Mieterhöhung durch Indexmiete?

Targa 826

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Hallo werte Statistiker, Rechtskundige und Juristen,

mein Vermieter möchte mir die Miete um 20 Prozent erhöhen, weil er seit mehr als einem Jahr die Miete nicht erhöht hat, genauer gesagt seit dem Vertragsschluß im Mai 2005 nicht. Sein Vorgehen widerspricht aber dem Mietvertrag und damit dem Gesetz (§ 557b II 3 BGB). Er möchte die Miete wieder über § 558 BGB erhöhen. Ich soll bis Ende Juni 2009 zustimmen. Einmal hab ich die Mieterhöhung zum 1.3.2009 schon komplett wegen Formfehler abgelehnt. Die Ablehnung wurde auch akzeptiert. Mein Vermieter hat aber in der neuen Mieterhöhung erklärt, er werde keine weitere Ablehnung dulden und auf Duldung klagen. Den Passus im Mietvertrag habe ich erst heute entdeckt. Jetzt weiß ich nicht, ob die Indexmiete für mich günstiger wird.

Auszug aus Mietvertrag (Mai 2005): "Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland amtlich festgestellte und veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland um fünf oder mehr Prozent gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der letzten Veränderung gemäß dieser Bestimmung, so ändert sich die Miete im gleichen prozentualen Verhältnis. Eine Änderung der Miete aufgrund dieser Vereinbarung wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner geltend gemacht, die die eingetretene Änderung des Preisindex sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angibt. Die geänderte Miete ist von Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats zu zahlen."

Die Tabellen des Preisindexes habe ich mit Google schon gefunden. ich weiß aber nicht von wann bis wann ich ablesen muss. Gibt es einen Verbraucherpreisindex-Rechner zum Nachrechnen (für Östereich gibt es einen).

Ich hoffe, Ihr könnte mir helfen.

Gruß
targa
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie die Rechtslage ist, kann ich dir nicht sagen. Aber ich hatte vor ein paar Monaten ein ähnliches Problem, meine Miete sollte um 10% erhöht werden. Ich habe dem Vermieter daraufhin gedroht, das ich ausziehen werde. Und siehe da, er hat die Mieterhöhung sehr schnell zurückgezogen. Ist natürlich ein wenig Riskant so vorzugehen.;)
 
Hi,

bei rechtlichen Sachen würde ich mir auch rechtlichen Rat holen. Günstige Möglichkeiten gibt es beim Örtlichen Mieterschutzbund. Die Mitgliedschaft kann man auch mit Rechtschutz abschließen. Da Du bis Ende Juni Zeit hast, anrufen, Mitglied werden...

Generell - wenn Du dort "gerne" wohnst, haben Beide Seiten mehr davon, sich zu einigen. Wenn Du in keinem Rechtschutz bist, würde ich mir 2x überlegen zu drohen.

MfG

m@c hero
 
Sieht sehr schlecht aus für Deinen Vermieter. Er hat 2005 einen Indexmietvertrag abgeschlossen und will jetzt auf anderem Weg auf die Ortsüblichkeit erhöhen. Das geht nicht. Er muss sich an die Laufzeit der Indexvereinbarung halten oder es muss im beiderseitigen Einvernehmen die Indexklausel aufgehoben werden.
Im Moment ist die Indexklausel für Dich natürlich günstiger, weil der Erhöhungsbetrag deutlich unter 20% liegt. Wenn Du schon selber die Tabellen dazu heraussuchen musstest, ist wohl das ganze Mieterhöhungsschreiben unwirksam, da darin die Berechnung nachvollziehbar erläutert sein muss (Index 2008 zu Index 2005).
Längerfristig kommt es natürlich darauf an, wo Du wohnst und wie dein jetziges Mietniveau liegt. Wenn er vergleichsweise jetzt schon 20% wegen Ortsüblichkeit erhöhen könnte, deutet das darauf hin, dass Deine Miete mindestens 20% unterhalb der Ortsüblichkeit liegt. Grob geschätzt, würdest Du also mit der Indexmiete mindestens die nächsten 10 Jahre immer günstiger fahren. Wenn Du mehr Hilfe brauchst, einfach mal per PN melden.
 
Also ich kenne das leicht anders.

Der Vermieter darf innerhalb von drei Jahren die Miete um bis zu 20% erhöhen (Mieterhöhungen haben zusätzlich noch ein Jahr Sperrfrist bis zur nächsten Erhöhung).

Daneben gibt noch es noch Mietverträge die an den Lebenshaltungskosten gekoppelt sind. Steigen die Lebenshaltungskosten zum Beispiel um vier Prozent, hat der Vermieter Anspruch auf eine um vier Prozent höhere Miete. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Mietvertrag auf mindestens zehn Jahre abgeschlossen wird. Innerhalb dieser Zeit kann der Hauswirt nicht kündigen - auch nicht wegen Eigenbedarfs.

http://de.wikipedia.org/wiki/Indexmiete
http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Download/faltblaetter/indexmiete.pdf
 
ThomasK_7 schrieb:
Längerfristig kommt es natürlich darauf an, wo Du wohnst und wie dein jetziges Mietniveau liegt. Wenn er vergleichsweise jetzt schon 20% wegen Ortsüblichkeit erhöhen könnte, deutet das darauf hin, dass Deine Miete mindestens 20% unterhalb der Ortsüblichkeit liegt.

Die Miete ist schon recht günstig. Mit den 20 Prozent käme der Vermieter schon in die Nähe des preislich möglichen. Allerdings finde ich nicht, dass meine Wohnung eine gehobene Ausstattung hat.
 
Ich würde dir auch empfehlen nicht auf Ratschläge hier zu warten, sondern diese bei Mieterschutzbund bzw. Mieterschutzverein einholen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Wünsche dir viel Glück und drücke dir die Daumen.
 
Schau dir den Mietspiegel für deine Gegend an, dann kannste sehen wie deine Wohnung preislich steht, wenn sie deutlich zu günstig ist, dann wirste wohl oder übel bezahlen müssen, oder du geht zu einem Mieterschutzbund, kostet ca.60 € im Jahr und du kannst dort schnell mit einem Anwalt sprechen und dein Vertrag wird durchleuchtet.
 
@Rollensatz: Wenn ich das Gesetz in § 557b BGB richtig verstanden habe, kann der Mietspiegel für die Mieterhöhung keine Rolle spielen.
 
Richtig, eine vereinbarte Indexmiete schließt andere Mieterhöhungsmöglichkeiten aus.
Lediglich Modernisierungsmieterhöhungen sind noch zusätzlich möglich. Feuerferkel ist nicht mehr auf dem neuesten gesetzlichen Stand. Auch #8 ist falsch.
 
Danke, ich denke, meine Fragen sind damit beantwortet.
 
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