Hallo,
ich benötige in dieser Angelegenheit Hilfe
Vor kurzem habe ich meine Wohnung übergeben. Dabei wurden Schäden am Türblatt festgestellt (ich habe unterschrieben). Diese Schäden entstanden auf Grund von Schlüsseldienst/Selbstöffnungsversuche. Jedoch sind die Schäden mehr Kratzer, die eben am Türblatt und nicht sichtbar sind.
Nun wurden 100€ von der Kaution abgezogen. Hierfür habe ich eine Rechnung verlangt. Diese wurde einfach vom Vermieter erstellt, damit es mit Mehrwertsteuer genau 100€ sind.
Meine Fragen sind nun:
- Ist die Minderung der Kaution gerechtfertigt?
- Kann der Vermieter einfach selbst eine Rechnung ausstellen oder sollte die Rechnung nicht vom Handwerker, der den Schaden behebt, erstellt werden?
- ...
ich benötige in dieser Angelegenheit Hilfe
Vor kurzem habe ich meine Wohnung übergeben. Dabei wurden Schäden am Türblatt festgestellt (ich habe unterschrieben). Diese Schäden entstanden auf Grund von Schlüsseldienst/Selbstöffnungsversuche. Jedoch sind die Schäden mehr Kratzer, die eben am Türblatt und nicht sichtbar sind.
Nun wurden 100€ von der Kaution abgezogen. Hierfür habe ich eine Rechnung verlangt. Diese wurde einfach vom Vermieter erstellt, damit es mit Mehrwertsteuer genau 100€ sind.
Meine Fragen sind nun:
- Ist die Minderung der Kaution gerechtfertigt?
- Kann der Vermieter einfach selbst eine Rechnung ausstellen oder sollte die Rechnung nicht vom Handwerker, der den Schaden behebt, erstellt werden?
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