Marktplatz - Abtretungserklärung als Muster bereit stellen

wasd123

Lt. Commander
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Moin!

Im Marktplatz gehen ja so einige Waren über den Tisch. Wie es halt so ist, kann es ggf. zu einem Garantiefall kommen.
Jetzt bekommt der Käufer zwar brav seine Rechnung zur Ware und ist nun im guten Glauben in Garantiefällen gerüstet zu sein (was meistens ja auch passt)
Oftmals ist es aber so, dass die Garantie nicht nur Produkt-, sondern auch Käufergebunden ist. Kommt nun der Gebrauchtwarenkäufer als dritte Person ins Spiel, kann die Garantie verweigert werden.

Hier wird dann eine Abtretungserklärung vom Verkäufer an den neuen Käufer gebraucht, wo auch die Garantie mit übertragen wird.

Ich würde vorschlagen dies als Hinweis irgendwo im Markplatz zu platzieren und eventuell auch ein Muster dafür bereit zu legen.
 
Was bringt dir eine Abtrittserklärung, wenn der Hersteller eine Übertragung der Garantie nicht vorsieht?
Hier sehe ich die Handelspartner in der Pflicht im jeweils konkreten Fall die Garantiebedingungen vor "Vertragsabschluss" zu prüfen.
 
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wasd123 schrieb:
eventuell auch ein Muster dafür bereit zu legen.
Das halte ich alleine rechtlich für schwer machbar. Nachher ist CB als Schuldiger auserkoren worden, weil die eine oder andere Formulierung nicht rechtlich exakt war und man versucht CB in Regress zu nehmen.
 
@knoxxi wie machen das denn andere Musterverlagen, die es ja auch genau hier ebenfalls gibt? man könnte ja auch einen entsprechenden Vermerk machen, dass man darauf nicht belangt werden kann
 
@SaxnPaule Liegt eine ordentliche Abtrittserklärung vor, gibt es definitiv seltener Probleme. Von daher finde ich die Idee gut!

@knoxxi Das ließe sich z.B. damit entschärfen, indem ein User das ganze als nicht rechtssicheren Entwurf postet. Das dieser dann, in, von User gepflegten, Threads verlinkt und genutzt wird, kann euch dann ja erst mal egal sein.

@wasd123 Mir gefällt die Idee und wenn sich CB das nicht vollkommen ablehnt, können wir es ja mal mit obigem Vorschlag versuchen.

Mfg Kae
 
Hallo,
ich finde dass ebenfalls eine gute Idee, nur bei der Vorlage von NBB sollte man aber die Stelle mit der Personalausweisnummer rausnehmen.
Diese würde ich keinesfalls an Fremde weitergeben.
 
Bei der Garantie muss man unterscheiden ob sie gerätegebunden oder personengebunden ist. Personengebundene Garantien können in ihren Bedingungen auch auf die Erstkäufer beschränkt bleiben. Im Prinzip sollte es ein Muss-Feld als wichtige Info bei jedem Verkauf sein.

Zumindest geht die Gewährleistung automatisch auf den nächsten Käufer über.
 
Mustis schrieb:
Das ist falsch. Die Abgabe der Gewährleistungsansprüche darf nicht ausgeschlossen werden, es Bedarf aber einer Abtretung von Käufer 1 an Käufer 2.
Doch, doch. Die Gewährleistung besteht zunächst von Käufer 2 an Käufer 1. Käufer 1 kann seine Ansprüche gegenüber dem Händler abtreten und gleichzeitig seine eigenen Verpflichtungen begrenzen. Das alles ist aber nur notwendig, wenn die Rechnung einen Namen trägt und nicht anonym über die Seriennummer läuft. Bei einer Quittung im Lidl braucht man z.B. keine Abtretung.
 
Wenn Käufer 1 und 2 privat sind (und darum ging es hier ja) dann hat Käufer 2 überhaupt keine Gewährleistungsansprüche an 1 außer er vergießt diese wirksam auszuschließen.

Dein Beispiel mit der Quittung greift kurz, stellt der Kassenzettel im Supermarkt bei den Gebrauchtgüterkäufen hier doch mehr die Ausnahme denn die Regel dar. Meine Quittungen/Rechnungen sind zum größten Teil personalisiert. Davon abgesehen ändert sich aufgrund der praktischen Umsetzung in diesem Fall nicht die Rechtslage. Rechtlich geht die Gewährleistung nicht automatisch über. Das ist ein Fakt, denn ich dir auch belegt habe. Das ist insofern relevant, da ich für die Gewährleistung auch gar keine Quittung/Rechnung benötige. Ich muss den Kauf innerhalb der Frist nachweisen. Das kann durch eine Quittung/Rechnung passieren, aber eben auch anders und da wird es als 2. Käufer dann schon schwierig.
 
Das ist mir alles bekannt. Dass deine Quittungen und Rechnungen größtenteils personalisiert sind, will ich mal stark bezweifeln.
Unpersonalisierte Quittungen stellen den Großteil der Belege dar und nicht personalisierte Quittungen / Rechnungen. Ersteres gibt es immer im Einzelhandel, wo 80-90% der Käufe (dazu zählen auch Klamotten und jeglicher Kleinkram) stattfinden. Ob nun formal/rechtlich bei einer unpersonalisierten Quittung / Rechnung trotzdem noch eine Abtretung erfolgen müsste - es interessiert niemanden, weil es niemand weiß. Aus persönlicher Erfahrung interessieren sich die Verkäufer nicht mal für die Abtretung, wenn ein Name auf der Rechnung auftaucht. Schließlich müssen sie am Ende so oder so tauschen / reparieren.
 
Ich habe keine einzige HArdware in den letzten 10 Jahren gekauft, bei der die Rechnung/Quittung nicht personalisiert war.... Aber klar, was weiß ich schon über meine eigenen Quittungen/Rechnung. Neuerdings wissen hier im Forum erstaunlich viele es besser über meine Sachen Bescheid als ich. Zumindest tun sie so....

Wenn man natürlich jeden kassenzettel ausm Supermarkt und Bäcker hierbei mit einbezieht, hast du allerdings recht, dann sind die meisten Quittungen und Rechnungen nicht personalisiert, die ich in der hand habe. Dachte allerdings nicht, dass das im Kontext dieses Thread irgendeine Rolle spielt....
 
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