Smash32
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 1.854
Hallo Zusammen,
heute habe ich einen fiktiven Fall, zu dem ich gerne eure Meinung hätte. Person A beschädigt ein Massivholzmöbel von Person B. Der Schaden wird durch Person A ordnungsgemäß per Telefon der Versicherung gemeldet, woraufhin diese mitteilt, welche Unterlagen sie für eine Bearbeitung des Sachverhaltes benötigt. Da Person B von Person A die Schadennummer erhalten hat, sammelt Person B alle geforderten Unterlagen und übermittelt diese an die Versicherung von Person A. Eine Woche später fragt Person B telefonisch bei der Versicherung an, wie eigentlich das genaue Vorgehen ist und ob sie noch weitere Informationen bereitstellen könnte, um die Versicherung zu unterstützen. Die zuständige Person bei der Versicherung reagiert sehr unfreundlich und macht moralische Vorwürfe, weshalb man überhaupt Schäden unter Bekannten geltend machen möchte. Weiterhin kritisiert sie, dass lediglich ein Kaufvertrag von eBay-Kleinanzeigen vorhanden ist und nicht die original Rechnung des Möbels, die laut Vorbesitzer jedoch nicht mehr existiert. Die Sachlage und die Schuldfähigkeit ist im Fall ziemlich eindeutig, die Aussage des Herstellers und eines Tischlers liegt der Versicherung ebenfalls vor. Laut Sachbearbeiterin hat die Versicherung aktuell viele Rückstände und die Bearbeitung würde noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Weiterhin würde die Versicherung vermutlich einen Gutachter entsenden, der den Zeitwert ermittelt, da die original Rechnung fehlt (der Kaufpreis liegt bei 425€). Als Person B einen Bekannten bei seiner Versicherung kontaktiert ist dieser über das Vorgehen schockiert. Die moralischen Vorwürfen seien unprofessionell und die Entsendung eines Gutachters sei in Anbetracht des Zeitwertes absolut unverhältnismäßig. Deshalb empfiehlt der Bekannte der Versicherung erneut eine Email zu senden, in der darauf hingewiesen wird, dass gern ein Gutachter vorbeikommen kann, dies jedoch innerhalb einer angemessenen Frist von zwei Wochen geschehen solle, damit der Schaden schnellstmöglich reguliert wird. Weiterhin soll Person B darauf verweisen, dass der Sachverhalt andernfalls an einen Anwalt übergeben wird.
Meine Frage lautet nun, wie würdet ihr an der Stelle von Person B reagieren? Wäre es sinnvoll der Versicherung eine Frist zu setzen?
heute habe ich einen fiktiven Fall, zu dem ich gerne eure Meinung hätte. Person A beschädigt ein Massivholzmöbel von Person B. Der Schaden wird durch Person A ordnungsgemäß per Telefon der Versicherung gemeldet, woraufhin diese mitteilt, welche Unterlagen sie für eine Bearbeitung des Sachverhaltes benötigt. Da Person B von Person A die Schadennummer erhalten hat, sammelt Person B alle geforderten Unterlagen und übermittelt diese an die Versicherung von Person A. Eine Woche später fragt Person B telefonisch bei der Versicherung an, wie eigentlich das genaue Vorgehen ist und ob sie noch weitere Informationen bereitstellen könnte, um die Versicherung zu unterstützen. Die zuständige Person bei der Versicherung reagiert sehr unfreundlich und macht moralische Vorwürfe, weshalb man überhaupt Schäden unter Bekannten geltend machen möchte. Weiterhin kritisiert sie, dass lediglich ein Kaufvertrag von eBay-Kleinanzeigen vorhanden ist und nicht die original Rechnung des Möbels, die laut Vorbesitzer jedoch nicht mehr existiert. Die Sachlage und die Schuldfähigkeit ist im Fall ziemlich eindeutig, die Aussage des Herstellers und eines Tischlers liegt der Versicherung ebenfalls vor. Laut Sachbearbeiterin hat die Versicherung aktuell viele Rückstände und die Bearbeitung würde noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Weiterhin würde die Versicherung vermutlich einen Gutachter entsenden, der den Zeitwert ermittelt, da die original Rechnung fehlt (der Kaufpreis liegt bei 425€). Als Person B einen Bekannten bei seiner Versicherung kontaktiert ist dieser über das Vorgehen schockiert. Die moralischen Vorwürfen seien unprofessionell und die Entsendung eines Gutachters sei in Anbetracht des Zeitwertes absolut unverhältnismäßig. Deshalb empfiehlt der Bekannte der Versicherung erneut eine Email zu senden, in der darauf hingewiesen wird, dass gern ein Gutachter vorbeikommen kann, dies jedoch innerhalb einer angemessenen Frist von zwei Wochen geschehen solle, damit der Schaden schnellstmöglich reguliert wird. Weiterhin soll Person B darauf verweisen, dass der Sachverhalt andernfalls an einen Anwalt übergeben wird.
Meine Frage lautet nun, wie würdet ihr an der Stelle von Person B reagieren? Wäre es sinnvoll der Versicherung eine Frist zu setzen?