Targa 826
Lt. Commander
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 2.006
Hallo werte Statistiker, Rechtskundige und Juristen,
mein Vermieter möchte mir die Miete um 20 Prozent erhöhen, weil er seit mehr als einem Jahr die Miete nicht erhöht hat, genauer gesagt seit dem Vertragsschluß im Mai 2005 nicht. Sein Vorgehen widerspricht aber dem Mietvertrag und damit dem Gesetz (§ 557b II 3 BGB). Er möchte die Miete wieder über § 558 BGB erhöhen. Ich soll bis Ende Juni 2009 zustimmen. Einmal hab ich die Mieterhöhung zum 1.3.2009 schon komplett wegen Formfehler abgelehnt. Die Ablehnung wurde auch akzeptiert. Mein Vermieter hat aber in der neuen Mieterhöhung erklärt, er werde keine weitere Ablehnung dulden und auf Duldung klagen. Den Passus im Mietvertrag habe ich erst heute entdeckt. Jetzt weiß ich nicht, ob die Indexmiete für mich günstiger wird.
Auszug aus Mietvertrag (Mai 2005): "Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland amtlich festgestellte und veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland um fünf oder mehr Prozent gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der letzten Veränderung gemäß dieser Bestimmung, so ändert sich die Miete im gleichen prozentualen Verhältnis. Eine Änderung der Miete aufgrund dieser Vereinbarung wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner geltend gemacht, die die eingetretene Änderung des Preisindex sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angibt. Die geänderte Miete ist von Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats zu zahlen."
Die Tabellen des Preisindexes habe ich mit Google schon gefunden. ich weiß aber nicht von wann bis wann ich ablesen muss. Gibt es einen Verbraucherpreisindex-Rechner zum Nachrechnen (für Östereich gibt es einen).
Ich hoffe, Ihr könnte mir helfen.
Gruß
targa
mein Vermieter möchte mir die Miete um 20 Prozent erhöhen, weil er seit mehr als einem Jahr die Miete nicht erhöht hat, genauer gesagt seit dem Vertragsschluß im Mai 2005 nicht. Sein Vorgehen widerspricht aber dem Mietvertrag und damit dem Gesetz (§ 557b II 3 BGB). Er möchte die Miete wieder über § 558 BGB erhöhen. Ich soll bis Ende Juni 2009 zustimmen. Einmal hab ich die Mieterhöhung zum 1.3.2009 schon komplett wegen Formfehler abgelehnt. Die Ablehnung wurde auch akzeptiert. Mein Vermieter hat aber in der neuen Mieterhöhung erklärt, er werde keine weitere Ablehnung dulden und auf Duldung klagen. Den Passus im Mietvertrag habe ich erst heute entdeckt. Jetzt weiß ich nicht, ob die Indexmiete für mich günstiger wird.
Auszug aus Mietvertrag (Mai 2005): "Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland amtlich festgestellte und veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland um fünf oder mehr Prozent gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der letzten Veränderung gemäß dieser Bestimmung, so ändert sich die Miete im gleichen prozentualen Verhältnis. Eine Änderung der Miete aufgrund dieser Vereinbarung wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner geltend gemacht, die die eingetretene Änderung des Preisindex sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angibt. Die geänderte Miete ist von Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats zu zahlen."
Die Tabellen des Preisindexes habe ich mit Google schon gefunden. ich weiß aber nicht von wann bis wann ich ablesen muss. Gibt es einen Verbraucherpreisindex-Rechner zum Nachrechnen (für Östereich gibt es einen).
Ich hoffe, Ihr könnte mir helfen.
Gruß
targa
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