Mainboard nach Blitzschlag? Versicherungsfrage

Maxx79

Cadet 2nd Year
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Juli 2007
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25
Hallo,

bei meinem Freund hat vor einer Woche der Blitz eingeschlagen. Dadurch ist das Netzteil und die Netzwerkkarte kaputt gegangen. Er will das ganze über die Versicherung laufen lassen. Die haben gemeint, dass er den PC zum Händler bringen soll und dann die Rechnung vorlegen. Der PC ist erst ein dreiviertel Jahr alt.

Jetzt hat der Händler gemeint, dass wenn der Blitz mal eingeschlagen hat, sich nach und nach auch andere Hardwareteile verabschieden. U.a. Mainboard.
Kann man den PC jetzt als "Totalschaden" abstempeln und übernimmt die Versicherung die Erstattung, auch wenn das Mainboard zur Zeit noch läuft?

Wie sieht es aus wenn der Computer zum Gutachter gebracht wird? Bestätigt der das das Mainboard eigentlich kaputt ist?

Der PC hatte einen Neuwert von ca. 1000 Euro. Wird da ein Zeitwert angerechnet, falls der Wert erstattet wird?

Danke schon mal!


gruss Maxx
 
in der Hausratversicherung wird immer der Neuwert ersetzt, also ein PC in gleicher Art und Güte.

Ich würde nicht glauben das die Versicherung den ganzen PC erstattet, weil ja durch den Blitz das Netzteil und die Netzwerkkarte kaputt gegangen ist, aber nicht die anderen Komponenten.

Aber man kann dem Versicherer das ja so schildern (die werden denn ja, wenn sie dagegen sind einen Gutachter einschalten), wie der Händler es gesagt hat, vllt. hat man ja Glück.

Ich frag nochma meinen Vadder der is Versicherungskaufmann ;)
Ich nur Azubi im ersten Lehrjahr (Kaufmann für Versicherungen und Finanzen)

MFG Slomo Attax
 
Du bekommst den Wiederbeschaffungswert. Kostet also der selbe PC ein dreiviertel Jahr Später nur noch 700 Euro, bekommst du auch nur 700 Euro
 
ich wäre bei solchen sachen recht vorsichtig, mit eventuell kaputt oder auch nicht. verschiedene versicherungen wollen die defekten geräte dann zugesandt haben und überprüfen selbst nochmal den defekt. stellen die dann nix fest, steht schnell der verdacht des versicherungsbetrugs im raum und das ist kein kavaliersdelikt. daraufhin werden meist sämtliche versicherungen gekündigt, bereits ausgezahlte schadensregulierungen werden wieder eingefordert und eine strafanzeige kommt dann auch noch ins haus geflattert.

wenn ein gutachter eingaschaltet werden soll, dann vorher bei der versicherung anrufen, ob die einen in deiner nähe empfehlen und auf jeden fall zu dem gehen. alle schäden, die der dann findet, sollten ohne weitere umstände von der versicherung eingefordert werden können.
 
Seit wann werden Blitzschläge, also höhere Gewalt, überhaupt von Versicherungen abgedeckt? Ist das so eine Zusatzkomponente bei der Hausrat?

Als mir mein Videorecorder beim Blitzschlag kaputtging weigerte sich nämlich meine Hausrat.


Gruß
 
Also ich hatte auch einen Blitzschlag vor 1-2 Monaten, war allerdings am Laptop ;)
Eingeschickt -> Kostenvoranschlag -> der Versicherung bescheid gegeben -> Reparieren lassen -> Rechnung an die Versicherung geschickt, alles bezahlt bekommen!

Seit wann werden Blitzschläge, also höhere Gewalt, überhaupt von Versicherungen abgedeckt? Ist das so eine Zusatzkomponente bei der Hausrat?

Bei mir ist das standardmäßig mit enthalten!
 
Kann es sein, dass der Händler nur auf mehr Umsatz aus ist?
Ich finde es doch sehr merkwürdig, wenn der sagt das die anderen Komponenten nach und nach auch den Geist aufgeben.
Ich meine wenn da so ein Blitz mit 20.000 Ampere einschlägt sind die elektronischen geräte wo die Spannung hingelangt entweder kaputt, oder nicht (ich bin kein Blitz experte oder Elektronikfachmann, dsw. korrigiert mich, wenn ich falsch liege).

