EuleMM schrieb:
Diese Voraussetzung verunmöglichen ja quasi den risikofreien Weiterverkauf legal erworbener Lizenzen von Privatpersonen an ander Privatpersonen gleich, wenn der Weiterverkauf zur eine Anzeige im Internet erfolgt und damit zur "Beute" von Abmahnanwälten werden kann...
Warum das? Die in den Links genannten Anforderungen sind für eine vereinzelte Lizenz, je nach Lizenzvertrag, problemlos (anonym) zu erfüllen, nur unter Preisgabe des Namens des Erstkäufers (z.B. Rechnungskopie als Nachweis über den legalen Erstkauf der Lizenz ist mitzuliefern) oder u.U. auch garnicht (eine Installations-DVD mit 4 aufgedruckten Keys und die Lizenz ist nur gültig, wenn man die DVD nachweisen kann).
Dass bei MS ein Lizenzkey keine vollständige Lizenz darstellt, steht im EULA. Und dass sie es den Kunden absichtlich seit Jahrzehnten extrem schwer machen, die Legalität eines Lizenzkeys zu prüfen, auch wenn man u.U. alle anderen zur Lizemnz gehörigen Komponenen besitzt, ist leider bekannt. Da hat MS wohl sehr gute Lobbyarbeit in Brüssel geleistet, weshalb das keinen Politiker interessiert.
Jedenfalls enthielten alle Billig-Angebote, die ich die letzten Jahren auf eBay für Windows-Lizenzkeys gesehen habe, immer den Hinweis, dass es sich nur um Aktivierungs-Key handelt.
Ob man bei einem Angebot wie "Kaufen Sie heute Ihren Original-Aktivierungsschlüssel" wirklich alle nötige Nachweise erhält, dass man nicht nur einen Aktivierungsschlüssel sondern einen vollwertige Lizenz erworben hat, möchte ich sehr bezweifeln. Da nützt auch der Zusatz "können Sie die Lizenz für Windows 10 Pro direkt hier bestellen" nicht viel.
EuleMM schrieb:
diese unangemessenem Risiko aussetzen, ähnlich wie die Impressums-Geschichte bei Websites, wenn ich mich recht erinnere.
Keine Ahnung, was beim Website-Impressum ein unangemessenes Risiko sein soll. Welche Daten ins Impressum gehören, ist klar definiert, ein u.U. unnötig genanntes Impressum wurde m.W.n. noch nie abgemaht und für die DSGVO-konforme Datenschutzerklärung (üder deren Sinn man sich gerne streiten kann) gibt es kostenlose, juristisch geprüfte Vorlagen oder Generatoren. Wer als Websitebetreiber nicht weiss, was seine eigene Seite macht und waas er dort nennen muss, sollte sich eher andere Gedanken machen und seine Besucher nicht mit unbekanntem Müll "beglücken".
Man muss sich auch regelmäßig darum kümmern, ob die auf der Seite geboteten Inhalte überhaupt noch rechtskonform sind.
EuleMM schrieb:
Ich frage mich, ob Softwarehersteller irgendwelche "Methoden" anwenden können, um den Verkauf einer rabattierten Lizenz-Anzahl an eine Person zu koppeln
Technisch ist vieles möglich. Z.B. die Bindung aller 4 Lizenzen an exakt den Online-Account, mit dem die erste Lizenz aktiviert wird. Ein Weiterverkauf in der Originalform ist immer noch möglich, wenn man die Bindung aller Lizenzen an den Account aufheben lassen kann und bei der Nutzung der Lizenzen im Familienkreis sollte die Einschränkung irrelevant sein.
Oder man macht eine "moralische" Bindung, wie MS das früher bei OEM-Lizenzen gemacht hat (legal nur, wenn man neben dem Key auch den Aufkleber und eine passende Installations-DVD physikalisch besessen hat), Hauppauge macht ähnliches mit Ihrer "Software" bei USB TV Sticks. Das wirkt natürlich nur bei Usern, die u.U. mit einer Betriebsprüfung oder anderen persönlichen Kontakten zu MS rechnen müssen.
Oder der Hersteller bietet nur einen Online-Verkauf über seine Webseite und im Lizenzkey werden Name und Kreditkartennummer fest hinterlegt. Falls das nicht gegen EU Recht verstößt, würde damit für mich der Weiterverkauf wegfallen, obwohl es immer noch möglich wäre.