Laptop einschicken?! [Sony Vaio BZ]

G33k

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Also es geht um folgendes: Mein Sony Vaio BZ11VN den ich im letzten Jahr gekauft habe, hat dieses unheimlich dämliche Lüfter Problem. Der Lüfter surrt irre laut und wird sauheiß. Nun habe ich den Laptop das 2te Mal einschicken lassen und überlege ob ich mir nicht einen neuen holen sollte.
Die Frage ist, was für einen Grund kann ich finden um den Laptop noch einmal einzuschicken? Überprüfen sie es überhaupt ob der dann wirklich die Macke hat oder bekomm ich einfach so den Zeitpreis erstattet?
Und wenn ja in welchem Rahmen würde sich der Zeitpreis bewegen?
Würde mir langsam echt lieber nen gescheiten Laptop kaufen da ich mit ner X4500MHD wohl eher nichts spielemäßig reissen werde.

Also hat jemand ein paar Tipps für mich?

Schonma vielen Dank für eure Hilfe!

MfG Robin
 
Nein wurde es nicht nach dem ersten mal. Jetzt ist er gerade das 2te Mal in Reperatur. Wenn er das nächste mal "kaputt" geht bekomm ich den Zeitpreis für den Laptop
 
Kommt darauf an. Bei wem hast du es denn eingeschickt? Bei deinem Händler oder bei Sony?
 
Beim Hersteller müsstest du entweder ein gleichwertiges Austauschgerät oder den Kaufpreis deines Gerätes bekommen.
Das Ganze nach der dritten fehlgeschlagenen Reparatur.
 
gibt nicht den Kaufpreis, sondern nur einen Zeitwert. Hier gibts keine 100% rechtliche Sachlage und daher bekommste nur nen Zeitwert...
 
Nach der 3ten fehlgeschlagenen Reparatur erst? Ich dachte nach dem 3ten einsenden...
Das ist schlecht da ich Ende Januar ins Ausland gehe und wenn es dann kaputt geht bin ich am ***.
Ich habe den Laptop dem Händler gegeben der diesen an Sony weitergeschickt hat.

Gibt es evtl einen Trick um den Zeitpreis früher zu bekommen? Keine Ahnung
Laptop ist im besten Zustand keine Kratzer und so, lege viel Wert auf solche Sachen
 
Ich brauch nicht erwähnen, dass Ihr gerade diskutiert wie man am besten einen Betrug begeht oder?
 
@ dasdoenertier

Beim Hersteller müsstest du entweder ein gleichwertiges Austauschgerät oder den Kaufpreis deines Gerätes bekommen.
Das Ganze nach der dritten fehlgeschlagenen Reparatur.

Das Ganze muss aber über den Händler im Rahmen der Gewährleistung ablaufen. Scheint aber auch der Fall zu sein.

Rücktritt nach §440 BGB ist aber bereits nach der zweiten fehlgeschlagenen Reparatur möglich. Also wenn derselbe Mangel zum dritten Mal auftritt.

@ G33K

Es scheint so zu sein, als ob du eilig aus dem Vertrag rauskommen willst, weil du keinen Spaß mehr an dem Gerät hast. So einfach ist es aber nicht. Wie schon geschrieben könntest du nach dem 2. fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch denselben Mangel betreffend gem. § 440 BGB zurücktreten.

P.S. Der Beitrag wäre wohl besser hier aufgehoben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Asghan schrieb:
Ich brauch nicht erwähnen, dass Ihr gerade diskutiert wie man am besten einen Betrug begeht oder?

Nein so sollte es nicht rüberkommen. Ich wollte lediglich nachfragen was für Optionen es da gibt und auf was man den Zeitwert schätzen könnte.
 
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