LKW gegen Hauswand - Abzug von Sowiesokosten der Versicherung - Recht?

MrMorgan

Admiral
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Moin,

ich hatte leider vor ca 3 Monaten das Vergnügen, das ein Holztransporter beim Abbiegen meine Hausfassade gerammt hat. Dadurch entstand ein Schaden der durch eine hiesige Baufirma mit ~10.000€ begutachtet wurde. Hierzu zählt neben dem ausbessern der Fassade die Herausgerissen wurde auch der Anstrich beider betroffenen Fassadenseiten.

Natürlich hat die VS einen Gutachter geschickt. Heute habe ich die Info erhalten, das die Versicherung nur ~6.000€ (5k Brutto) des 10.000€ Schadens bezahlen will da die Farbanstriche am Haus schon so alt sind (Fassade 1 wurde 2015 neu gestrichen, Fassade 2 war der Anstrich von 1982) und dies wird mit einem Abzug durch das alter begründet, man benennt es hier mit "Sowiesokosten" die mit dem Unfall nichts zu tun hätten. Laut Gutachter sind die veranschlagten Reparaturkosten auch soweit in Ordnung (veranschlagte Material und Arbeitskosten).

Mir ist grundsätzlich klar welcher Gedankengang dahinter steht in Bezug auf den aktuellen Zustand und das man dies per Kostenvoranschlag neu streichen will. Auch verstehe ich das, z.b. wenn ich eine Baufirma mit einer Renovierung gezielt beauftragen würde ich für Kosten aufkommen muss, die dadurch sowieso zustande gekommen wären.

Für mich stellt sich allerdings die Sachlage so dar, das ich niemanden gefragt habe, ob er denn mal mit seiner LKW Ladung in mein Haus fahren will - ich hatte auch keine Sanierung meiner Hauswände geplant.

Muss ich trotz dessen diesen Abzug des "Sowiesokosten"-Anteils akzeptieren?

Wie stellt sich die Sachlage dar, wenn der LKW zu lange beladen war? Sprich das Holz weiter hinten raus geschaut hätte als eigentlich erlaubt? (diese Frage ist rein hypothetisch da ich keine Polizei gerufen hab am Schadenstag - ich habe aber noch Fotos wo man das ggfls belegen könnte).

Vlt. hat ja jemand schonmal sowas erlebt oder hat ein paar Tipps ;)
 
Warum hast du bisher keinen Rechtsanwalt beauftragt, den die gegnerische Versicherung meines Erachtens bezahlen muss?
 
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na weil es bisher in dem Sinne keine Streitgrundlage gab? Es war ja bisher offen was folgend passiert.

Der Unfall ist passiert, der Fahrer hat angehalten, die Firma meldete sich umgehend bei mir, es nahm seinen Lauf und mir war auch klar das ein Gutachter kommen würde.

Nur musste ich ja jetzt warten was da raus kommt.
 
Ich würde es nun auch einem Rechtsanwalt übergeben. Versicherungen sind, sorry, teilweise absurde Bastarde.

So bald eine Versicherung irgendwie falsch zuckt, gebe ich die Vorgänge an meine Rechtsversicherung weiter.
 
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@MrMorgan

Die eigene Versicherung ist dein Feind und die gegnerische Versicherung noch mehr. Immer. Ausnahmslos.
 
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Hast du eine Gebäudeversicherung in der auch Fahrzeuganprallschaden drin ist? Dann würde ich die einschalten.
Ansonsten zum Anwalt gehen.
 
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@Utensil1538 ich habe eine. muss ich tatsächlich mal schauen was da im detail abgedeckt ist.

Zum Thema Anwalt - hab jedenfalls keine Rechtsschutzversicherung, sprich ich müsste das selbst zahlen. Zumindest ein Erstgespräch sollte aber kein Problem darstellen.
 
ok frage ich mal nach, danke :)
Ergänzung ()

Also lt. Versicherungsschein der Gebäudeversicherung ist "Fahrzeuganprall" eingeschlossen. Gilt dies aber auch wenn der Verursacher bekannt ist (und der Schaden über die vorhandene Versicherung des Verursachers geregelt werden müsste)?

Unabhängig ruf ich später mal einen Anwalt an.
 
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MrMorgan schrieb:
Wie stellt sich die Sachlage dar, wenn der LKW zu lange beladen war? Sprich das Holz weiter hinten raus geschaut hätte als eigentlich erlaubt?
Die Schulfrage ist bereits geklärt und das würde jetzt auch nichts mit der Schadensregulierung ändern.

Mir ist nur bekannt, dass eine Ladung ab 1 m was hinten hinausragt extra gekennzeichnet sein muss. Im Dunkeln sogar noch beleuchtet.

Ansonsten habe ich das hier dazu gefunden:
Für Ladung, die hinter dem LKW heraus ragt, gibt es detaillierte gesetzliche Vorschriften. Nach Paragraf 22, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Ladung grundsätzlich 1,5 Meter nach hinten überstehen. Geht die Fahrt nicht weiter als 100 Kilometer, sind sogar drei Meter erlaubt. Das Fahrzeug oder der Zug inklusive der Ladung darf aber nicht länger als 20,75 Meter sein.
Quelle: Ratgeber: Kennzeichnung langer Ladung
 
ja unabhängig davon hab ich es nicht nachgemessen aber es sah länger als diese 3 Meter aus ;)

siehe dazu auch das Bild (tut nichts zur Sache nur zur Begutachtung)

LKW.jpg
 
Ziel des Anwalts ist und kann es ja auch sein, dir zu sagen, welche Versicherung du wie einspannen solltest/kannst und was dein maximaler Vorteil bzw. deine maximale Nachteilsminderung ist.
 
Da der Lkw Fahrer Schuld hat und der Schaden groß genug ist, sollten deine Anwaltskosten sowieso vom Unfallgegner bzw. seiner Versicherung getragen werden müssen.

Der klärt den kompletten Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung. Hatte ich einmal und das lief problemlos. Der Anwalt hat sich selbst das Geld von der gegnerischen Versicherung geholt und ich habe den Schadensbetrag netto überwiesen bekommen.
 
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MrMorgan schrieb:
Interessant, hab dazu jetzt auch mal folgenden Artikel gefunden

https://www.reve24.de/ratgeber/fallstrick-zeitwert-gebaeudeschaden-durch-einen-lkw/

Demnach werde ich erstmal meine Gebäudeversicherung kontaktieren, bevor ich einen Anwalt einschalte bzw. ein Gespräch mit einem vereinbare.
Wahrscheinlich wird die Gebäudeversicherung nur subsidiär leisten, also wenn es keinen anderen eintrittspflichtigen Versicherer gibt, ist bei solchen zusatzleistungen relativ häufig der Fall.

Ansonsten ja, Zeitwertabzüge sind legitim, du darfst als Geschädigter nicht besser gestellt werden als wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
 
Ich werde aber de facto schlechter gestellt weil das Haus danach "schlimmer" aussieht als vorher was die Fassaden Optik betrifft
 
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