Außerdem dürfen die meisten Agenturen bei Schäden bis (je nach Versicherung) ca. 1500€ selber entscheiden (bei so geringen HR-Schäden werden eher selten Sachverständige hinzugezogen), was entschädigt wird. Also immer ganz lieb und nett zu den Menschen bei der Versicherung sein ;) und alles erklären (auch das mit dem geht nach ner zeit kaputt, wenn das denn so stimmt). Denn wird das schon passen!

p.s.: entschuldige bitte meine schreibweise (mit den hundert klammern)

@easy.2ci
ist in der Hausratversicherung nur mitversichert, wenn der Blitz unmittelbar auf das Gebäude in dem die versicherten Sachen sind oder direkt auf versicherte Sachen einschlägt. (nicht bei Luft-Luft Blitzen, wo es nämlich auch zu Überspannungen kommen kann oder auch nicht, wenn der Blitz in eine 2 km entfernte Überlandleitung einschlägt und dadurch dein Videorecorder kaputt geht)

MFG Slomo Attax
 
Zuletzt bearbeitet: (Antwort an easy.2ci)
Hängt von der Art der Police ab. Ich glaub, ich habe höhere Gewalt auch mit drin.
 
Aha, das klingt interessant. Hier hats doch genug Experten. Ist es denn so, dass nach einem Blitzschlag die andere Hardware nach und nach hops geht oder will der Händler echt nur Umsatz machen?
 
Genau wenn wann den Neuwert ( Kaufpreis ) komplett erstattet haben will muß man das in der Hausrat extra mit einbeziehen und die Geräte extra versichern. Sonnst gibt es nur den Zeitwert ersetzt.

Wohl im 1. Lehrjahr nicht aufgepaßt. :-)
 
Also,

Die Hausratversicherung beinhaltet i.d.R NUR eine Blitzschlagversicherung, da dies aber recht selten Vorkommt, sprich, dass der Blitz direkt das Gerät trifft, bringt diese meist NIX!

Wichtiger ist die Zusatzversicherung gegen Überspannung, wie es bei dir wohl der Fall war.
Und normalerweise ist es so, dass die Bauteile direkt abrauchen, oder sie halten der Überspannung stand.

Hast du geprüft, ob das MoBo noch einwandfrei läuft?
 
NICHT den Zeitwert, sondern den Wiederbeschaffungswert. Das ist ein Unterschied.
 
so ein für alle mal:

@amdcpu3200
Neuwert=Wiederbeschaffungswert

Zeitwert gibt es z.B. in der Privathaftpflicht und bei manchen Wohngebäudeversicherung.
Unter gewissen umständen kann auch in der Hausrat nur der Zeitwert versichert sein un zwar wenn Hausratgegenstände auf dauer nicht benutzt werden (Sachen auf dem Dachboden).
Ich glaube nicht, dass Maxx79 Freund den PC auf dauer nicht benutzt hat.
 
mhh SlomoAttax hat sehr wohl aufgepasst und hat mit seiner Erklärung durchaus recht. Übrigens willkommen Kollech. =D Mach das selbe, selbes Lehrjahr und nur 1er. hrhr auch in Hausrat.

Also Blitzschlag kommt gar nicht so selten vor. Die meissten lesen halt nur nie ihre Policen und wissen daher nicht, dass Überspannungsschäden durch Blitzschlag in der normalen Hausrat nur dann versichert ist, wenn wie bereits gesagt, der Blitz direkt aufs Haus einschlägt oder (was so ziemlich unmöglich ist) in die versicherte Sache direkt. Per Klausel lassen sich noch Überspannungsschäden einschliessen die durch Blitz entstehen egal wo er einschlägt. kostet halt extra.

Dann wird natürlich der Neuwert oder Wiederbeschaffungswert erstattet. Kommt drauf an was billiger ist. Wenn der Wiederbeschaffungswert höher ist, als der nachgewiesene Neuwert (kann dieser nicht mehr nachgewiesen werden, wird Wiederbeschaffung ersetzt. Dafür gibts extra so Tabellen, wo drin steht was wann wieviel gekostet hat.) dann wird der Neuwert erstattet. Ansonsten (bei Elektronik meistens der Fall) der Wiederbeschaffungswert. Wer jetzt meint das sei ja total unfair sei drauf hingewiesen, dass dies gesetzlich so geregelt wird und nicht die Versicherer dafür verantwortlich sind. Ist nämlich in Deutschland strikt verboten sich an Versicherungen zu bereichern.

In dem konkreten Fall hier, werden Netzteil und Netzwerkkarte erstattet. Denn ein Verkäufer ist kein Sachverständiger und seine "Gutachten" sind schlicht und einfach nichts wert. Wenn du der Meinung bist, dass die anderen Sachen einen Knacks weghaben, dann kannst du versuchen es in Rechnung zu stellen. wenn du Glück hast, wird es ungeprüft erstattet, ist aber gleichzeitig eine Art Betrug an dir selber und den anderen Versicherungsnehmer. dem Versicherer ists egal. wenn die Beiträge zur Schadensdeckung nicht mehr reichen wird die Prämie erhöht und dir zahlt der VErsicherungsnehmer. ;)
Oder aber es kommt dann ein Gutachter. Ist meist von der Schadenhöhe abhängig. Bei 1000 Euro schicken einige schon einen, manche noch nicht. Was der dann feststellt wird dann erstattet.

