S
spiro
Gast
Wie hier zu lesen ist, liegt aktuell die schriftliche Begründung eines Urteils vom 25.10.06 des LG München vor.
Interessant ist in diesem Zusammenhang nicht nur die Bestätigung der Existenz eines virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber, sondern imo auch die (bisher eher vermutete) Tatsache, dass mit der Anmeldung in einem Forum ein reguläres Vertragsverhältnis zustande kommt.
Soweit hätte dieser Thread auch in "Mensch, Computer und Wissenschaft" gepasst, aber - und deshalb habe ich mich schließlich fürs Feedback entschieden - auch die Vertragsgrundlage virtueller Plattformen wird im Wesentlichen von einer vorgegebenen Nutzungsvereinbarung bestimmt.
Wenn ich nun die Vorgaben, die dem geneigten User bei der Anmeldung auf CB/FB präsentiert werden, mit denen von z. B. heise online (und weiter) vergleiche, fällt mir auf, dass unsere doch ein wenig zu pauschal ausfallen und imo in Teilen nicht mehr der aktuellen Rechtsgrundlage entsprechen:
Auch ist die im Disclaimer vertretene Auffassung, Forenbetreiber könnten nicht für jeden veröffentlichten Beitrag zur Verantwortung gezogen werden, schlicht überhohlt. Sinnvoll wäre, sich vorsorglich von von hier geäußerten Meinungen zu distanzieren - mehr geht imo nicht.
Und wenn wir schon dabei sind - Brigitta möge mir verzeihen - heutzutage kann man sich, die Rechtsprechung dokumentiert das immer wieder, den Lapsus eines unzulänglich formulierten Regelwerks nicht mehr erlauben ohne sich potentiellen Angriffen "engagierter Rechtsverdreher" auszusetzen, noch ein kleiner Hinweis:
In der Vergangenheit wurde von einigen "enttäuschten Usern" immer wieder verlangt, die eigenen Beiträge aus dem Forum zu entfernen. Diesem Aspekt sollte imo im Regelwerk Rechnung getragen werden:
Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur eigener Beiträge gegenüber der ComputerBase Medien GbR ist ausgeschlossen.
Damit würde eine geeignete Grundlage geschaffen, von Vorherein lästige Diskussionen auszuschließen.
Ich glaub, ich krieg schon wieder meine Regel(n)...
Interessant ist in diesem Zusammenhang nicht nur die Bestätigung der Existenz eines virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber, sondern imo auch die (bisher eher vermutete) Tatsache, dass mit der Anmeldung in einem Forum ein reguläres Vertragsverhältnis zustande kommt.
Soweit hätte dieser Thread auch in "Mensch, Computer und Wissenschaft" gepasst, aber - und deshalb habe ich mich schließlich fürs Feedback entschieden - auch die Vertragsgrundlage virtueller Plattformen wird im Wesentlichen von einer vorgegebenen Nutzungsvereinbarung bestimmt.
Wenn ich nun die Vorgaben, die dem geneigten User bei der Anmeldung auf CB/FB präsentiert werden, mit denen von z. B. heise online (und weiter) vergleiche, fällt mir auf, dass unsere doch ein wenig zu pauschal ausfallen und imo in Teilen nicht mehr der aktuellen Rechtsgrundlage entsprechen:
Da ist zwar die Rede von der "Annahme unserer Regeln", aber ein Link, der den Inhalt des kompletten Regelwerks vor der Anmeldung zugänglich macht, fehlt irgendwie. Wie soll man etwas, auf das man vor der Registrierung keinen Zugriff hat, inhaltlich anerkennen?Obwohl die Administratoren und Moderatoren von ForumBase versuchen, alle unerwünschten Beiträge/Nachrichten von diesem Forum fernzuhalten, ist es für uns unmöglich, alle Beiträge/Nachrichten zu überprüfen. Alle Beiträge/Nachrichten drücken die Ansichten des Autors aus und die Eigentümer von ForumBase, Adduco Digital oder Jelsoft Enterprises Limited (Entwickler von vBulletin) können nicht für den Inhalt jedes Beitrags verantwortlich gemacht werden.
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Auch ist die im Disclaimer vertretene Auffassung, Forenbetreiber könnten nicht für jeden veröffentlichten Beitrag zur Verantwortung gezogen werden, schlicht überhohlt. Sinnvoll wäre, sich vorsorglich von von hier geäußerten Meinungen zu distanzieren - mehr geht imo nicht.
Und wenn wir schon dabei sind - Brigitta möge mir verzeihen - heutzutage kann man sich, die Rechtsprechung dokumentiert das immer wieder, den Lapsus eines unzulänglich formulierten Regelwerks nicht mehr erlauben ohne sich potentiellen Angriffen "engagierter Rechtsverdreher" auszusetzen, noch ein kleiner Hinweis:
In der Vergangenheit wurde von einigen "enttäuschten Usern" immer wieder verlangt, die eigenen Beiträge aus dem Forum zu entfernen. Diesem Aspekt sollte imo im Regelwerk Rechnung getragen werden:
Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur eigener Beiträge gegenüber der ComputerBase Medien GbR ist ausgeschlossen.
Damit würde eine geeignete Grundlage geschaffen, von Vorherein lästige Diskussionen auszuschließen.
Ich glaub, ich krieg schon wieder meine Regel(n)...
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