Kündigungsfrist? Gesetzliche "Aufschläge"?

budni

Lieutenant
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die ich nach meiner Meinung eigentlich vor ein paar Tagen noch hätte selbst beantworten können. Bin mir nach einem Gespräch mit einem Kollegen allerdings nicht mehr sicher.

Hintergrund: Ich bin nun seit mehr als 6 Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber tätig. Dort habe ich zuerst einen befristeten Vertrag erhalten, der eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende hatte. Nach einer weiteren Verlängerung der Befristung und der anschließenden Entfristung habe ich keine weiteren tiefgehenden Vertragsänderungen gehabt (sonst nur Abteilungswechsel und Titelwechsel).

Mein Gedankengang: Da ich nun mehr als 5 Jahre bei dem Arbeitgeber bin, hat mein Arbeitgeber eine zusätzliche Frist von 2 Monaten erhalten (also 3 1/2 Monate zum QE). Da im Manteltarifvertrag steht, das dies dann auch für mich gilt, wäre eine jetzt ausgesprochene Kündigung im November für Ende März 2013.

Der Gedankengang des Kollegen: Nein, die zwei Monate gelten entweder ersetzend - also 2 Monate zum QE oder alternativ 2 Monate zum Monatsende.

Frage: Wie lang ist meine Kündigungsfrist? Wer hat nun recht?

Vielen Dank :)
 
Meines Erachtens gilt die Kündigungsfrist, die im Manteltarifvertrag für einen Mitarbeiter mit 6 Jahren Betriebszugehörigkeit angegeben ist. Sollte diese aber geringer sein als 6 Wochen zum Quartalsende (wovon ich nicht ausgehe) gilt die ursprünglich Regelung aus deinem alten Vertrag. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber keine längere Kündigungsfrist haben kann als der Arbeitnehmer.
 
Hab erst vor kurzem gelesen das die Jahre vor dem 25 Lebensjahr nicht berücksichtigt werden. Wenn das stimmt ists ne Riesen große Sauerei aber muss auch beachtet werden.
Sofern es beim TE von Relevanz ist.

Edit: Ok es stimmt. Scheiß Gesetzgeber.
 
Deswegen hat jemand dagegen geklagt und gewonnen ...

EuGH-Urteil vom 19.01.2010 - C-555/07

somit sind auch die Zeiten vor dem 25. Lebensjahr anzurechnen ... ok?
 
Sehr gut. Schön das es wenigstens vor Gericht nicht so wie im Bundestag nach der Devise "immer zum Nachteil der Arbeitnehmer" geht.
 
Danke für eure Antworten. Das würde bedeuten, dass meine Kündigungsfrist nun bei 2 Monate zum Monatsende wäre, oder? Das steht im Manteltarifvertrag:

Verlängerte Kündigungsfristen für Angestellte oder gewerblich Beschäftigte richten sich nach der gesetzlichen Vorschrift:

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens

5 Jahren auf 2 Monate zum Monatsende

In meinem Vertrag steht, dass diese Regelung beidseitig gilt. Sind damit die 6 Wochen zum QE obsolet und nur 2 Monate zum ME richtig? "Verlängern" kann man halt unterschiedlich interpretieren.
 
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