Garantieerweiterungsbedingungen
36 Monate Carry-In-Garantie
36 Monate Vor-Ort-Service
36 Monate Carry-In-Garantie
EPSON Deutschland GmbH, Otto-Hahn-Strasse 4, 40670 Meerbusch, nachfolgend EPSON genannt, gewährt Erwerbern der EPSON Garantieerweiterung für einwandfreie Beschaffenheit und Leistung des Gerätes Garantie nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
1. Garantieumfang
Die Garantie umfasst das EPSON Produkt mit allen EPSON-Teilen. Im Rahmen dieser Garantie gewährleistet EPSON, dass das Gerät frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist, die die Funktionsfähigkeit des Geräts beeinträchtigen oder beseitigen, sofern die Angaben im Bedienungshandbuch, das dem Gerät beim Erwerb beiliegt, beachtet wurden und die angegebene Druckleistung bzw. die maximale Auslastung des Produktes (bei EPSON Multimedia LC-Projektoren max. 6000 Betriebsstunden) nicht überschritten wird.
Die Garantie gilt nicht für Verbrauchsteile und deren Austausch, wie z.B. Tinte, Toner, Verbrauchseinheiten von Laserdruckern etc..
Die Garantie umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden und unter die Garantie fallenden Schäden oder Mängel des Gerätes durch Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät oder Instandsetzung. Das ausgetauschte Gerät oder ausgewechselte Teile werden Eigentum von EPSON. Die Kosten von Material und Arbeitszeit sowie für die Hin- und Rücksendung des Gerätes an EPSON und zum Kunden zurück werden von EPSON getragen. Diese Garantie ist beschränkt auf den Bereich der Europäischen Union, der Schweiz und Liechtenstein sowie der osteuropäischen Länder.
2. Garantiezeit
Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum des Gerätes. Erwirbt der Endkunde innerhalb von einem Jahr nach Kauf des Produktes auch die EPSON 3-Jahre-Garantieerweiterung, verlängert sich die Garantiedauer entsprechend auf 3 Jahre.
Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die innerhalb der Garantiezeit unmittelbar beim EPSON Service geltend gemacht wurden. Die Garantie endet 3 Jahre nach Kauf des Gerätes und zwar auch dann, wenn Garantieleistungen erbracht wurden.
3. Abwicklung der Garantie
Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Rechnung vorgelegt wird, die alle erforderlichen Angaben über das Verkaufsdatum, das Gerät, den Verkäufer und die Seriennummer des Geräts enthält. EPSON kann die Vorlage des Originals verlangen. Die Garantie ist, z.B. bei privatem Verkauf, mit der zuvor genannten ursprünglichen Kaufquittung übertragbar.
4. Ausschluss der Garantie
Ausgenommen von dieser Garantie sind Fehler und Schäden infolge von unsachgemäßem Gebrauch, fehlerhafter Aufstellung oder Installation, äußeren Einwirkungen, z.B. Transportschäden, Beschädigungen durch Stoß oder Schlag, Reparaturen und Abänderungen, die von dritter, nicht autorisierter Seite vorgenommen wurden. Ausgenommen sind ferner Schäden, die durch die Verwendung von nicht den technischen Anforderungen entsprechenden Verbrauchsmaterial wie Tinte oder Toner entstanden sind. Installation, Applikations-, Netzwerk- und Treibersoftware-Unterstützung sind nicht Bestandteil der Garantieleistung. Bei EPSON Nadeldruckern ist der Nadeldruckkopf als Verschleißteil von der 3-Jahre-Garantie ausgenommen.
5. Inanspruchnahme der Garantie
Jede Anforderung einer Garantieleistung hat telefonisch über den EPSON Service zu erfolgen. Der Erwerber ist gehalten, das Gerät über Selbsttestprogramme zu überprüfen oder Fehlermeldungen nach telefonischer Anweisung zu beheben. Anspruch auf eine Serviceleistung besteht nur dann, wenn der Fehler aus der Ferne nicht behoben werden kann.
6. Allgemeine Bestimmungen
Diese Garantie regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Erwerber und EPSON abschließend. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind, soweit eine Haftung nicht gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.
Diese Garantie tritt neben die gegenüber dem Verkäufer bestehenden Gewährleistungsrechte. Der Erwerber kann deshalb vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche auch gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
36 Monate Vor-Ort-Service
EPSON Deutschland GmbH, Otto-Hahn-Strasse 4, 40670 Meerbusch, nachfolgend EPSON genannt, gewährt Erwerbern der EPSON Garantieerweiterung für einwandfreie Beschaffenheit und Leistung des Gerätes Garantie vor Ort nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
1. Garantieumfang
Die Garantie umfasst das EPSON Produkt mit allen EPSON-Teilen. Im Rahmen dieser Garantie gewährleistet EPSON, dass das Gerät frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist, die die Funktionsfähigkeit des Geräts beeinträchtigen oder beseitigen, sofern die Angaben im Bedienungshandbuch, das dem Gerät beim Erwerb beiliegt, beachtet wurden und die angegebene Druckleistung bzw. die maximale Auslastung des Produktes (bei EPSON Multimedia LC-Projektoren max. 6000 Betriebsstunden) nicht überschritten wird.
