Lenovo Netzteil Garantie

Photon

Rear Admiral
Registriert
Apr. 2006
Beiträge
5.138
Hallo zusammen,

ich habe mir Ende 2022 bei eBay ein originales Netzteil von Lenovo gekauft. Frühling 2023 war das Netzteil defekt und ich habe es zurückgesendet und ein neues erhalten. Nun hat gestern auch dieses neue Netzteil den Geist aufgegeben. Ich habe den eBay-Verkäufer nochmal angeschrieben, er teilte mir jedoch mit, dass die Garantie für das Netzteil leider schon abgelaufen sei. Nun frage ich mich, hat denn ein neues Netzteil keine zwei Jahre Garantie beim Hersteller?

Viele Grüße
Photon
 
Hallo :)

Hast du das erste beim Verkäufer reklamiert? Hat im Idealfall auch dieser sich mit der Reklamation auseinandergesetzt? Wenn ja, sehe ich dich in einer komfortablen Lage, sofern die Lieferung des neuen Netzteils noch nicht mehr als ein Jahr zurückliegt. Dann kannst du dich weiterhin auf die Beweislastumkehr berufen und hast Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer. Mit Garantie dagegen solltest du dich nicht ohne Not herumschlagen.

Schöne Grüße :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Photon
Ja genau, habe das erste beim Verkäufer reklamiert! Das Ersatz-Netzteil kam tatsächlich am 13. Mai 2023, also vor exakt 10 Monaten. Dann werde ich den Punkt auch mal ins Feld führen, danke für den Tipp!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurde das Netzteil überhaupt auf Garantie getauscht? Oder eher Gewährleistung?
 
Auf das ausgetauschte Netzteil hast Du eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gegenüber dem Verkäufer.
 
Richtig, der Gewährleistungszeitraum bleibt nur bei einer Reparatur unberührt. Bei einem Austauschgerät beginnt diese von vorne.

Es kommt hier aber auf den genauen Zeitraum an, wenn es nach der Gewährleistung geht, denn ab Beginn des 13. Monats kann der Verkäufer sich auf die Beweislastumkehr berufen.

Das heißt Du musst rechtsicher Beweisen, das der Mangel bereits ab Beginn vorlag.
Ist nahezu unmöglich und würde den Neupreis des Netzteils um Faktoren übersteigen.

Zum Thema Garantie können wir nichts sagen, die Bedingungen kennst nur Du.
 
knoxxi schrieb:
der Gewährleistungszeitraum bleibt nur bei einer Reparatur unberührt.
Das ist so nicht richtig.

Wird ein Gerät repariert oder ein Ersatzprodukt geliefert, hat der Kunde erneut zwei Jahre lang Anspruch auf Gewährleistung, wobei sich der Neubeginn der Verjährung bei der Nachbesserung auf den gerügten, nicht beseitigten Mangel erstreckt und auf infolge des Nachbesserungsversuchs neu entstandene Mängel beschränkt ist (vgl. MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl. 2019, BGB § 439 Rn. 36 m. w. Nachw.; BeckOK BGB/Faust, 68. Ed. 1.11.2023, BGB § 438 Rn. 59-63 m. w. Nachw.).
 
Zuletzt bearbeitet:
Im eBay-Angebot steht Folgendes dazu:

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wir geben keine eigenen Garantien für unsere Produkte. Regelmäßig gewähren die Hersteller Garantien auf ihre Produkte, die meist 24 Monate gültig sind. Die Details hierzu entnehmen Sie den Garantiebedingungen des Herstellers, die der Warenlieferung beigefügt sind. Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber uns werden hierdurch nicht eingeschränkt. Sie können uns daher bei Mängeln der Sache unabhängig von der Inanspruchnahme der Herstellergarantie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen jederzeit in Anspruch nehmen.

Nun ist mein Jura-Deutsch nicht so gut. :) Ich lese aber aus den vorherigen Antworten heraus, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Jahr lang nach der Lieferung des Ersatznetzteils der Verkäufer die Beweislast hat, oder?
 
Froki schrieb:
Das ist so nicht richtig.

redjack1000 schrieb:

Ihr habt recht, ich habe mich ungünstig ausgedrückt. Ich meinte, wenn bei einem Kühlschrank (als Beispiel) die Beleuchtung auf Garantie repariert wurde, die Zeit von neu beginnt, aber nur auf die Lampe und nicht auch den Kompressor z. B.

Mea Culpa
 
Der Verkäufer behauptet, die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung des Original-Netzteils im Herbst 2022 (und geht wohl implizit von einem Jahr Gewährleistungsfrist aus). Ich hab ihm jetzt nochmal ausführlicher geantwortet. Wenn er auf seinem Standpunkt beharrt, wäre der nächste Schritt, eBay einzuschalten, richtig?
 
Nach einigem Hin und Her hat sich der Verkäufer irgendwann nicht mehr gemeldet, also habe ich ein neues Exemplar (bei einem anderen Verkäufer) bestellt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cbkk
Danke für die Updates! Dann musst du jetzt nur noch dein Geld und eventuelle Mehrkosten (zurück)bekommen, oder?

Inwieweit ebay dir dabei hilft, weiß ich nicht, aber ansonsten müsstest du dich in letzter Instanz an die Gerichte wenden, was man, wie ich finde, wenn nötig auch ruhig tun sollte.
 
Wegen den 20€ mach ich mir nicht die Mühe, passt schon. Ebay hilft da leider nicht, da schon weitaus mehr als 30 Tage seit Kauf vergangen sind.

Ich finde es ja der Wahnsinn, wie schnell so ein Netzteil kaputt geht. Entweder hab ich immer wieder Montagsexemplare erwischt, oder die ganze Reihe ist qualitativ unterste Schublade. Na mal sehen, hoffentlich hält das neue nun deutlich länger als ein Jahr!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cbkk und knoxxi
Irgendwo las ich das neulich, was mich sehr überzeugt hat: Dass das allein schon der Erfahrung wegen eine lohnenswerte Investition ist. Das Risiko ist maximal gering, da schon der Streitwert gering ist, man hat eine relativ sichere Rechtsposition, und dann hilft es einem sowohl bei zukünftigen gerichtlichen Auseinandersetzungen als auch bei zukünftigen Streitigkeiten, bei denen man bereits im vorgerichtlichen Vorfeld ganz anders auftreten kann, wenn man weiß, dass auch das gerichtliche Spiel kein Drama ist. Mit der Folge, dass der Gegner das spürt und es dann wiederum gar nicht erst zu einem gerichtlichen Verfahren (oder rundweg Verzicht) kommen muss.

Natürlich kann ich es absolut nachvollziehen, wenn man nichts unternehmen möchte. Es verwundert mich nur immer wieder, weil es wirklich fast jedes Mal auf das Gleiche hinausläuft – man möchte wissen, was man tun kann, und dann aber nichts tun 😅 Nichts für ungut, wie gesagt, es ist an sich auch verständlich!
 
Zurück
Oben