Mainboard Einbaudatum feststellen. Ist das möglich? Asus P8Z77-V-Pro

raul1

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Hallo

in einem PC ist ein Asus Mainboard eingebaut und wurde nie Ausgebaut. Ist es irgendwie möglich festzustellen seit wann dieser Mainboard in dem PC eingebaut wurde?

Danke
 
nein
 
Du kannst herausfinden, von welchem Datum Deine BIOS Version ist, wenn Du das BIOS per CMOS Reset zurücksetzt.
Das läßt natürlich auch Rückschlüsse auf das Datum des Einbaus zu, jedoch nur sehr ungenau, da nur neuere Mainboards in schnellen Abständen aktualisiert werden.
Bei Deinem Asus könnte es aber klappen, wenn ich die Zahl der BIOS-Versionen so betrachte:
http://www.asus.com/Motherboards/P8Z77V_PRO/#support_Download_36
 
Poste mal bitte die ersten paar Stellen der Seriennummer, normalerweise kann man bei ASUS an der Seriennummer den Herstellungsmonat erkennen.
 
@Blubbsde korrekt.

@mugam Herstellungsmonat bring mir nichts. Ich brauche das Einbaudatum

@ Nitewing siehe Post #6
 
In manchen BIOS kann man sehen, wann der Rechner mit dem Board zum ersten mal gebooted wurde. Ich meine z.B. bei Dell-PCs (da ist es irgendwo unter System Info - Warranty Date oder so... in der Ecke wo auch Servicetag, Assetnumber usw. zu finden ist).
Falls es aus einem anderen Rechner stammt (also dort schonmal in Betrieb war) und umgebaut wurde steht dort natürlich das Datum vom anderen Rechner, also keine Garantie auf das Einbaudatum im aktuellen PC - nur ein Anhaltspunkt. Und auch nicht in jedem BIOS verfügbar (manche werden ja mit Stand 01/01/1999 ausgeliefert).
 
In meinen Fall ist das Mainboard nur einmal Eingebaut worden und nie ausgebaut worden. Bis heute steckt es in einem und dem gleichen PC.
 
Ich weiß nicht ob Asus Mainboards überhaupt so ein Feature besitzen, ich befürchte nicht, das ist eher ein Feature bei Komplett-PCs von großen Herstellern wie Dell, denn um ein verlässliches erstes Bootdatum zu setzen müsste das BIOS Datum vorher in der Fabrik verlässlich eingestellt worden sein und dann der entsprechende "Schalter" gesetzt werden, dass ab dem nächsten Einschalten die Garantie anfängt zu laufen... bzw. weiß ehrlich gar nicht ob sie sich überhaupt bei mir zuhause automatisch gesetzt hat oder schon im Werk (zusammen mit Servicetag) mit ein paar Tagen Lieferkulanz einprogrammiert wurde.

Zumindest früher lief bei OEM Mainboards wegen der teils recht langen Transport/Lagerzeit die Uhrzeit/Datum komplett aus dem Ruder, ka ob das heute immernoch so ist, darum wäre es technisch gar nicht möglich ein verlässliches Garantie-Startdatum zu setzen).

Aber wie gesagt: schau mal in deinem BIOS ob es eine Ecke mit Seriennummer, interne Anlagennummer usw. gibt - da müsste sich, wenn sowas vorhanden ist, auch ein entsprechender Datums-Eintrag verbergen.
 
Hast du am gleichen Tag Windows installiert? Dann hilft das in der Kommandozeile:
systeminfo|find/i”Installationsdatum”

Danke@Blubbs, war interessant zu lesen :)
 
Ich schmeiß einen Stein in den Teich ;) Was wenn der Backup erst nach 3 Monaten auf das System gespielt wurde ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (peinlicher Vertippser sorry)
Dem TE geht es um ein "normales" Retail-Board -> definitiv keine Chance, das Datum des Einbaus, der ersten Inbetriebnahme usw. heraus zu finden. Das Produktionsdatum könnte man theoretisch über den Hersteller ermitteln - was aber vollkommen irrelevant wäre (wie übrigens auch das wie erwähnt nicht feststellbare Datum des Einbaus).

