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Letztes Jahr sorgte eine Abmahnwelle für Aufsehen, bei der Firmen Abmahnungen erhielten, weil sie keine korrekten Impressen auf ihrer Facebook-Seite hatten. Die über 180 binnen einer Woche verschickten Abmahnungen stellen jedoch keinen Missbrauch des Abmahnwesens dar, entschied nun das Landgericht Regensburg.
Zur News: Massenabmahnungen laut Landgericht prinzipiell zulässig
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