Kündigung des Vertrags T-Online by-call

SW13

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Hallo.

Am 20.07.2020 habe ich einen Brief der Telekom Deutschland GmbH erhalten mit der der Kündigung des Vertrags T-Online by-call zum 16.09.2020.

Die von der Kündigung betroffenen eMail-Adresse (Hauptnutzer) will ich unbedingt behalten und weiter nutzen.

Telefonische Nachfrage hat ergeben: der Umzug der eMail-Adresse auf den bereits länger bestehenden Vertrag 1&1 Doppel-Flat 6.000 Regio ist problemlos möglich. Auskunft war: der Umzug ist erst nach Fristablauf (16.09.2020 möglich).

Mit Bezug auf den Forumsbeitrag von Wasseruhr vom 12.07.2020 nun meine Frage:
Ist es nicht auch in meinem Fall möglich, bereits jetzt das eMail-Postfach vom gekündigten Vertrag (T-Online by-call) auf den gültigen Vertrag (1&1 Doppel-Flat 6.000 Regio) umzuziehen mit folgendem Vorgehen:

-> Für die Übertragung nutze ich das entsprechend erforderliche Kontaktformular. Dies wird benötigt als "Auftrag".
Die Auswahl setzte ich bei "Meine E-Mail-Adresse soll von meiner alten Zugangsnummer auf meine neue Zugangsnummer übertragen werden.". Und bei der Frage "Soll auch der Inhalt des E-Mail-Postfaches übertragen werden?" wähle ich "Ja" aus.
Ist zusätzlich auch der Verzicht auf eine Sperrfrist zu formulieren?

Vielen Dank für eine verbindliche Auskunft hierzu.

Sonnige Grüsse 🌞
 
Hallo @SW13,

vielen Dank für die Anfrage. Also die E-Mail Adresse/n können weiterhin genutzt werden, sofern es einen Anschluss bei der Telekom gibt. Eine Umschreibung auf einen Tarif bei 1&1 ist nicht möglich.

Ich kenne diese 1 und 1 Doppel Flat nicht. Ist das ein Regio Tarif der Telekom? Sorry für die nachfrage.

SW13 schrieb:
Mit Bezug auf den Forumsbeitrag von Wasseruhr vom 12.07.2020 nun meine Frage:
Ist es nicht auch in meinem Fall möglich, bereits jetzt das eMail-Postfach vom gekündigten Vertrag (T-Online by-call) auf den gültigen Vertrag (1&1 Doppel-Flat 6.000 Regio) umzuziehen mit folgendem Vorgehen:

-> Für die Übertragung nutze ich das entsprechend erforderliche Kontaktformular. Dies wird benötigt als "Auftrag".
Die Auswahl setzte ich bei "Meine E-Mail-Adresse soll von meiner alten Zugangsnummer auf meine neue Zugangsnummer übertragen werden.". Und bei der Frage "Soll auch der Inhalt des E-Mail-Postfaches übertragen werden?" wähle ich "Ja" aus.
Ist zusätzlich auch der Verzicht auf eine Sperrfrist zu formulieren?
Sobald der Anschluss gekündigt ist, kann man die E-Mail in eine Freemail umwandeln.
Es ist nicht verkehrt einen Verzicht der Sperrfrist zu formulieren.

Wie du merkst, verstehe ich dein Anliegen gerade leider nicht. Wenn du möchtest, sende mir gerne mal deine Daten über unser Formular zu, dann können wir dazu einmal telefonieren.

Liebe Grüße Sven W.


Einen kleinen Nachtrag: Ich habe nochmal bei einem Kollegen nachgefragt.

Der Kunde ist auf der Seite email-admin.de und versucht seine Adresse zu übertragen. Er möchte bitte den Punkt: "Im Falle einer Kündigung können Sie selbst innerhalb von 6 Monaten eine Umstellung auf Freemail durchführen klicken"

Er muss nicht das Formular ausfüllen, sondern den Assistenten auf Umstellung abarbeiten.


Liebe Grüße Sven W.
 
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Hallo Sven.

Danke für deine Bemühungen.

Somit habe ich verstanden, dass:

-> es in meinem Fall nicht möglich ist, die bestehende eMail-Adresse vom gekündigten Vertrag T-Online by-call (Vertragspartner = Telekom Deutschland GmbH) direkt umzuziehen auf den bestehenden und weiterhin gültigen Vertrag 1&1 Doppel-Flat 6.000 Regio (Vertragspartner = 1&1 Telecom GmbH)

sondern, dass

-> ausschliesslich die Umstellung auf Freemail möglich ist.
(Und diese Umstellung erst mit Ablauf der Kündigungsfrist möglich ist.)

Sollte ich etwas falsch verstanden haben, bin ich froh über einen weiteren korrigierenden Hinweis.
Andernfalls: vielen Dank und schönes Wochenende! :)
 
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Guten Morgen, sehr gerne dafür bin ich da :-).


SW13 schrieb:
-> ausschliesslich die Umstellung auf Freemail möglich ist.
(Und diese Umstellung erst mit Ablauf der Kündigungsfrist möglich ist.)

Sollte ich etwas falsch verstanden haben, bin ich froh über einen weiteren korrigierenden Hinweis.

Du hast es richtig verstanden. Ich habe hier auch nochmal einen Beitrag von meinen Kollegen Jürgen, da gab es ein ähnliches Anliegen.

Ich wünsche einen schönen Sonntag.
Liebe Grüße Sven W.
 
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Hallo Sven.

Vielen lieben Dank für den Hinweis auf den Beitrag von deinem Kollegen Jürgen.
Hab ich mir angeschaut und jetzt hätte ich doch nochmal ne Bitte:

Könntest Du abprüfen, ob die Anleitung (die ich im Zusammenhang mit der Kündigung rausgefischt habe) dasselbe Ergebnis liefert wie die von Jürgen? ("Meine" scheint ein wenig schneller und einfacher zu sein...)
Ich lade sie dazu.

Ganz herzlichen Dank und liebe Grüsse!
 

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Grandios! Dann nehme ich die Kurzversion (und bis das eben möglich ist, warte ich jetzt entspannt ab...) :)
Ganz herzlichen Dank fürs Überprüfen!

Schönen Tag!
 
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