Gehirn ist schon dufte, wenn es richtig funktioniert, dann kann ich genial sein, aber hochbegabt ginge zu weit (ich sehe hochbegabt als etwas tolles an). hab auch mal grad den Mensa-Onlinetest gemacht, 19 von 33, nicht so toll, dabei habe ich heute einen guten Tag eigentlich, nur die innere aufgewühltheit kann das nicht so stark beeinflussen.

Was ich auf jeden Fall aufgreifen will ist, dass meine Therapeutin einen Schrieb in richtung Kasse aufsetzt, den ich mit einreiche, und Kostenerstattung statt -übernahme gefordert wird. Evtl. auch soziale Härtefallregelung nachsehen, da das jetzt nunmal der ungünstigste Zeitpunkt ist, da sich für das weitere Leben viele Weichen stellen. Eine konzentrierte Eins im Abschluss und ein richtiger Therapieansatz ist sicherlich klar besser als eine eben geschaffte 4 und ne Psychose *g*

der Antrag wurde wie bereits geschrieben abgelehnt, weil das keine normale Kassenleistung bei diesem Arzt ist.

Danke nochmal an alle konstruktive Schreiberlinge hier, bin weiter für alles offen :)
 
Auch mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen, da bekommst du ebenfalls kostengünstig Beratung & Hilfe!
 
Ich will dir jetzt nicht zu nahe treten, aber es ist nunmal keine Kassenleistung. Ein Freund von mir hat schwere Neurodermitits und die einzigen Salben die Helfen muss er selber bezahlen, die Kosten von rund 500 EUR im Monat muss er auch selber tragen.

Ratenzahlung wäre wohl die vernünftigste und schnellste Lösung um deine Klausur stressfrei zu bestehen.

Wobei heutzutage ADS oder ADHS immer noch gerne sehr schnell diagnostiziert wird, auch wenn du es anders darstellst.

Eine anderer Lösungsansatz ist, hart zu bleiben und gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen, ist halt zeitaufwendiger.
 
Noch ein allgemeiner Hinweis zu Krankenkassen-Leistungen;

Bezieht man Bafög hat man meist Anspruch auf die Härtefall-Leistung. Diese ist bei mir z.B. bei einer zahnärztlicher Behandlung das Doppelte der Regelleistung gewesen.

Ob das nun allgemein auf alle Regelleistungen so zutrifft kann ich nicht sagen, ich denke aber das wäre ggf. ein Ansatz.

Ansonsten muss man bedenken wieso manche Behandlungen keine Regelleistung sind; ist z.B. die Aussicht auf Heilung / Genesung wissenschaftlich umstritten, kann es dazu kommen das die Krankenkasse die Leistung nicht übernimmt.
 
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