Kündigung und sonstiges per Online-Fax, was eine persönliche Unterschrift voraussetzt

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gidra

Gast
Hallo,

Ich muss vorzeitig einen erst kürzlich abgeschlossenen Vertrag bei AI Fitness, den ich am 02.09.20 abgeschlossen habe, kündigen. Ich dachte ich nutze einfach "simple-fax.de" für 7c. Doch dann habe ich auch eine Option für 95c gesehen, in der auch Kündigung aufgeführt wird. Im Inet habe ich nur so viel gelesen als dass es nicht ausreicht bloss einen Fax zu schicken. Überall dort wo eine persönliche Unterschrift notwendig macht, reicht eine Kopie nicht aus und Fax macht genau das.

Also was ist den jetzt notwendig und was würde es mich kosten, wenn ich nur Mobilfunk bzw. Internet Zugang habe ?
Die Wahl des Dienstes ist sekundär.

ps: früher war ein extra analoges Gerät für gebraucht als auch eine Fax-Nummer, die ebenfalls Geld gekostet hat (wahrscheinlich laufend, nicht einmalig).
 
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Was du brauchst? Ganz altmodisch Brief, Briefumschlag, Stift und das Ganze als Einschreiben mit Rückschein. Selbst wenn es direkt im Nachbarhaus wäre, Fitnesstudios sind bei Kündigungen etwas eigen und ein Nachweis wäre gut.
 
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Hingehen, erhalt quittieren lassen und fertig. Denn du hattest ja eh mal vor das Gym zu besuchen, also scheint es ja erreichbar zu sein.
 
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Danke, jedoch etwas eigen interessiert doch niemand wenn es um das geltende Recht geht.
knoxxi schrieb:
Hingehen, erhalt quittieren lassen und fertig. Denn du hattest ja eh mal vor das Gym zu besuchen, also scheint es ja erreichbar zu sein.
Das setzt voraus dass ich einen Drucker habe. Dazu müsste ich erst ins Zentrum und dann zum Studio. Wenn es jedoch eine andere, deutlich bequemere Lösung gibt, die auch das deutsche Justiz akzeptiert, wäre doch gut darüber was zu erfahren.

edit: Ich habe bereits das Studio mehrfach besucht. Der Vertrag war nur ein ein Blatt. Jetzt kam jedoch die Rechnung. Ich denke es wird witzig vorkommen wenn ich alles was in Rechnung steht aufzähle:
Die Werbung lautet 19,95€
Aktivierungspauschale 39€
Startup Monat 10€
Mtl. Beitrag 24,95€
Membercard einmalig 24€
Service Pauschale 9,95€ / Quartal

Unterm Strich sind 92,10€ fällig
Doch davon mal ab, bleibt die Frage. Genauso ob die 39e Aktivierungspauschale bei weniger als 2 Wochen Besuch nach Abschluss des Vertrages fällig sind. Die Plaste, die keine 50c kostet, können die sich knicken. Zumal ich die eh noch nicht habe.Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war noch nicht mal die Anlage aufgebaut gewesen.
Service Pauschale ist auch ein Unding, WiFi, Kundenbetreuung... Es sollte sowie so schon im monatlichem Beitrag miteinbegriffen sein und höchstens als Werbung dienen, zumindest WiFi.
 
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Wie hast du den Vertrag geschlossen? Vor Ort oder im netz? Ich kündige eigentlich fast alle Verträge per Mail mit PDF Anhang. Gab bisher nie Probleme.
 
Kommt drauf an ob Schriftformgebot nach BGB 126 gefordert ist.

Bei uns kommst du mit ner E-Mail nicht weit, wenn wir freundlich sind nehmen wir die Email als Fristhemmer aber nur wenn wir freundlich sind.
 
Wie sage ich meinen Vertragspartnern immer: formloses Schreiben aus dem der Wille des Verfassers eindeutig hervorgeht mit eigenhändiger Unterschrift. Zur Warung der Frist wird der Poststempel herangezogen.