Damit hätte sich dieser Thread eigentlich auch schon erledigt. Dennoch komme ich nach der Lektüre des anderen, "ursprünglichen" Threads nicht umhin, dem TE folgendes zu raten: Überlege dir wirklich gut, ob du dein "Unterfangen" weiter voran treiben willst. Nichts von dem, was bisher bekannt ist, deutet auf einen Fehler seitens NBB hin. Und man darf wohl davon ausgehen, daß sich eine derart etablierte Firma - wenn sie sich schon zu so einer so unüblichen (aber sehr löblichen!), weil öffentlichen Klärung entscheidet - ihrer Sache extrem sicher ist & auch all ihre Angaben mindestens 3 mal überprüft, bevor sie diese auch öffentlich macht.

Dem gegenüber offenbart die anscheinend sehr saubere Dokumentation des Falls seitens NBB so einige Neuigkeiten, die du zum Beispiel in deinen Threads nicht erwähnt hattest. Das läßt einen gewissen Interpretations-Spielraum zu... gerade wenn man bedenkt, wie bitterlich du dich zuvor doch über das Gebahren von NBB beschwert hattest.

Und mal abgesehen vom nicht feststellbaren Einbau-Datum des Boards - entscheidend für deinen Fall ist letztlich nur folgendes:

1. Was für ein Gegenstand wurde überhaupt reklamiert? Das dürfte einwandfrei seitens NBB geklärt worden sein, da sicherlich im Zuge deiner Reklamation die SN des Boards gescannt wurde -> damit ist der Streitgegenstand mit technischen Mitteln fehlerfrei festgestellt worden & läßt sich mit der beim Verkauf ebenfalls erfassten SN abgleichen.

2. Wann fand die Reklamation des Streitgegenstands statt? => um zu klären, ob eine fristgerechte Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten ab Gefahrenübergang stattfand

3. Wurde überhaupt ein Sachmangel reklamiert, und wenn ja: Was genau für ein Mangel wurde am Streitgegenstand gerügt?

Nach allem, was bekannt ist, hast du den entscheidenen Streitgegenstand (also das Board, um das es dir geht) nicht fristgerecht reklamiert. Statt dessen wurde versucht, ein anderes Board - siehe SN-Erfassung von NBB - zu wandeln (aber nicht wegen einer Reklamation/Mängelrüge, sondern im Zuge eines Rücktritts wegen Nichtgefallen der Ware). Alles andere, was dann folgte, geschah nach Eintreten der Beweislast-Umkehr & vor allem bei einem Board, bei dem kein Sachmangel vorlag, sondern eine mechanische Beschädigung. Da ist es dann auch herzlich egal, wann das Board erstmalig verbaut worden ist.
 
Theo Rehtisch schrieb:
Dem TE geht es um ein "normales" Retail-Board -> definitiv keine Chance, das Datum[...] der ersten Inbetriebnahme heraus zu finden.

Wenn am gleichen Tag Windows installiert wurde, kann man grob sagen wann es eingebaut wurde, denn Speccy verrät wann das OS Installiert wurde ;)

Beispiel von meinem Notebook:

Betriebssystem
MS Windows 7 Home Premium 64-bit SP1
Installations-Datum: 30 April 2011, 11:28

Da aber im anderen Threat die rede davon ist, das dass Mainboard separat gekauft wurde, verstehe ich gerade den Sinn des Threats hier nicht.

raul1 schrieb:
Ich habe bei der o.g. Firma schon viele Artikeln gekauft und bisher noch nie Probleme gehabt. Jetzt muss sich aber dort etwas in der Geschäftspolitik verändert haben...

