Moin!
Im Marktplatz gehen ja so einige Waren über den Tisch. Wie es halt so ist, kann es ggf. zu einem Garantiefall kommen.
Jetzt bekommt der Käufer zwar brav seine Rechnung zur Ware und ist nun im guten Glauben in Garantiefällen gerüstet zu sein (was meistens ja auch passt)
Oftmals ist es aber so, dass die Garantie nicht nur Produkt-, sondern auch Käufergebunden ist. Kommt nun der Gebrauchtwarenkäufer als dritte Person ins Spiel, kann die Garantie verweigert werden.
Hier wird dann eine Abtretungserklärung vom Verkäufer an den neuen Käufer gebraucht, wo auch die Garantie mit übertragen wird.
Ich würde vorschlagen dies als Hinweis irgendwo im Markplatz zu platzieren und eventuell auch ein Muster dafür bereit zu legen.
Im Marktplatz gehen ja so einige Waren über den Tisch. Wie es halt so ist, kann es ggf. zu einem Garantiefall kommen.
Jetzt bekommt der Käufer zwar brav seine Rechnung zur Ware und ist nun im guten Glauben in Garantiefällen gerüstet zu sein (was meistens ja auch passt)
Oftmals ist es aber so, dass die Garantie nicht nur Produkt-, sondern auch Käufergebunden ist. Kommt nun der Gebrauchtwarenkäufer als dritte Person ins Spiel, kann die Garantie verweigert werden.
Hier wird dann eine Abtretungserklärung vom Verkäufer an den neuen Käufer gebraucht, wo auch die Garantie mit übertragen wird.
Ich würde vorschlagen dies als Hinweis irgendwo im Markplatz zu platzieren und eventuell auch ein Muster dafür bereit zu legen.