Atkatla schrieb:
Was haben Action- und AutoDash-Cams mit der stationären Überwachung zu tun, von der estros sprach?
Was haben die nicht damit zu tun?
Action- und Dashcam können das Selbe wie stationäre Überwachungskameras, nur besser. Der größte Unterschied ist lediglich das Gehäuse und dass die Daten auf entfernte externe Medien übertragen werden.
Wie schon geschrieben, braucht man mehr FPS, wenn man schnellere Bilderveränderungen hat. Auf der Autobahn oder geringer Distanz und der entsprechend schneller bewegenden Objekten/Personen vor der Kamera sehr zweckmäßig.
Abgesehen von mir selbst, fahren immer mehr die ich kenne mit DashCams oder ActionsCams herum. Unter anderem auch, weil ich die dahingehend informiere. Für Motorrad Fahrer meiner Meinung nach minimal wichtiger als für Autofahrer.
Bei mir einfach auf dem Helm angebracht.
Und versuch mit dem Mottorrad bzw. bei Kopfbewegungen (schnelles links/recht drehen) mit nur 60 FPS ein anständiges Bild zu haben.
Da ist der Unterschied zwischen 120 FPS und 60 FPS extrem!
Im Auto nutze ich 120 FPS, auf dem Motorrad 240 FPS.
P.S:
Am 15.05.2018 wird es ein neues Urteil des BGH bezüglich Dascams und der gerichtlichen Verwertbarkeit geben.
Wer sich überlegt eine Kamera anzuschaffen, sollte die 11 Tage noch abwarten.
Noch sind die legal, aber bei den deutschen Gerichten weiß man ja nie...
In Deutschland würde es mich nicht wundern, wenn ich ab dem 15.05.2018 eine Anzeige wegen Persönlichkeitsrechten oder Datenschutz erhalte, wenn ich einen Videobeweis eines Mordes vorlegen würde.
Abgeschwächt eine Anzeige mit Videobeweis von Fahrerflucht oder eindeutigem Beweis, dass ich bei einem Unfall unschuldig war.
Ich hoffe Deutschland bzw. der BGH wird sich nicht als Technik Dinosaurier zeigen. Oder als hirnloser Roboter, der nach Gesetzen entscheidet, die noch immer von den Römern stammen.