Leihwagen bei Reparatur in Garantiezeitraum

_GabbaGandalf_

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Hallo Liebe CB'sler,

ich hab heute ein nicht Technischen anliegen an euch. Es geht um das deutschen, auch mein, liebstes Wohl.

Das AUTO.

im März 2010 habe ich mir bei einer BMW Verbundsgruppe aus mehrere BMW Häusern einen BMW 325I Touring E46 gekauft. Dieser ist Baujahr Dez. 2003. TÜV wurde damals frisch gemacht. Da ich dennoch bei einem so großen Kauf skeptisch war, habe ich für rund 400 € mehr eine Gebrauchwagenjahresgarantie gekauft.

Nun bin ich kurz nach dem Kauf rund 200 km von dem Händler weggezogen. Das Auto hat seit kauf vielleicht 5000 km Straße gesehen, da ich zeit lang jeden Tag mehr als 100 km Einweg zur Arbeit gefahren bin. Das Auto wurde auch immer sanft gefahren und nicht gezeizt. Dazu schluck er mir zuviel.

Nun ist am WE, nachdem ich Ihn gut 4 Monate hab, der BMW nicht mehr angesprungen. Battiere ist voll aufgeladen und liefert auch genug Strom. Ich darauf bei der BMW Pannenhilfe angerufen und dieser kam auch sehr flott. Nach Auslesen des BC liegt kein Eletrkrische Fehler vor. Er tippt auf Anlaßer bzw. im schlimmsten Fall was direkt am Motor. Da das Auto aber zuviel verbaut ist konnte er keine genau Progonose geben.

Darauf hin habe ich heute morgen bei dem Verkäufer angerufen. Dieser meint ich soll das Auto zu meinem BMW Händler in der nähe bringen, da mit defekten Auto ich die 200 km nicht fahren soll. Nun habe ich morgen um 8.30 ein Termin.

Nun hab ich,aufgrund das ich jeden Tag mobil sein muss und mehr als 50 km zur Arbeit (eine Strecke) fahren muss, nach einen Leifahrzeug gefragt. Dieser ist laut BMW nicht im Garantiefall enthalten und müsste die Kosten selbst zahlen.Da ein Leihwagen ab 49 € kostet, hab ich dies abgelehnt. Dies ist mir zuviel.

Habe ich nun die möglichkeit, falls die Reperatur nun doch länger dauern sollte, da z.B. Motorteile getauscht werden müssen, das Recht auf einen kostenlosen Mietwagen?

2 Tage kann ich ohne Auto überbrücken. Wenn sich morgen früh aber nun raustellen sollte das das Auto länger in Reperatur ist, brauch ich definitiv ein Fahrzeug, da ich oft auch spontan zur Arbeit muss und öffentliche Verkehrsmittel schlecht fahren.

Habe ich also irgendwie Anspruch auf ein Leihfahrzeug? Da es echt ärgerlich ist ein teures Auto zu kaufen und dann nach 4 Monaten ein wahrscheinlich größeren Defekt zu haben. Dann hätte ich auch mein Fiat behalten können, der war 18 Jahre alt und hatte auch immer nur Probleme ;).

Also ich hoffe ihr könnt mir helfen oder wart vielleicht schon in der gleichen Situation.

Vorab schonmal vielen dank für eure Tipps.

Gruß

Gabba

P.S. Wenn ihr noch Angaben benötigt, einfach kurz bescheid geben.
 
Soweit ich das weiß, hast du keinen Anspruch auf einen Leihwagen. Es sei denn deine Gebrauchtwagenjahresgarantie oder irgendeine andere Police, die du hast, sagt das explizit. Davon gehe ich aber nicht aus.
Der Hersteller bzw. Verkäufer ist ja nur dazu verpflichtet Mängel zu reparieren. Ökonomische Kosten die du hast gehören nicht dazu.
 
Ja musst du schaun ob Mobilitätsgarantie gegeben ist, steht das im Vertrag ja, ansonsten wirds eng.
 
Hi,

ich habe auch einen E46, und bei dem war letztes Jahr dieses berüchtigte Hinterachsproblem aufgetreten. Dass diese Reparatur auf Kulanz geht war schnell klar, jedoch wollte man auch mir nicht kostenlos einen Leihwagen zur Verfügung stellen. Hab dann bei einer anderen BMW-Werkstatt nachgefragt, und die stellten mir ohne Umschweife kostenlos für die Dauer der Reparatur (5 Werktage) einen 318i touring zur Verfügung. Das einzige was ich machen musste ist den Sprit den ich verfuhr wieder reinzutanken.

PS: Ich hatte auch 4Monate nachdem ich meinen kaufte einen größeren Defekt (Dieselpumpe hin -> 1600€). Ich war mir aber bewußt dass ich ein Gebrauchtfahrzeug kaufte. Du musst immerhin auch bedenken, dass dein Beamer schon über 7 Jahre alt ist. Da können Mängel auftreten die selbst der beste Mechaniker nicht vorhersehen kann.
 
Immer dran denken, dass neben der Garantie möglicherweise für den Käufer günstigere Gewährleistungsrechte stehen. Aus diesen ließe sich dann im Einzelfall auch der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug herleiten.
 
Du hast keinen Anspruch auf einen Leihwagen, dass liegt allein in der Kulanz des Händlers.

Auch wenn Du einen Neuwagen kaufen würdest und er nach 2 Tagen kaputt ist, hast Du keinen Anspruch auf einen Leihwagen. Außer Du hast eine Mobilitätsgarantie, dann bekommst Du einen kostenlosen Leihwagen!
 
Tachchen,

wenn du ADACplus-Mitglied bist, solltest du auch einen kostenlosen Leihwagen (bis auf den Sprit) bekommen. Am Ende musst du eine Rechnungskopie an den ADAC schicken...

Gruß,

Toengel@Alex
 
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