Hallo.
Am 20.07.2020 habe ich einen Brief der Telekom Deutschland GmbH erhalten mit der der Kündigung des Vertrags T-Online by-call zum 16.09.2020.
Die von der Kündigung betroffenen eMail-Adresse (Hauptnutzer) will ich unbedingt behalten und weiter nutzen.
Telefonische Nachfrage hat ergeben: der Umzug der eMail-Adresse auf den bereits länger bestehenden Vertrag 1&1 Doppel-Flat 6.000 Regio ist problemlos möglich. Auskunft war: der Umzug ist erst nach Fristablauf (16.09.2020 möglich).
Mit Bezug auf den Forumsbeitrag von Wasseruhr vom 12.07.2020 nun meine Frage:
Ist es nicht auch in meinem Fall möglich, bereits jetzt das eMail-Postfach vom gekündigten Vertrag (T-Online by-call) auf den gültigen Vertrag (1&1 Doppel-Flat 6.000 Regio) umzuziehen mit folgendem Vorgehen:
-> Für die Übertragung nutze ich das entsprechend erforderliche Kontaktformular. Dies wird benötigt als "Auftrag".
Die Auswahl setzte ich bei "Meine E-Mail-Adresse soll von meiner alten Zugangsnummer auf meine neue Zugangsnummer übertragen werden.". Und bei der Frage "Soll auch der Inhalt des E-Mail-Postfaches übertragen werden?" wähle ich "Ja" aus.
Ist zusätzlich auch der Verzicht auf eine Sperrfrist zu formulieren?
Vielen Dank für eine verbindliche Auskunft hierzu.
Sonnige Grüsse 🌞
Am 20.07.2020 habe ich einen Brief der Telekom Deutschland GmbH erhalten mit der der Kündigung des Vertrags T-Online by-call zum 16.09.2020.
Die von der Kündigung betroffenen eMail-Adresse (Hauptnutzer) will ich unbedingt behalten und weiter nutzen.
Telefonische Nachfrage hat ergeben: der Umzug der eMail-Adresse auf den bereits länger bestehenden Vertrag 1&1 Doppel-Flat 6.000 Regio ist problemlos möglich. Auskunft war: der Umzug ist erst nach Fristablauf (16.09.2020 möglich).
Mit Bezug auf den Forumsbeitrag von Wasseruhr vom 12.07.2020 nun meine Frage:
Ist es nicht auch in meinem Fall möglich, bereits jetzt das eMail-Postfach vom gekündigten Vertrag (T-Online by-call) auf den gültigen Vertrag (1&1 Doppel-Flat 6.000 Regio) umzuziehen mit folgendem Vorgehen:
-> Für die Übertragung nutze ich das entsprechend erforderliche Kontaktformular. Dies wird benötigt als "Auftrag".
Die Auswahl setzte ich bei "Meine E-Mail-Adresse soll von meiner alten Zugangsnummer auf meine neue Zugangsnummer übertragen werden.". Und bei der Frage "Soll auch der Inhalt des E-Mail-Postfaches übertragen werden?" wähle ich "Ja" aus.
Ist zusätzlich auch der Verzicht auf eine Sperrfrist zu formulieren?
Vielen Dank für eine verbindliche Auskunft hierzu.
Sonnige Grüsse 🌞