Lohnt sich ein Garantieerweiterung für mein Epson 4 in 1 Drucker.

Niklas434

Ensign
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Ich habe mir vor ca. 2 Wochen den WF 3520 gekauft, ich finde den Scanner echt Genial. Zum drucken selber nutze ich sowieso hauptsächlich mein Laser Drucker.

Daher nur die Frage ob sich eine Garantieerweiterung auf 3 Jahre lohnt ? Keine MM Garantieverlängerung sondern über Epson direkt. In den AGB´s kein Wort von Zeitwertauszahlungen, was logisch ist, da es sich nicht um eine Versicherrung wie bei MM und Saturn handelt.

Und noch ne Frage kann Epson erkennen ob mal Fremdtinte verwendet wurde, bzw speichert das Gerät die Daten der Fremden Chips ;)
 
nö lohnt nicht

aber denk daran dass ein tintenklekser immer am strom sein muss! also keine abschaltbare steckdosenleiste verweden, steht bestimmt auch in der gebrauchsanleitung
 
So was rentiert sich in der Regel nicht zumal du uns nicht mal den preis für die Verlängerung nennst... Gerade wenn du das teil eh nur zum Scannen nutzt wird es vermutlich ewig leben...
 
wenig drucken ist für ein tintenklekser manchmal schädlicher als viel zu drucken
 
Der Preis sind 59,95€. Ich dachte besonders daran da an so einem Gerät viele Mechanische teile sind....und ich im Moment das Geld dafür hätte. Da ich wenig drucke hätte ich auch kein Problem damit nur Originale Tinte zu nutzen.


Und zum Thema wenig drucken kann ich nur sagen das ich schon zusehe das ich min 10 Seiten im Monat drucke, allein schon damit der Druckkopf nicht eintrocknet.

Und bei 2 W ist das Ding dauerhaft an ;)
 
das gerät kostet ca. 100€ und du fragst dich da noch ernsthaft ob eine garantieerweiterung für 59,95€. da sinn macht? :rolleyes:
 
Naja 125€ hab ich bezahlt ist für 12.000 Seiten im Monat ausgelegt. Bloß ich hab nicht immer so die Lust auf Experimente hatte vor dem Epson ein HP der sowas von Grottig war das ich ihn am Nächsten Tag zurück gebracht habe. Und von der Gutschrift + ne geringe zuzahlung hab ich mir den Epson geholt.
 
eine Garantie Verlängerung ist für mich genau dasselbe wie eine Versicherung!

Und die einzigen Versicherungen die man wirklich haben MUSS sind die, die einen vor dem wirtschaftlichen Ruin bewahren. Also Kranken (eh Pflicht), Haftpflicht, Gebäude (Brand, Wasser usw.) und das war es eigentlich auch schon.

Bei so einer Garantie Verlängerung denke ich immer:
auf der einen Seite ist da der Hersteller, der seine Geräte genau kennt und eine Heerschar von Mathematikern beschäftigt, die die Wahrscheinlichkeit ausrechnen, ob und im Falle wie viel sie bezahlen müssen.
Auf der anderen Seite stehst du, der einen Drucker für 100 oder 200€ kauft und jetzt nochmal einen Aufschlag oben drauf zahlen soll, um sich gegen einen Ausfall abzusichern.

Was passiert, wenn der Drucker vorher die Grätsche macht und du keine Versicherung dafür abgeschlossen hast? Musst du dann Konkurs anmelden? Ja, dann mache es!
Falls du den Verlust finanziell überleben würdest, würde ICH für das gesparte Gels lieber Lotto spielen ;)
 
aber denk daran dass ein tintenklekser immer am strom sein muss! also keine abschaltbare steckdosenleiste verweden, steht bestimmt auch in der gebrauchsanleitung


Seit wann denn das?!
Wo hast du das her?



