Kündigung eines Arbeitsverhältnisses / Schulische Weiterbildung / Doppelbeschäftigung
Hallo zusammen,
ich bin 23 Jahre alt und befinde mich seit 2 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit gesetzlichen 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende.
Meine 2jährige Vollzeit-Technikerschule fängt am 14.August diesen Jahres an. Ich bin mir nun unsicher wann ich kündigen kann. Überstunden habe ich mehr als genug.
Variante A:
Ich kündige zum 31.Juli und bin 2 Wochen arbeitslos.
Variante B:
Ich kündige zum 31.August. Nun fülle ich die Tage vom 14.8 bis 31.8 mit Überstunden auf – das heißt ich gehe in die Schule, habe aber noch den Arbeitsvertrag laufen. Parallel.
Variante C:
Ich kündige zum 11.August. Meine Firma ist allerdings nicht sonderlich mitarbeiterfreundlich gesinnt und mein Chef ein Choleriker. Hier besteht wohl wenig Chance, das die Firma mir entgegen kommt mit einem außerordentlichen Kündigungsdatum.
Ist Variante B gesetzlich erlaubt? Ich bin mir sehr unsicher bezüglich der „Doppelbeschäftigung“ wobei natürlich eine schulische Weiterbildung, soweit mir bewusst, eine Freizeitaktivität ist.
Vielleicht weiß hier einer einen Rat (falls möglich mit Quelle).
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
Hallo zusammen,
ich bin 23 Jahre alt und befinde mich seit 2 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit gesetzlichen 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende.
Meine 2jährige Vollzeit-Technikerschule fängt am 14.August diesen Jahres an. Ich bin mir nun unsicher wann ich kündigen kann. Überstunden habe ich mehr als genug.
Variante A:
Ich kündige zum 31.Juli und bin 2 Wochen arbeitslos.
Variante B:
Ich kündige zum 31.August. Nun fülle ich die Tage vom 14.8 bis 31.8 mit Überstunden auf – das heißt ich gehe in die Schule, habe aber noch den Arbeitsvertrag laufen. Parallel.
Variante C:
Ich kündige zum 11.August. Meine Firma ist allerdings nicht sonderlich mitarbeiterfreundlich gesinnt und mein Chef ein Choleriker. Hier besteht wohl wenig Chance, das die Firma mir entgegen kommt mit einem außerordentlichen Kündigungsdatum.
Ist Variante B gesetzlich erlaubt? Ich bin mir sehr unsicher bezüglich der „Doppelbeschäftigung“ wobei natürlich eine schulische Weiterbildung, soweit mir bewusst, eine Freizeitaktivität ist.
Vielleicht weiß hier einer einen Rat (falls möglich mit Quelle).
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
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