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Bei Social-Media-Diensten wie Twitter und Facebook führt das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse zu einem „erheblichen richterlichen Klärungsbedarf“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken hervor.
Zur News: Leistungsschutzrecht wird Gerichte beschäftigen
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