Ich habe dort einen Mainboard Asus P8Z77-V Pro gekauft (war nicht ganz so billig).

Daher muss er doch wissen dann er es eingebaut hat :freak:
 
1. Was für ein Gegenstand wurde überhaupt reklamiert? Das dürfte einwandfrei seitens NBB geklärt worden sein, da sicherlich im Zuge deiner Reklamation die SN des Boards gescannt wurde -> damit ist der Streitgegenstand mit technischen Mitteln fehlerfrei festgestellt worden & läßt sich mit der beim Verkauf ebenfalls erfassten SN abgleichen.

Ja es wird das Karton -> Verpackung eingescannt nicht aber das Mainboard. Das Mainboard MB2 könnte nie eingesacnnt werden, da es sich bereits in dem PC befand und wurde nie ausgebaut (bis heute nicht) und auch nie reklamiert.
Fakt is, oder mein Fehler war das zu reklamierende Mainboard in das neue erworbene Verpackung reinzu legen?

Die Seriennummer wie man sieht wird dort nur an Hand der Verpackung identifiziert.

Die Seriennummer auf dem Mainboard und auf der Rechnung waren immer identisch und dort steht auch die Kundennummer.
Ergänzung ()

Ich danke Euch allen

@Mr Eisbear Danke. Dein Tipp hat mir sehr geholfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hm... Habe mir alles dazu durchgelesen und wirklich Sinn ergibt es nicht :/

Viel mehr entsteht der Eindruck dass hier menschliches Versagen vorliegt.

So wie es sich liest und aus praktischer Erfahrung mit RMA wurde schlicht und ergreifend die Reklamation zur FALSCHEN Rechnungsnummer beim Wareneingang erstellt diese versucht abzuwickeln, das ist alles nichts mehr und Ales dies nicht ging erst dann hat man festgestellt dass etwas nicht in Ordnung ist.

Durch die Zahlenfolge, oben rechts ist es für den Kunden nicht ersichtlich „vozu es gehört“ und Systemintern (NB) mit was es Verknüpft worden ist (Welcher Kunde welche Reklamation). Erster veröffentlichter scann.

Raul hat schon Recht warum ein funktionierendes MB ausbauen? Dies macht kein Sinn.

Standard bei Callcentern ist, dass in dem Augenblick wenn wo anruft, der Service Mitarbeiter SEINE DATEN ERFASST und häufig nicht die um welche es geht, diese DATEN im SYSTEM werden aus "Einfachheitsgründen“ dann immer wieder Verwenden (Verknüpfung wurde ja schon erstellt, dies UEBERPRUEFT KEINER!!!)und KEINER überprüft es erneuet, warum auch, kosten Zeit und Geld. Bei Telefonanrufen kann es schon passieren, dass Verwechslungen stattfinden. Noch dazu wenn die Restlichen Merkmale übereinstimmen, z. B. wie die Adresse.

Meiner Ansicht nach ist HIER IST DER FEHLER GESCHEHEN.

Für mich sieht es so aus, dass das MB falsch deklariert worden ist, bei der RMA bedingt durch tel. anruf, anschließend bei der Warenannahme, warum auch immer, niemanden ist es damals aufgefallen und ERST als es Probleme mit der Reklamation gab (Hersteller) hat man es sich angeschaut.
Dem Hersteller kann man hier keinen Vorwurf machen, so wie ich es kenne, lässt das System gar nicht es anders zu und er muss es ablehnen.

Hier geht es im Grunde nicht um das MB und die Reklamation sondern um den Vorgang als solchen.

RALF: Hast du IRGENDEIN Beleg wie das MB wie - von NB deklariert worden ist? BARCODE??? Vergleich beider Rechnungen vom MB1 und MB2

Das mit dem Karton ist Makulatur, ist zwar wünschenswert aber nicht nötig. Theoretisch kannste es reinschickem in einer Butterdose hin.