Wenn hier gerade ein Workforceler zu gange ist:

Hat sich mittlerweile was an dem Tintenauslaufproblem getan?
Ich war selbst kurz davor mir einen solchen Epson zuzulegen, bis ich durch Zufall etwas von dem Problem mit der auslaufenden Tinte erfuhr. Es trifft meistens die gelbe Farbe, die durch eine gerissene Membrane im Zuleitungsmechanismus ausläuft und dann das ganze Innenleben des Druckers versaut.

http://www.youtube.com/watch?v=OIVNTMt0ua8
 
Bei Epson kann man zweierlei argumentieren:
1. es ist ein Epson - jeder Cent darin ist zu viel investiert.
2. es ist ein Epson - Langlebigkeit und Epson passen heute nicht mehr zusammen, da kann eine Garantie schon sinnvoll sein. Allerdings sollte man sich die Garantiebedingungen und -leistungen ganz genau ansehen.
 
Hallo Schrauber01,

- Ist der Druckkopf nicht in Parkposition, dann können die Düsen eintrocken.

- hat der Drucker längere Zeit keinen Strom führt er beim Einschalten einen aufwendigen Reinigungszyklus durch der sehr viel Tinte verbraucht.

Schaltet man den Drucker täglich über eine Steckdosenleiste aus darf man sich nicht wundern, wenn ohne viel Ausdrucke die Tintenpatronen schnell leer sind.
 
Garantieerweiterungsbedingungen

36 Monate Carry-In-Garantie
36 Monate Vor-Ort-Service

36 Monate Carry-In-Garantie

EPSON Deutschland GmbH, Otto-Hahn-Strasse 4, 40670 Meerbusch, nachfolgend EPSON genannt, gewährt Erwerbern der EPSON Garantieerweiterung für einwandfreie Beschaffenheit und Leistung des Gerätes Garantie nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

1. Garantieumfang

Die Garantie umfasst das EPSON Produkt mit allen EPSON-Teilen. Im Rahmen dieser Garantie gewährleistet EPSON, dass das Gerät frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist, die die Funktionsfähigkeit des Geräts beeinträchtigen oder beseitigen, sofern die Angaben im Bedienungshandbuch, das dem Gerät beim Erwerb beiliegt, beachtet wurden und die angegebene Druckleistung bzw. die maximale Auslastung des Produktes (bei EPSON Multimedia LC-Projektoren max. 6000 Betriebsstunden) nicht überschritten wird.

Die Garantie gilt nicht für Verbrauchsteile und deren Austausch, wie z.B. Tinte, Toner, Verbrauchseinheiten von Laserdruckern etc..

Die Garantie umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden und unter die Garantie fallenden Schäden oder Mängel des Gerätes durch Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät oder Instandsetzung. Das ausgetauschte Gerät oder ausgewechselte Teile werden Eigentum von EPSON. Die Kosten von Material und Arbeitszeit sowie für die Hin- und Rücksendung des Gerätes an EPSON und zum Kunden zurück werden von EPSON getragen. Diese Garantie ist beschränkt auf den Bereich der Europäischen Union, der Schweiz und Liechtenstein sowie der osteuropäischen Länder.

2. Garantiezeit

Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum des Gerätes. Erwirbt der Endkunde innerhalb von einem Jahr nach Kauf des Produktes auch die EPSON 3-Jahre-Garantieerweiterung, verlängert sich die Garantiedauer entsprechend auf 3 Jahre.

Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die innerhalb der Garantiezeit unmittelbar beim EPSON Service geltend gemacht wurden. Die Garantie endet 3 Jahre nach Kauf des Gerätes und zwar auch dann, wenn Garantieleistungen erbracht wurden.

3. Abwicklung der Garantie

Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Rechnung vorgelegt wird, die alle erforderlichen Angaben über das Verkaufsdatum, das Gerät, den Verkäufer und die Seriennummer des Geräts enthält. EPSON kann die Vorlage des Originals verlangen. Die Garantie ist, z.B. bei privatem Verkauf, mit der zuvor genannten ursprünglichen Kaufquittung übertragbar.