Wenn man privat auch einen Nachweis will, dann nur durch Einschreiben mit Rückschein oder persönlich abgeben und Quittung verlangen.
 
Der elektronische Brief (E-Postbrief) sollte genau das, bei Bedarf, überflüssig machen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht nichts über eine mögliche, vorzeitige Kündigung.

edit: schliesst überhaupt jemand einen Vertrag mit einem Fitnessstudio online ? Warum dann die Frage ?
 
Egal ob ordentlich oder vorzeitig, erstmal muss die Form stimmen dann kann man nach den Sonderkündigungen schauen.
 
Die Form ist jedoch nirgendwo angegeben. Und es werden doch gesetzliche Bestimmungen gelten, weshalb es keine Sonderkündigungsforrm wäre. Man darf doch die Verträge innerhalb eine bestimmter Frist widerrufen ?

ps: und dann spielt es eine Rolle ob ich die persönlich vor Ort oder online abgeschlossen habe ? In dem Fall habe ich persönlich abgeschlossen, also gelten da keine 2 Wochen oder 4 ? Und das eine war die Unterzeichnung des Vertrages, das andere die nach 11 Tagen zugeschickte Rechnung. Mir geht es um die Wahrung der Frist.
 
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Womöglich wurde der TE über die Kosten getäuscht. Das ist komplex und lässt sich aus der Ferne nicht sagen. Der TE sollte, wenn er denn Klärung möchte, einen Anwalt aufsuchen.
 
Boha, bei einem kleinem Studio hätt ja noch verstehen können, aber bei so einer grossen Kette ?! Nun gut:
Bei Abschluss vor Ort besteht kein Widerrufsrecht wie bei Onlineabschlüssen.
Ist das überhaupt rechtens, schreiben können die viel ?
@Idon
Wie soll ich die Täuschung nachweisen wenn das Meiste eh mündlich ablief ? Das ich von dem Vertrag gar nicht mehr zurücktreten kann, ist schon seltsam. Einzelne Punkte gerichtlich anzugehen, ist nun mal nicht das Gleiche. Denn dann würde es über die Verhandlung von einzelnen Punkten gehen, während der Vertrag, an und für sich, gültig bleiben würde. Hab keinen Bock drauf, wenn es schon so anfängt.
 
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Verträge sind zu halten. Ob man einen Vertrag eingehen möchte, kann man sich ja vorher lange und ausgiebig überlegen sowie abwägen.

Du bist doch über 18, nicht unter Betreuung und hast das alles eigenhändig unterschrieben. Vermutlich ohne mit Waffengewalt gezwungen worden zu sein.


Ja, Widerrufsrecht gibt es nicht vor Ort grundsätzlich nicht.
 
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Idon schrieb:
Ja, Widerrufsrecht gibt es nicht vor Ort grundsätzlich nicht.
@Idon hat da schon Recht, eine Täuschung liegt da schon vor. Bei Arbeitsvertrag gibt es die schon. So Recht weiss es also keiner, schade.
Mich würde jedoch in 1 Linie die Eingangsfrage interessieren.
 
gidra schrieb:
Bei Arbeitsvertrag gibt es die schon.
Was aber was völlig anderes ist. Das hat mit einem Vertrag über eine Dienstleistung, die du in Anspruch nimmst, nichts null nada zu tun.
Es gibt kein gesetzlich verankertes Recht auf Widerruf bei Filialgeschäften. Wenn das ein Händler macht ist das reine Kulanz.
 
Was aber... reicht leider nicht zu Begründung. Ich muss das Brief schreiben was sich auf die bestimmte Gesetze beruft un da ist die Spekulation fehl am Platz.
 
Vertrag eingegangen ohne Zwang und vor Ort - wo genau willst du ansetzen?

pacta sunt servanda
 
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