Die Garantie gilt nicht für Verbrauchsteile und deren Austausch, wie z.B. Tinte, Toner, Verbrauchseinheiten von Laserdruckern etc..
Die Garantie umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden und unter die Garantie fallenden Schäden oder Mängel des Gerätes durch Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät oder Instandsetzung. Das ausgetauschte Gerät oder ausgewechselte Teile werden Eigentum von EPSON. Die Kosten von Material und Arbeitszeit sowie der Vor-Ort-Einsatz werden von EPSON getragen. Diese Garantie ist beschränkt auf den Bereich der Europäischen Union, der Schweiz und Liechtenstein sowie der osteuropäischen Länder.
2. Wartung und nutzungsabhängige Kosten
Für bestimmte Produkte, z.B. EPSON Laserdrucker, können Wartungsarbeiten bzw. nutzungsabhängige Kosten durch den Austausch von Verschleißteilen anfallen. Bei Wartungsarbeiten und/oder Austausch von Verschleißteilen durch EPSON gehen die anfallenden Material-, Arbeits- und Fahrtkosten zu Lasten des Erwerbers. Wartungsintervalle, Lebensdauerangaben der Verschleißteile und Angaben zur Druckleistung sind, falls technisch gegeben, Bestandteil des Bedienungshandbuches oder der dem Produkt beiliegenden Serviceinformation.
3. Garantiezeit
Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum des Gerätes. Erwirbt der Endkunde innerhalb von einem Jahr nach Kauf des Produktes auch die EPSON 3-Jahre-Garantieerweiterung, verlängert sich die Garantiedauer entsprechend auf 3 Jahre.
Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die innerhalb der Garantiezeit unmittelbar beim EPSON Service geltend gemacht wurden. Die Garantie endet 3 Jahre nach Kauf des Gerätes und zwar auch dann, wenn Garantieleistungen erbracht wurden.
4. Abwicklung der Garantie
Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Rechnung vorgelegt wird, die alle erforderlichen Angaben über das Verkaufsdatum, das Gerät, den Verkäufer und die Seriennummer des Geräts enthält. EPSON kann die Vorlage des Originals verlangen. Die Garantie ist, z.B. bei privatem Verkauf, mit der zuvor genannten ursprünglichen Kaufquittung übertragbar.
5. Ausschluss der Garantie
Ausgenommen von dieser Garantie sind Fehler und Schäden infolge von unsachgemäßem Gebrauch, fehlerhafter Aufstellung oder Installation, äußeren Einwirkungen, z.B. Transportschäden, Beschädigungen durch Stoß oder Schlag, Reparaturen und Abänderungen, die von dritter, nicht autorisierter Seite vorgenommen wurden. Ausgenommen sind ferner Schäden, die durch die Verwendung von nicht den technischen Anforderungen entsprechenden Verbrauchsmaterial wie Tinte oder Toner entstanden sind. Installation, Applikations-, Netzwerk- und Treibersoftware-Unterstützung sind nicht Bestandteil der Garantieleistung. Bei EPSON Nadeldruckern ist der Nadeldruckkopf als Verschleißteil von der 3-Jahre-Garantie ausgenommen.
6. Inanspruchnahme der Garantie
Jede Anforderung einer Garantieleistung hat telefonisch über den EPSON Service zu erfolgen. Der Erwerber ist gehalten, das Gerät über Selbsttestprogramme zu überprüfen oder Fehlermeldungen nach telefonischer Anweisung zu beheben. Anspruch auf eine Serviceleistung besteht nur dann, wenn der Fehler aus der Ferne nicht behoben werden kann.
7. Reaktionszeit
EPSON wird die Serviceleistung gemäß diesen Bedingungen dem Kunden so schnell wie möglich zur Verfügung stellen. EPSON oder der Vertreter von EPSON kann beim Kunden vor Ort Instandsetzungsarbeiten bzw. einen Geräteaustausch durchführen. Die Serviceleistungen erfolgen an Werktagen, Montags bis Freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr. Die voraussichtliche Reaktionszeit und die Art der Serviceleistung werden dem Kunden bei der Serviceanforderung mitgeteilt.
8. Allgemeine Bestimmungen
Diese Garantie regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Erwerber und EPSON abschließend. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind, soweit eine Haftung nicht gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.
Diese Garantie tritt neben die gegenüber dem Verkäufer bestehenden Gewährleistungsrechte. Der Erwerber kann deshalb vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche auch gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
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