4. Ausschluss der Garantie

Ausgenommen von dieser Garantie sind Fehler und Schäden infolge von unsachgemäßem Gebrauch, fehlerhafter Aufstellung oder Installation, äußeren Einwirkungen, z.B. Transportschäden, Beschädigungen durch Stoß oder Schlag, Reparaturen und Abänderungen, die von dritter, nicht autorisierter Seite vorgenommen wurden. Ausgenommen sind ferner Schäden, die durch die Verwendung von nicht den technischen Anforderungen entsprechenden Verbrauchsmaterial wie Tinte oder Toner entstanden sind. Installation, Applikations-, Netzwerk- und Treibersoftware-Unterstützung sind nicht Bestandteil der Garantieleistung. Bei EPSON Nadeldruckern ist der Nadeldruckkopf als Verschleißteil von der 3-Jahre-Garantie ausgenommen.

5. Inanspruchnahme der Garantie

Jede Anforderung einer Garantieleistung hat telefonisch über den EPSON Service zu erfolgen. Der Erwerber ist gehalten, das Gerät über Selbsttestprogramme zu überprüfen oder Fehlermeldungen nach telefonischer Anweisung zu beheben. Anspruch auf eine Serviceleistung besteht nur dann, wenn der Fehler aus der Ferne nicht behoben werden kann.

6. Allgemeine Bestimmungen

Diese Garantie regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Erwerber und EPSON abschließend. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind, soweit eine Haftung nicht gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.

Diese Garantie tritt neben die gegenüber dem Verkäufer bestehenden Gewährleistungsrechte. Der Erwerber kann deshalb vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche auch gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

36 Monate Vor-Ort-Service

EPSON Deutschland GmbH, Otto-Hahn-Strasse 4, 40670 Meerbusch, nachfolgend EPSON genannt, gewährt Erwerbern der EPSON Garantieerweiterung für einwandfreie Beschaffenheit und Leistung des Gerätes Garantie vor Ort nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

1. Garantieumfang

Die Garantie umfasst das EPSON Produkt mit allen EPSON-Teilen. Im Rahmen dieser Garantie gewährleistet EPSON, dass das Gerät frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist, die die Funktionsfähigkeit des Geräts beeinträchtigen oder beseitigen, sofern die Angaben im Bedienungshandbuch, das dem Gerät beim Erwerb beiliegt, beachtet wurden und die angegebene Druckleistung bzw. die maximale Auslastung des Produktes (bei EPSON Multimedia LC-Projektoren max. 6000 Betriebsstunden) nicht überschritten wird.

Die Garantie gilt nicht für Verbrauchsteile und deren Austausch, wie z.B. Tinte, Toner, Verbrauchseinheiten von Laserdruckern etc..

Die Garantie umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden und unter die Garantie fallenden Schäden oder Mängel des Gerätes durch Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät oder Instandsetzung. Das ausgetauschte Gerät oder ausgewechselte Teile werden Eigentum von EPSON. Die Kosten von Material und Arbeitszeit sowie der Vor-Ort-Einsatz werden von EPSON getragen. Diese Garantie ist beschränkt auf den Bereich der Europäischen Union, der Schweiz und Liechtenstein sowie der osteuropäischen Länder.

2. Wartung und nutzungsabhängige Kosten

Für bestimmte Produkte, z.B. EPSON Laserdrucker, können Wartungsarbeiten bzw. nutzungsabhängige Kosten durch den Austausch von Verschleißteilen anfallen. Bei Wartungsarbeiten und/oder Austausch von Verschleißteilen durch EPSON gehen die anfallenden Material-, Arbeits- und Fahrtkosten zu Lasten des Erwerbers. Wartungsintervalle, Lebensdauerangaben der Verschleißteile und Angaben zur Druckleistung sind, falls technisch gegeben, Bestandteil des Bedienungshandbuches oder der dem Produkt beiliegenden Serviceinformation.

3. Garantiezeit

Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum des Gerätes. Erwirbt der Endkunde innerhalb von einem Jahr nach Kauf des Produktes auch die EPSON 3-Jahre-Garantieerweiterung, verlängert sich die Garantiedauer entsprechend auf 3 Jahre.

Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die innerhalb der Garantiezeit unmittelbar beim EPSON Service geltend gemacht wurden. Die Garantie endet 3 Jahre nach Kauf des Gerätes und zwar auch dann, wenn Garantieleistungen erbracht wurden.

4. Abwicklung der Garantie

Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Rechnung vorgelegt wird, die alle erforderlichen Angaben über das Verkaufsdatum, das Gerät, den Verkäufer und die Seriennummer des Geräts enthält. EPSON kann die Vorlage des Originals verlangen. Die Garantie ist, z.B. bei privatem Verkauf, mit der zuvor genannten ursprünglichen Kaufquittung übertragbar.

5. Ausschluss der Garantie

Ausgenommen von dieser Garantie sind Fehler und Schäden infolge von unsachgemäßem Gebrauch, fehlerhafter Aufstellung oder Installation, äußeren Einwirkungen, z.B. Transportschäden, Beschädigungen durch Stoß oder Schlag, Reparaturen und Abänderungen, die von dritter, nicht autorisierter Seite vorgenommen wurden. Ausgenommen sind ferner Schäden, die durch die Verwendung von nicht den technischen Anforderungen entsprechenden Verbrauchsmaterial wie Tinte oder Toner entstanden sind. Installation, Applikations-, Netzwerk- und Treibersoftware-Unterstützung sind nicht Bestandteil der Garantieleistung. Bei EPSON Nadeldruckern ist der Nadeldruckkopf als Verschleißteil von der 3-Jahre-Garantie ausgenommen.

6. Inanspruchnahme der Garantie

Jede Anforderung einer Garantieleistung hat telefonisch über den EPSON Service zu erfolgen. Der Erwerber ist gehalten, das Gerät über Selbsttestprogramme zu überprüfen oder Fehlermeldungen nach telefonischer Anweisung zu beheben. Anspruch auf eine Serviceleistung besteht nur dann, wenn der Fehler aus der Ferne nicht behoben werden kann.

7. Reaktionszeit

EPSON wird die Serviceleistung gemäß diesen Bedingungen dem Kunden so schnell wie möglich zur Verfügung stellen. EPSON oder der Vertreter von EPSON kann beim Kunden vor Ort Instandsetzungsarbeiten bzw. einen Geräteaustausch durchführen. Die Serviceleistungen erfolgen an Werktagen, Montags bis Freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr. Die voraussichtliche Reaktionszeit und die Art der Serviceleistung werden dem Kunden bei der Serviceanforderung mitgeteilt.

8. Allgemeine Bestimmungen

Diese Garantie regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Erwerber und EPSON abschließend. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind, soweit eine Haftung nicht gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.

Diese Garantie tritt neben die gegenüber dem Verkäufer bestehenden Gewährleistungsrechte. Der Erwerber kann deshalb vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche auch gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

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Zuletzt bearbeitet:
es bleiben folgende Fragen:
1) glaubst du, dass die dir eine Garantie anbieten, bei der sie im Schnitt Miese machen?
2) treibt es dich in den Ruin, wenn der Drucker kaputt geht?

ich bleibe dabei, dass man eben "im Mittel" drauf zahlt! Wenn du darauf setzt, dass du einer der "Gewinner" in dieser Lotterie bist, dann zahle die Garantie. Wenn du in finanzielle Schwierigkeiten kommen solltest, falls der Drucker in einem ungelegenen Zeitpunkt verreckt und du dir ohne Garantie keinen neuen leisten kannst, dann MUSST du sogar diese Garantie nutzen!

Ich habe noch für kein Gerät hier im Haushalt eine Anschlussgarantie abgeschlossen (nichtmal für Autos) und es auch noch nie bereut. Ich könnte ja mal zusammen rechnen, wie viel Kohle ich dadurch in Summe gespart habe. Selbst wenn mal ein Gerät innerhalb dieser nicht genutzten Garantie verrecken sollte, dann liege ich immer noch weit im Plus!
 
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