oldcannoner
Cadet 1st Year
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Das 15,6" Difinity-Notebook (Intel N3450 4x2,20GHZ 9GB, Windows 10) lässt sich seit einiger Zeit kaum noch übers Touchpad bedienen, da laufend der Mauszeiger hängt. Touchpadtreiber ist aktuell. Mit einer USB-Maus geht es einwandfrei.
Das Notebook ist 11 Monate alt. Ich möchte es einschicken. Laut Lieferant ist das möglich. Allerdings soll ich die Nachweispflicht beachten. Er weist mich darauf hin, dass die Nachweispflicht für einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung bei mir liegt. Nun frage ich mich, was man bei einem Fehler "hängender Mauszeiger" unter Nachweispflicht versteht.
Das Notebook ist 11 Monate alt. Ich möchte es einschicken. Laut Lieferant ist das möglich. Allerdings soll ich die Nachweispflicht beachten. Er weist mich darauf hin, dass die Nachweispflicht für einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung bei mir liegt. Nun frage ich mich, was man bei einem Fehler "hängender Mauszeiger" unter Nachweispflicht versteht.
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