Müs Lee
Commodore
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 4.916
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich ziehen bald aus unserer momentanen Wohnung aus, die von einer Gesellschaft verwaltet wird. Nun haben wir ein paar Besichtigungstermine abgehalten und es wurden zwei Personen gefunden, die hier eine WG gründen wollen. Nun zum Problem:
Ich habe damals die Wohnung unrenoviert übernommen, sprich weder gestrichen noch frisch tapeziert noch sonstwas - kurz nix wurde gemacht. Im Vertrag wurde vereinbart, während der Mietzeit Schönheitsreparaturen vorzunehmen, SOFERN die betroffenen Bereiche vor Einzug in renoviertem Zustand waren. Desweiteren steht im nachfolgenden Vertragspunkt, dass wir nicht verpflichtet sind, Maßnahmen vorzunehmen die zu einem besseren Zustand der Wohnung führen würden, als bei Übernahme vorlagen. Dies wäre gemäß der aktuellen Gesetzeslage.
Die Kündigung würde regulär Ende Januar wirksam werden, ich habe jedoch um vorzeitigen Austritt für Ende Dezember gebeten was auch bewilligt wurde. Nun wurde uns heute die Mietaufhebungsvereinbarung zugestellt, in welcher das vorzeitige Auszugsdatum abermals bestätigt wurde. Zusätzlich dazu steht drin, dass wir uns verpflichten würden, die Wohnung in einen frisch renovierten Zustand zu versetzen und die Vereinbarung bis zu dem Tag zurückzusenden, an dem die Renovierungsbesichtigung seitens der Verwaltung stattfinden soll. Sprich ohne dass die Verwaltung den Zustand kennt, sollen wir uns anscheinend zu einer Renovierung verpflichten.
Es kamen im Laufe der Benutzung ein paar normale Gebrauchsschäden dazu, zusätzlich ein paar durch Kaninchen angeknabberte Tapeten. Beides wäre ich selbstverständlich bereit auszubessern, aber nichts was über die betroffenen Stellen hinausginge. Nun schmeckt mir das natürlich gar nicht, da ich eine andere Wohnung vorzubereiten habe und gleichzeitig ein Jobwechsel ansteht, sodass ich mir so wenig Arbeit hier wie möglich machen will. Was gilt in diesem Fall also? Aufhebungsvereinbarung oder Vertrag/Gesetz?
Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich eine Vereinbarung mit den Nachmietern, da sie eine Menge Möbel übernehmen wollten und man sich im Preis einig werden könnte, sofern sie die Arbeiten übernehmen würden. Dennoch möchte ich sichergehen, was tatsächlich gültig ist.
Vielen Dank euch allen im Voraus.
meine Freundin und ich ziehen bald aus unserer momentanen Wohnung aus, die von einer Gesellschaft verwaltet wird. Nun haben wir ein paar Besichtigungstermine abgehalten und es wurden zwei Personen gefunden, die hier eine WG gründen wollen. Nun zum Problem:
Ich habe damals die Wohnung unrenoviert übernommen, sprich weder gestrichen noch frisch tapeziert noch sonstwas - kurz nix wurde gemacht. Im Vertrag wurde vereinbart, während der Mietzeit Schönheitsreparaturen vorzunehmen, SOFERN die betroffenen Bereiche vor Einzug in renoviertem Zustand waren. Desweiteren steht im nachfolgenden Vertragspunkt, dass wir nicht verpflichtet sind, Maßnahmen vorzunehmen die zu einem besseren Zustand der Wohnung führen würden, als bei Übernahme vorlagen. Dies wäre gemäß der aktuellen Gesetzeslage.
Die Kündigung würde regulär Ende Januar wirksam werden, ich habe jedoch um vorzeitigen Austritt für Ende Dezember gebeten was auch bewilligt wurde. Nun wurde uns heute die Mietaufhebungsvereinbarung zugestellt, in welcher das vorzeitige Auszugsdatum abermals bestätigt wurde. Zusätzlich dazu steht drin, dass wir uns verpflichten würden, die Wohnung in einen frisch renovierten Zustand zu versetzen und die Vereinbarung bis zu dem Tag zurückzusenden, an dem die Renovierungsbesichtigung seitens der Verwaltung stattfinden soll. Sprich ohne dass die Verwaltung den Zustand kennt, sollen wir uns anscheinend zu einer Renovierung verpflichten.
Es kamen im Laufe der Benutzung ein paar normale Gebrauchsschäden dazu, zusätzlich ein paar durch Kaninchen angeknabberte Tapeten. Beides wäre ich selbstverständlich bereit auszubessern, aber nichts was über die betroffenen Stellen hinausginge. Nun schmeckt mir das natürlich gar nicht, da ich eine andere Wohnung vorzubereiten habe und gleichzeitig ein Jobwechsel ansteht, sodass ich mir so wenig Arbeit hier wie möglich machen will. Was gilt in diesem Fall also? Aufhebungsvereinbarung oder Vertrag/Gesetz?
Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich eine Vereinbarung mit den Nachmietern, da sie eine Menge Möbel übernehmen wollten und man sich im Preis einig werden könnte, sofern sie die Arbeiten übernehmen würden. Dennoch möchte ich sichergehen, was tatsächlich gültig ist.
Vielen Dank euch allen im Voraus.