Ich an deiner Stelle würde nur auf Ersatz für Netzteil und Netzwerkkarte pochen ( und das auch nur wenn der Blitz auf Haus eingeschlagen hat. Ansonsten bekommt dein Kumpel eh nix, es sei den er hat die Klausel eingeschlossen.) Denn wenn ein Gutachter kommt, gilt sein Wort und die meisten Gutachter sind knallhart.

Bis zum Versicherungsbetrug ist nochn bisschen weiter. Da musst du schon aktiv Tatsachen verdrehen und vertuschen und das ganze auch noch vorsätzlich. In so nem Fall wie hier, muss man zunächst ja erstmal davon ausgehen, dass der Kunde sich nicht sicher wahr, wie es genau um den Schaden steht.

Ach ja, das mit dem Hammer.... ganz dumme Idee. Klappt im Prinzip nie und das wäre dann Versicherungsbetrug mit allem drum und dran. Hammerschäden sehen doch deutlich anders aus als Schäden durch überspannung. ;)

PS: Höhere Gewalt sowie Krieg, innere Unruhen und Schäden durch atomare Unglücke (dafür sind die Atomkraftwerke mit ihren Versicherungen zuständig) werden übrigens nie versichert. nichmal durch Klausel. ;) ein Blitz gilt jedoch nicht als höhere Gewalt genausowenig wie Vulkanausbrüche, Stürme oder sonstige Naturgewalten die zumindest per Klausel immer eingeschlossen werden können.
 
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vielleicht ein anschauliches Beispiel.

Nehmen wir mal an eine Geforce 8600GT kostet heute 150 Euro.
Geht sie sofort durch Blitzschlag kaputt, bekommst du 150 Euro. Geht sie nach einem jahr durch Blitzschlag kaputt, bekommst du soviel geld, wie sie in einem jahr kostet, vielleicht 100 Euro. Du beschaffst dir die gleiche karte wieder.

Anderes Beispiel: Möglicherweise hast du ein antikes Möbelstück, mal billig für 50 Euro auf dem Flohmarkt erworben. Ist dies nun aus irgendeinem grund gefragter denn je, bekommst du soviel geld von der Versicherung, wie du aufbringen musst, um es wiederzubeschaffen, seien es auch 1000 Euro.

Bei Computern liegt der Zeitwert und der Wiederbeschaffungswert halt recht nah beieinander.

Übrigens was an dieser Praxis unfair sein soll, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Dogio. Das ist Falsch!

dein beispiel ist eigentlich blöd gewählt. Auf jedenfall würde der Versicherer lediglich den damaligen Neuwert ersetzen, acuh wenn der wiederbeschaffungswert höher liegt. ansonsten hättest du dich bereichert und das ist in deutschland verboten!

So wie du es geschrieben hast, mit dem Flohmarkt, dass wäre eh ne grenzwertige Sache. Du als Versicherungsnehmer dürftest diesen Umstand nicht verschweigen, denn dies wäre Betrug. wie dann dort erstattet wird, ist von Fall zu Fall und von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Ich kenne Beispiele da wurden lediglich die 50 Euro erstattet. Wiederbeschaffungswert aber auf gar keinen Fall weil du ein gebraucht gekauftes stück nicht mit einem neuwertigen stück ersetzen darfst. Da käme wieder das gesetz mit der Bereicherung an Versicherungen ins Spiel.
 
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Auch wenn die passende Versicherung (bzw. Zusatz) fehlt, so könnte sein Versicherer aus Kulanz den Schaden begleichen. Wir hatten auch mal einen Ü-Schaden, der war nicht abgedeckt, wurde trotzdem durch die Versicherung dann aus Kulanz beglichen (immerhin einpaar tausend DEM).
 
@ Srup na ja Kulanz gibts bei versicherungen eigentlich nicht. Dürfen sie auch gar nicht. Glaube das du da was verwechselst. Wenn das der Konzern mitbekommt oder die Staatsanwaltschaft gibt sofort die dicke gesetzes keule und dieser mitarbeiter ist definitiv gefeuert.

Schließlich verwaltet ne Versicherung nur die Beiträge bis zum Schadensfall und die Kulanz würden dann andere Versicherungsnehmer ungefragt übernehmen. Ihr müsst euch mal davon lösen, das der Versicherungskonzern da was bezahlen. das ist falsch. Das Kapital der Gesellschaft bleibt immer unangetastet bei der Schadensregulierung.
 
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