Als Kunde hat man auf vertriebsinterne Systemfehler KEINEN Einfluss.

So wie ich das Vorgehen von ASUS kenne, wenn die Nummern schon nicht stimmen, dann machen die nichts – können gar nicht Ihr System lässt es gar nicht zu.

Ich kann nur aus persönlicher Erfahrung sagen, dass ASUS SEHR SEHR GROSSZUEGIG ist egal ob zu Händlern oder zu Kunden. Wenn es im Bereich des Möglichen ist, dann machen Sie es.


Belege: Im Normalfall untersucht der Kunde auch nicht dem Beleg den „er“ bekommt auf Fehler, er nimmt ihm und fertig. Falls schon das Paket nur durch „ab scannen“ Karton mit einem anderen Inhalt eine andere Fallnummer bekommen hat durch die Erfassung (Telefonreklamation), was mehr als so ausschaut, dann kann eben das was hier geschildert ist nur geschehen alles andere macht kein Sinn.
RALF: Hier, falls ein Beleg existiert ist entscheidend das was darauf steht.

Der 1rste veröffentlichter scann ist nichts sagend.

Zu dem,
wenn eine dritte Person, nicht der Original Käufer das MB abgeben hat, Freundin, Frau, Kumpel etc. Gerade im privaten Sektor - im Shop und der sieht nur „seine“ Personalien eingetragen, schreibt sein Servus drunter und fertig. Wie häufig passiert das? Dadurch dass BEIDE eine Kundennummer haben ist überhaupt dies möglich gewesen.

Das ist alles, nicht mehr ist geschehen.

Auch NB hat Standardvorgehen und ich kenne KEINE Rechtsabteilung die wirklich weiß wie es im Lager, Vertrieb etc. vor sich geht. In der PRAXIS – nicht die THEORIE!!!
Die entscheiden nach Aktenlage und RISIKO. Häufig ist es auch gut so, sonst wird man verrückt.

Ergänzung:

Frage der Kulanz, aller 3 Beteiligten, gerade in dem letzten post von NB ist klar zu sehen, wie es scheint, haben schon mehrere Kunden NB versucht um es höflich zu sagen, „übers Ohr zu hauen“

Es gibt Fragen die nicht beantwortet sind:

Den Belegen nach „hatte“ es schon auffallen können – nicht müssen – dass etwas nicht stimmt.

Meiner Ansicht nach, egal welcher Karton oder scann, entscheidend ist doch die Seriennummer am Mainboard, ASUS kann sehr wohl nachvollziehen wann was an welchen Handler ging auch vom Zeitrahmen her. NB kann nachvollziehen dem Verkauf dies sollte auch nicht strittig sein, nun jetzt der Zeitpunkt wann es geschehen ist, sollte es zutreffend sein wie vom Ralf beschrieben, dann kann es wohl so sein, das die „Verzögerung“ so lange dauerte. Klar so richtig aktiv wurde man ja erst als ein Umtausch abgelehnt worden ist.

Welche Kundennummer zugeordnet worden ist, ist meiner Ansicht nicht wichtig.

Drei Fragen sind aber nicht beantwortet:

1. Wann genau wurde der Fehler (Art des Fehlers) Defekt (Pins) – nicht gefallen etc. gemeldet?

Oder hat Ralf einfach „nur“ unter der Annahme „nicht gefallen“ einen MB – defekt reklamiert?

2. Wenn er das FUNKTIONIERENDE MB in seinem Besitz hat, ist es ja nicht schwer diese Seriennummer zu überprüfen, diese kann keinen Eintrag bei ASUS in der RMA haben. ASUS verwaltet seine MB ausschließlich nach Seriennummern und Chargen.

3. Ist, egal unter welchen Vorasusetzungen (Namen der Beteiligten) die abgegebene RMA "berechtigt"?
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung, Ergaenzung)
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