Mieter -oder Vermietersache bzgl. Restaurierung v. Holzfussboden

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root1179

Gast
Hi Guys,

ich wohne in einer kleinen Wohnung und habe 2 Räume, welche mit einem Holzfussboden versehen sind. Mein Vemieter versuchte mir bei Einzug glauben machen zu wollen, dass es meine Aufgabe sei, diesen Boden zu schleifen und neu zu versiegeln. Ich wohne jetzt ca. 2,5 Jahre in dieser Wohnung und hatte mich bisher leider nicht darum gekümmert. Jetzt ist der Holzboden so trocken, dass das Holz teilweise abgesplittert. Man bleibt regelrecht am Holz hängen (mit Schuhen oder Socken) und reißt immer wieder kleinere Teile hoch und beschädigt so den Boden doch sehr stark. Es besteht dringender Handlungs-/Restaurierungsbedarf.



Nun meine Frage:
Ist das jetzt die Aufgabe des Vermieters, diesen Boden zu restaurieren oder meine?

Vielen Dank im Voraus
DocMavy
 
Der Boden gehört doch zur Wohnung, dafür zahlst Du Miete und wenn der Boden abgenutzt wird durch "normales Wohnen" ist es Aufgabe des Vermieters. Du solltest aber sicherstellen, dass Du den Boden immer schön gewienert hast. Holzfussboden bedarf einer guten Behandlung mit Wachs, wenn Du das nie gemacht hast, könntest Du Pech haben, weil Du die Wohnung ja auch so behandeln musst, dass sie nicht beschädigt wird (Mietschädenversicherung?, evtl mal anfragen).
 
Als Kenner der Materie muss ich Dir mitteilen das es darauf ankommt, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Steht dort ausdrücklich bei Schönheitsreparaturen auch der Holzfußboden aufgeführt, dann ist es Mieterpflicht diesen auch in Ordnung zu halten, einschl. Schleif- und Versiegelungsarbeiten. Für Holzfußböden gilt aber eine normale Nutzungszeit von mindestes 15 Jahren, bevor solche Arbeiten fällig werden dürfen. Ist bei Dir schon der Holfußboden nach rund 3 Jahren versiegelungsbedürftig, dann bist Du nur anteilig zur Kostenübernahme verpflichtet, z. Bsp. 1/5 bei z. Bsp. 15 Jahren Gesamtnutzungsdauer. Für den restliche Zeitspannenanteil muss der Vermieter (in moralischer Vertretung für den Vormieter) aufkommen.
Kompliziert werden kann es, wenn der Vermieter bereits bei Einzug auf den schlechten Erhaltungszustand des Fußbodens hingewiesen hat und es für einen Mieter erkennbar sein musste, dass in Kürze diese Arbeiten fällig werden. Dann kann es sein, dass Du als Mieter gänzlich für die Arbeiten aufkommen musst.

In solchen Fällen kommt es immer auf die Beweislage der vertraglichen Vereinbarungen an!

Eine Restauration des Fußbodens ist immer Vermietersache. Du schreibst zwar Restauration, aber Versiegelung inkl. Abschleifen zählt noch nicht als Restauration. Das sind/können für Dielenholzböden Schönheitsreparaturen sein.
 
Hey,

vorab möchte ich mich entschuldigen, dass meine Antwort so lange auf sich warten ließ. Andere Probleme, mit höherer Priorität gaben mir ebenfalls keine Ruhe.

Nun zum Thema:
In meinem Mietvertrag fand ich einen interessanten Paragraphen, in dem der Fußboden zwar erwähnt wurde, es mir aber trotzdem ein rätsel bezüglich der Bedeutung war. Ich kann nichts mit "Fussboden streichen" anfangen....

@werkam:
Ich denke mal, dass ich die Mietschädenversicherung abschließen muss? Wenn dies zutrifft, habe ich keine. Behandelt habe ich bisher leider nichts. Ich wohne nun seit September 2006 in dieser Wohnung. Da mich der Vermieter bei Einzug daraufhin wies, hab ich jetzt das Gefühl, gewisse Pflichtpflege versäumnt zu haben und den Boden komplett aufarbeiten darf. Ich denke auch, dass der Paragraph genau das sagt. Bin mir da aber nicht ganz sicher.

@ThomasK_7:
Zitat:"Steht dort ausdrücklich bei Schönheitsreparaturen auch der Holzfußboden aufgeführt, dann ist es Mieterpflicht diesen auch in Ordnung zu halten, einschl. Schleif- und Versiegelungsarbeiten."

--> Ich glaube, dass genau das in Paragraph 8.1 steht und ich um eine Nachbesserung nicht herum komme.



Im Anhang sind 3 Bilder. So auch ein Ausschnitt aus meinem Mietvertrag mit einer kleinen roten Makierung.

Ich hoffe, man kann das Ausmaß der "Schäden" erkennen bzw. erahnen ;-) Kann im Moment keine besseren Bilder bieten. Aber zu erkennen sind flechendeckende helle Stellen im Holz, die man meines Erachtens nach nicht mit Schleifarbeiten korrigieren kann. Korrigiert mich, fall nötig. Einige Stellen sind einige Millimeter tief. Möglicherweise gibt es eine Holzpaste o.ä., mit der man die Holzoberfläche wieder glätten kann. Aber soweit habe ich mich noch nicht informiert.

Gruß
 

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Das sieht schlecht aus für Dich. Die Klauseln im Mietvertrag enthalten geltendes Recht, auch nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH. Mit "Streichen des Fußbodens" ist ein Anstrich mit Klarlack für Holzfußböden gemeint. Brauchst aber nicht mal komplett abschleifen, nur Lackieren und geringfügige Schäden ausbessern.
 
@ThomasK_7:
Würde es aber denn schon richtig machen wollen und nicht nur halbherzig. Aber ich hab mit meinem Vermeiter gesprochen. Ich werde das Holz so lassen, wie es ist und einfach einen schönen Laminatboden verlegen. Weniger Aufwand und deutlich Pflegeleichter. Hinzukommnt, dass mit der vermieter die Hälfte dazu gibt.

Ich Denke, dass ich damit eine ganz gute Lösung gefunden habe.

Danke für die Anworten... an alle!

Gruß
 
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