Mediaserver / NAS mit automatischer Backup-Funktion für DVDs?

BORG316

Ensign
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Mai 2003
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Hallo zusammen,

es ist bald wieder Weihnachten und meine Freundin hätte gern einen Mediaserver/NAS mit integriertem DVD oder BR Laufwerk mit dem man die DVD sammlung auf Knopfdruck automatisch auf die Festplatte kopieren kann.

Sie hat ne riesen Sammlung an DVDs und BRs und das würde die Sache mit der Filmauswahl für nen gemütlichen Abend vereinfachen.

Hab mich ein bisschen umgesehen aber einen Mediaserver mit eingebauter "DVD-Backup" funktion hab ich nicht gefunden...

Gibt es sowas überhaupt? Und bitte nicht "Selber bauen" antworten...
 
Das Problem ist der Kopierschutz von DVDs und Blu-Rays. Der darf von Gesetzes wegen nicht umgangen werden und von daher gibt es auch kein Gerät mit einer solchen Kopierfunktion auf dem deutschen Markt.
 
Ja, richtig. Dir bleibt also nur übrig, ein NAS zu kaufen, und den Rest selbst zu machen.
 
Gutes Programm für sowas wäre AnyDVD. Weiss aber nicht ob das in D´erlaubt ist. Ausserdem hat der BGH oder BVG entschieden das man Sicherheitskopien anfertigen darf. Da die Herren von BMI, Sony usw. zu spät Wiederspruch gegen ein Gesetz eingelegt haben
 
Solange man die Orginale hast? Einen anderen Weg kenn ich aber nicht den Copyschutz für eine Sicherheitskopie zu machen.

Und ich besitze alle Filme die bei mir auf der Platte sind als Orginal. Habe mir da über die Jahre ein Gesetzkonformen Umgang angewöhnt. Die Künstler sollen ja auch für Ihre Arbeit bezahlt werden.
Aber genug OT.
 
Chip.de dazu:
Achtung: Nach Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes ist der Einsatz dieses Tools dann illegal, wenn damit ein Kopierschutz umgangen wird. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir dieses Tool nicht mehr zum Download anbieten.
 
Das Problem ist doch, das auf jeder DVD ein Kopierschutz drauf ist, und das die Software dazu da ist, diesen zu entfernen. Steht auch dick und fett drunter. Das die damit auch deutsche Kunden werben wollen, ist doch klar. Dennoch ist der Einsatz dieses Programmes in D ILLEGAL!
 
Wenn du einen originalen Datenträger besitzt, kannst du dir eine Sicherheitskopie von machen.

Da aber der Copyschutz drauf ist, kann ich mir keine machen. Also ist dies auch illegal.

Und ausserdem wenn man gross schreibt, schreit man. Unterhälst du draussen auch mit Menschen indem du sie anschreist?! Ich glaube nicht.

Hier mal noch ne News vom MIttwoch.

Selbst wenn dies nur einen Formfehler der Antragsteller darstellt, ist mit Ablauf der Frist(Wahrung der Frist) dessen Verfassungsbeschwerde hinfällig.

Auch wenn ich kein Jurist bin, aber öfters mal mit Recht zu tun habe(beruflich/studientechnisch) kann man diese beiden verlinkten Texte(NEWS/ bundesverfassungsgerichtpressemitteilungen) schon so verstehen, das es legal ist sich Sicherheitskopien von seiner Sammlung anzulegen.

Für den privaten Gebrauch(. Hiervon ausgeschlossen ist selbstverständlich deren Verbreitung, siehe die verlinkten Sachne weiter unten).

Der entscheidende Paragraph ist dabei §95a

Darin werden sämtliche Kopierschutzbestimmungen behandelt. "(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die

Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die

Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder 2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder 3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu

erleichtern." Wie du also siehst ist zwar alles mögliche Verboten, aber der Besitz NICHT.

Und zum zweiten interessanten Paragraphen, wo es genau um das geht was du vermutet hast: §69

Darin werden Computerprogramme behandelt (diese sind nämlich nicht bei Filmen, Musik etc inbegriffen). Und dort heißt es so schön "(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung."

Jaaa das ist genau der oben erwähnte Kopierschutzparagraph d.h. du darfst völlig rechtmäßig den Kopierschutz eines Computerprogramms aushebeln.

Auch noch interessant ist §108b wo es heißt [zusammengefasst: "wer Kopierschutz umgeht"] wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf

einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Das heißt zum privaten Gebraucht ist das Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes zwar verboten, aber NICHT strafbar.

Zum selber alles nochmal in Ruhe nachlesen: http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

Was bedeutet privater Gebrauch eigentlich....jura.uni-saarland
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn ich wieder mal ein anderes Forum zitiere, aber der Beitrag trifft es wohl ganz gut. Und es ist im allgemeinen eigentlich auch bekannt das Grossschreiben im Internet als anschreien zu deuten ist.
Ich habe Momentan den Eindruck, dass dieses bei einigen hier nicht bekannt ist.
Also dann mal in aller Deutlichkeit.

Das groß Schreiben eines Textes wird im Internet allgemein als Schreien angesehen.

Ich bitte Euch da beim schreiben eurer Texte mehr drauf zu achten, auch bei euren PNs.

Wir, das forum-hilfe Team und auch alle anderen Mitglieder des Forums helfen gerne,
aber anschreien lassen wir uns nicht.
Viele vergessen anscheinend, dass wir auch ein Leben neben dem Internet führen und z.T. auch Familien haben,
die nun mal Vorrang vor dem Forum haben.
Wir alle, die hier anderen helfen, tun dies in unserer Freizeit, weil es uns Spaß macht anderen zu helfen
und vor allem tun wir das unentgeltlich, auch das forum-hilfe Team.
Also bitte bedenkt deshalb auch, dass es mit Antworten mal etwas dauern kann, sei es auf Beiträgen oder PNs.
Es könnte sonst ganz schnell passieren, das der ein oder andere (wenn er meint weiter groß zu schreiben),
keine Antwort mehr bekommt und auch keine Hilfe unserer Seits mehr erwarten kann.

Ok. Einen Kopierschutz für den privaten Gebrauch zu umgehen, ist nur verboten, und nicht strafbar. Sorry.
Das macht schon einen gewaltigen Unterschied, wie ich finde.
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Nämlich diesen ;)

Aber um niemanden Anstoss zur Kritik zu geben nehmen ich den Link Any**D wieder raus.
 
Auch wenn ich wieder mal ein anderes Forum zitiere, aber der Beitrag trifft es wohl ganz gut. Und es ist im allgemeinen eigentlich auch bekannt das Grossschreiben im Internet als anschreien zu deuten ist.

Ich bin zwar viel im Internet unterwegs, aber ich schreibe Sachen nur groß, wenn ich auf ein Wort hinweisen möchte, also verdeutlichen bzw. betonen möchte. Und nicht, wenn ich schreie. Ich trenne Internet und "Real Life" nicht.
 
Ich trenne es auch nicht("real-life"&inet)
Ist ja nur so ein Hinweis gewesen, das man das auch ganz schnell falsch verstehen kann. Hasste ja gesehen:). Fett machen bietetsich da mehr an. Hier im Forum ist zum Beispiel das schreiben nur in Grossbuchstaben auch nicht gern gesehen. So jetzt genug OT^^.
 
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